klar dürfte sein, das die Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten überhaupt ist. Meine Frage geht dahin, ob für eine ältere Person (80)
Pflegestufe 1, ab und zu Orientierungslos, eine solche bestehende PH noch Sinn macht, oder ist Sie auf grund der Erkrankungen gar nicht mehr versichert, da der Versicherungsgemeinschaft das Risiko zu hoch ist?
In den AHB die ich durchgestöbert hatte konnte ich keine Klärung finden.
Die PVH sollte die Person doch schon länger haben, also erübrigt sich die Frage. Es sei denn, die Person war vorher nicht versichert, dann würde ich sagen wird auch kaum eine Gesellschaft einen Vertrag entgegennehmen.
alf
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Die PVH sollte die Person doch schon länger haben, also
erübrigt sich die Frage. Es sei denn, die Person war vorher
nicht versichert, dann würde ich sagen wird auch kaum eine
Gesellschaft einen Vertrag entgegennehmen.
alf
Hallo,
ersteinmal Danke für die Antwort, natürlich besteht eine Versicherung, dennoch meine ich, dass es bei Versicherungen eine Ausschlussklausel gibt, wenn Personen (leider) einer, psychologisch bedingten z. B. Verlust des Orientierungssinnes (wodurch auch immer), Erkrankung unterliegen.
diesen Ausschluss gibt es in dem Sinne nicht. Letztendlich können diese Personen genauso einen Schaden anrichten. Letztendlich stellt sich allerdings die Frage des Verschuldens. Und bei Personen mit erhöhter geistiger Labilität ist diese u.U. nicht gegeben und somit besteht kein Verschulden und somit keine Haftung.