Philosophie begrifflichkeit

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
ich suche eine Begriff fuer folgende Beschreibung.
Bsp. A
1)Person A arbeitet 45 Jahre und bezieht eine Rente.
2)Person B arbeitet 15 Jahre und bezieht eine Rente.
Im Vergleich beider Renten muesste A 350 Jahre arbeiten um die gleiche Rente zu beziehen.
Bsp. B
Verkehrsdelikt ist identisch
1)Person A zahlt eine Strafe (Verkehr) von 400,- mit einem Einkommen von 1200,-.
2)Person B zahlt eine Strafe (Verkehr) von 400,- mit einem Einkommen von 12000,-.

Offensichtlich besteht hier eine Art von "Nicht-Verhaeltnismaessigkeit/Disproportion etc…

Begriffe wie Verhaeltnismaessigkeit , Proportion
beschreiben meiner Meinung nach nicht das exakte Problem.

Wie koennte man dieses Missverhaeltnis anders beschreiben/belegen???

Vielen Dank

Rafael

DAZU KANN ICH NICHTS SAGEN

ich würde sagen, daß ist eher Rechtsphilosophie

andy1957

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
ich suche eine Begriff fuer folgende Beschreibung.

1)Person A arbeitet 45 Jahre und bezieht eine Rente.
2)Person B arbeitet 15 Jahre und bezieht eine Rente.
Im Vergleich beider Renten muesste A 350 Jahre arbeiten um die
gleiche Rente zu beziehen.
Bsp. B
Verkehrsdelikt ist identisch
1)Person A zahlt eine Strafe (Verkehr) von 400,- mit einem
Einkommen von 1200,-.
2)Person B zahlt eine Strafe (Verkehr) von 400,- mit einem
Einkommen von 12000,-.

Offensichtlich besteht hier eine Art von
"Nicht-Verhaeltnismaessigkeit/Disproportion etc…

Begriffe wie Verhaeltnismaessigkeit , Proportion
beschreiben meiner Meinung nach nicht das exakte Problem.

Wie koennte man dieses Missverhaeltnis anders
beschreiben/belegen???

Vielen Dank

Rafael

Hallo,

leider ist die Fragestellung ziemlich schwammig formuliert, da es sich um zwei völlig unterschiedliche Beispiele handelt und wichtige Informationen (insbesondere dazu, wie das Eigentum von A und B zustandekam bzw. sich deshalb unterscheidet, oder ob beide unter denselben Bedingungen Rente bzw. Strafe erhalten), aber ich versuche dennoch eine Analyse unter der Annahme, das Einkommen, Rente und Strafe nach tendenziell fairen und nicht willkürlichen oder zufälligen Verfahren bemessen werden:

Fall A: Hier wird eine aufgewendete Leistung (konkret: Aufgewendete Arbeitszeit sowie darin aufgewendete Mühen) anhand einer pauschalen Regelung in eine erhaltene Leistung (die Rente entsprechend dieser Regelung) umgewandelt, es handelt sich somit um eine erweiterte Art der Entlohnung, deren Höhe nur von der Vorgeschichte, nicht aber von der aktuellen Tätigkeit (hier: Bezug der Leistungen aufgrund der entsprechend unterschiedlich langen Rentenbezugszeit) abhängt

Fall B: Hier wird eine Buße als monetär zu verrechnender Wer betrachtet, welcher zu entrichten ist. In Hinsicht auf die unterschiedlichen Lebensumstände wäre es allerdings angemessener, diese nicht pauschal sondern anhand der konkreten Wirkung auf den Betroffenen zu messen (hier: subjektiv empfundener Verlust anhand der Höhe des Geldbetrags, dies hängt neben dem Grundbetrag zur Sicherung der Existenz auch von der subjektiven relativen Einschätzung der Bedeutung des Strafbetrages in ihrer Auswirkng auf den eigenen Lebenswandel ab)

Beiden Fällen ist gemeinsam, daß hier auf pauschale Weise ein Betrag (allgemeiner: ein Vorgehen) festgelegt wird, welcher konkrete Auswirkungen auf das zukünftige Leben einer Person hat, ohne die konkrete Vorgeschichte der jeweiligen Person zu betrachten.
Von daher würde ich dieses Mißverhältnis als eine Form von Pauschalisierungsunschärfe betrachten, die in ihrer Auswirkung auf das Individuum zu Pauschalisierungsgewinnern und Pauschalisierungsverlierern führt, die durch ein verwaltungstechnisch bedingtes Objektivierungsprinzip verursacht werden.

