Hallo!
Es hat leider etwas gedauert, bis ich zum antworten komme…
Leider fällt mir auch kein prägnanter Begriff ein, der das von Ihnen geschilderte Problem treffend umschreibt. Das ist auch verständlich, da das Problem nicht ganz so einfach ist, wie es auf den ersten Blick erscheint. Ich will versuchen, das am Beispiel der Geldstrafe zu erläutern, das Sie in etwa wie folgt beschrieben haben: es ist nicht angemessen, wenn eine reiche Person für ein bestimmtes Vergehen die gleiche Geldsumme als Strafe zahlen muß wie eine arme Person.
Zunächst sei angemerkt, daß das nicht immer so ist, in vielen Rechtssystemen, vor allem im Deutschen, müssen sich Gerichte bei Geldstrafen für Straftaten am Einkommen des zu Verurteilenden orientieren. Bei geringen Vergehen, insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten, macht man das nicht, weil es natürlich auch aufwendig ist, und weil der Aufwand oftmals in keinem Verhältnis zum Strafmaß stehen würde.
Weiterhin: man muß sich überlegen, welchen Sinn man in einer Geldstrafe sieht, und insbesondere, von welcher Richtung aus man das Problem der Angemessenheit betrachtet. Man kann einerseits argumentieren, daß eine Strafe beim Straftäter etwas bewirken soll, daher muß die Strafe so gestaltet sein, daß er sie auch spürt: die Strafe muß den Verhältnissen des Täters angemessen sein. Andererseits könnte man aber auch den Aspekt betonen, daß eine Strafe auch eine Wiedergutmachung an der Gesellschaft sein soll, deren Gefüge durch eine Tat gestört worden ist; dann muß die Strafe der Tat und Ihren Folgen angemessen sein.
So kann man für jedes von Ihnen angesprochene Problemfeld zeigen, daß es keine universelle „Angemessenheit“ gibt, sondern daß es immer vom Kontext und vom jeweils relevanten Aspekt des Sachverhaltes abhängt, was man als „angemessen“ bezeichnet. Aus diesem Grund gibt’s wohl auch nicht immer gute Begriffe für scheinbar einfache Sachverhalte.
Ich hoffe, ein wenig weitergeholfen zu haben.
Grüße!