Hallo,
ich, bin Miteigentümer, eines Mehrfamilienhauses
(Eigentumswohnung)
Den Gartenpflegte hatte vor Jahren, ein Gärtnerbetrieb gemacht
Die Kosten, stiegen aber in "fantastischer Höhen "
Danach habe ich ( Frührentner) , für die Hausverwaltung, für 7.00€ /Std (Minnijob)den Gartendienst übernommen.
Die Kosten, für die Wohngemeinschaft, waren danach
nur noch 1/3 so hoch, wie vorher!
Nun hörte ich, daß die Sozialversicherungen, kommen können,und nach dem Phantomlohnprinzip Nachforderungen ,zu stellen, da ich ja, unter Tarif, arbeite.
Frage, könne die, für einen schwerbehinderten Rentner, der nun, auch, mal langsamer ist, einfach, einen höhern Stundenlohn, festlegen ??
Nächste Frage, welcher Tarifvertrag, ist in NRW für Hausverwaltungen, für die Gartenarbeit gültig?
Für Euere Antworten, bedanke ich mich, im Voraus.
Hartmut
Hallo Hartmut,
ich muss gestehen, dass ich die Frage nicht abschließend beantworten kann. Mir ist aus meiner täglichen Arbeit allerdings bekannt, dass die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen von Betriebsprüfungen gern den Stundenlohn überprüft und ggf. nachträglich verlangt, dass Beiträge in Höhe des Mindestlohn erhoben werden. Dann hätte M.E. allerdings der Arbeitgeber das Problem der Nachzahlung.
Wie gesagt, 100%tig kann ich es aber nicht sagen. Wünsch viel Glück und alles Gute !
Freundliche Grüße
Jan
Guten Tag ,
ich bin gerade im Urlaub und kann die Frage leider nicht beantworten.
Gruß
Harald
hallo hartmut,
mit dem phantomlohnprinzip ist es tatächlich ein problem. allerdings nicht dein problem, sondern
das deines arbeitgebers. er ist von prüfungen und/
oder nachzahlungen betroffen.
da ich krankenversicherungsexperte bin, die kranken-
kassen allerdings keine betriebsprüfungen mehr durchführen, empfehle ich dir, einen experten zum
thema rentenversicherung zu rate zu ziehen. die rentenversicherung macht zentral das prüfgeschäft
für die sozialversicherung. weiterhin könntest du auch
einen steuerrechtsexperten befragen, denn die finanzämter prüfen das thema ebenfalls.
für deine zweite frage würde ich einen arbeitsrechtler bzw. gewerkschafter anfragen.
freundliche grüße
heiko
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Hallo Hartmut,
ich weiss zwar nicht ob es für Hausverwaltungen einen eigenen Tarifvertrag gibt (ich denke eher nicht), aber 7,00 EUR ist ein durchaus normaler Stundenlohn und somit wird es da auch keine Nachforderungen geben.
Wenn ein Unternehmen mit der Gartenarbeit betraut wird ist es ganz klar, dass das wesentlich teurer ist als wenn man selbst einen Minijobber einstellt. Das Unternehmen hat selbst Lohnnebenkosten zu tragen, die weiterberechnet werden an den Auftraggeber und ausserdem natürlich eine Gewinnspanne.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.
Viele Grüsse
h69
Herzlichen Dank Dieter, für deine Mühe
7,00e wäre ja auch. der Nettolohn bei Minijobber!
Es komme ja noch ca. 30% zus . an Steuern , und Sozialabgaben , dabei!
Dann sind wir ja auch, nicht ganz weit vom Tariflohn, von Hausverwaltung Hausreinigung, 8,40€ entfehrnt .
Gruß,
Hartmut
Hallo Hartmut,
wenn die Hausverwaltung dich auf Minijobbasis angestellt hat, entrichtet Sie an die zuständige Minijobzentrale, die bei der Knappschaft-Bahn-See eingerichtet ist, Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.
Dabei wird der tatsächliche Lohn berücksichtigt der mntl. 400,- € nicht übersteigen darf.
Keiner der Sozialversicherungsträger kann einen höheren Lohn als den tatsächlichen ansetzen.
Welcher Tarifvertrag für Gartenarbeit in NRW gültig ist kann ich nicht beantworten.
Fest steht aber, dass jeder Tarifvertrag nur berücksichtigt werden kann: Wenn der Arbeitgeber sich mit Arbeitnehmerverbänden (Gewerkschaften) vertraglich über eine Gestaltung von Arbeitsverträgen geeinigt hat und Sie selbst Mitglied dieser Gewerkschaft sind.
Nur dann besteht überhaupt Anspruch auf den Tariflohn.
MfG
Katrin
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Tut mir leid, aber da kenne ich mich nicht aus.
Tut mir leid, aber da kenne ich mich nicht aus.
Moin Katrin,
danke, für Deine Antwort.
Aber, nach Aussage, des Bundes der Steuerzahler,
müssen Unternehmen, die untertariflichen Zahlungen,
für 5 Jahre Sozialabgaben nachzahlen, wenn die Sozialversicherung, das prüft!
Aber in meinem Fall, sind 7,00€ ja abzugsfrei!!
Der Bruttolohn, wäre dann ja ca 9,10 €
Da dürfte, nichts passieren ! ?
Gruß,
Hartmut