Vielen Dank fuer die Beantwortung meiner Frage.
Ich werde jetzt versuchen etwas konkreter zu formulieren.
Kapitalismus/Sozialismus/Monarchie etc. betrachte ich als Uebergaenge oder Zwichenstationen der menschlichen Evolution oder Weiterentwicklung.Wie sich zeigte und zeigt sind diese Zwichenstationen sehr reich an Konflikten jeglicher Art bis hin zu Kriegen.
Nehmen wir die beiden Bsp. die ich anfuehrte.
Gemeinsam ist beiden das wie Sie bereits sagten diese dazu fuehren das es zu Pauschalisierungsgewinnern und Pauschalisierungsverlierern fuehrt.
Der Begriff Verhaeltnismaessigkeit bspw.geht meiner Meinung nach auch in die richtige Richtung kann aber so oder so oder so interpretiert werden.
Ich suche nach einem Begriff (mathematische Formel like) der sich auf viele gesellschaftliche Beziehungen anwenden laesst.
Grundannahme koennte sein:
A Ein Basiswert wie Minimum Stundenlohn in dieser Gesellschaft.
B Ein Basiswert wie Maximum Stundenlohn in dieser Gesellschaft.
Warum sollte ein Mensch mit Minimum Stundenlohn bspw. den selben Mietzins wie ein Mensch mit Maximum Stundenlohn bezahlen.
Waere es nicht sinnvoller denen die oftmals aufgrund ihrer Einkommensverhaeltnisse an ihrer Weiterentwicklung gehindert werden durch ein neuartiges Verhaeltnis ein groesseres Spektrum zu geben.
Ich hoffe Sie Verstehen jetzt meinen Gedankengang.
Nochmals Vielen Dank
Rafael

Hallo!

Es hat leider etwas gedauert, bis ich zum antworten komme…

Leider fällt mir auch kein prägnanter Begriff ein, der das von Ihnen geschilderte Problem treffend umschreibt. Das ist auch verständlich, da das Problem nicht ganz so einfach ist, wie es auf den ersten Blick erscheint. Ich will versuchen, das am Beispiel der Geldstrafe zu erläutern, das Sie in etwa wie folgt beschrieben haben: es ist nicht angemessen, wenn eine reiche Person für ein bestimmtes Vergehen die gleiche Geldsumme als Strafe zahlen muß wie eine arme Person.

Zunächst sei angemerkt, daß das nicht immer so ist, in vielen Rechtssystemen, vor allem im Deutschen, müssen sich Gerichte bei Geldstrafen für Straftaten am Einkommen des zu Verurteilenden orientieren. Bei geringen Vergehen, insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten, macht man das nicht, weil es natürlich auch aufwendig ist, und weil der Aufwand oftmals in keinem Verhältnis zum Strafmaß stehen würde.

Weiterhin: man muß sich überlegen, welchen Sinn man in einer Geldstrafe sieht, und insbesondere, von welcher Richtung aus man das Problem der Angemessenheit betrachtet. Man kann einerseits argumentieren, daß eine Strafe beim Straftäter etwas bewirken soll, daher muß die Strafe so gestaltet sein, daß er sie auch spürt: die Strafe muß den Verhältnissen des Täters angemessen sein. Andererseits könnte man aber auch den Aspekt betonen, daß eine Strafe auch eine Wiedergutmachung an der Gesellschaft sein soll, deren Gefüge durch eine Tat gestört worden ist; dann muß die Strafe der Tat und Ihren Folgen angemessen sein.

So kann man für jedes von Ihnen angesprochene Problemfeld zeigen, daß es keine universelle „Angemessenheit“ gibt, sondern daß es immer vom Kontext und vom jeweils relevanten Aspekt des Sachverhaltes abhängt, was man als „angemessen“ bezeichnet. Aus diesem Grund gibt’s wohl auch nicht immer gute Begriffe für scheinbar einfache Sachverhalte.

Ich hoffe, ein wenig weitergeholfen zu haben.

Grüße!

Hallo Raffael,

ich würde mit „Gesellschaftliche Naturverhältnisse“ auf Deine Frage antworten!

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaftliche_Natur…

Gruß Michael