Phantasiename im Gewerbeschein?

Hallo allerseits,

kann man als Inhaber eines Einzelunternehmens jetzt mit der neuen Gesetzesregelung auch im *Gewerbeschein* die Phantasiebezeichnung seiner Firma als Inhabernamen o.ä. eintragen?

Vielen Dank,

Mohamed.

Nein! Der Gewerbeschein wird auf deinen Namen ausgestellt. Dies bedeutet aber nicht, dass du dein Geschäft später keinen Phantasienamen geben kannst.

Gruß
Falke