> Eine andere Frage, du fragst doch nicht bei apple nach, ob Du das iPhone verkaufen darfst, weil Du es fotografieren musst.
Nein, wenn ich es selber fotografiere, ist das kein Problem. Du hast geschrieben, du willst Herstellerbilder freistellen und online verwenden. Das darfst du aber nur mit Genehmigung des Rechteinhabers der Bilder.
> Oder ist es jetzt eine neue Regelung, dass man alle erst fragen muss? Ich will auch nicht irgend ein Bild nehmen und es als meins „verkaufen“.
Es geht nicht darum, ob du ein Bild „als deins“ verkaufst.
Das darfst du eh nur mit selbstgeschossenen. Es geht darum, Fremdmaterial ohne Genehmigung zu bearbeiten und zu veröffentlichen.
> Ich will ein Bild der zu verkaufenden Kaffeemaschine nehmen, es ausschneiden und auf weißem Hintergrund mit Licht und Schatten wie fotografiert aussehen lassen.
Wenn du das Quellbild selber geschossen hast, kein Problem, ist es ein Herstellerbild, musst du vorher fragen.
> Wo ist denn da dann der Unterschied, ob ich es fotografiert habe oder die Kaffeemaschine ausgeschnitten habe und zu einem Foto habe werden lassen?
Der Unterschied ist das Urheber- bzw. Nutzungsrecht.
Du musst bei Veröffentlichung die Nutzungsrechte der Bilder haben, egal ob Du sie unverändert oder bearbeitet nutzt.
Hast Du sie nicht, kannst Du teure Abmahnungen erhalten.
Es gibt reichlich Anwälte, die leben nur davon.
Dazu gibt es viel Infos im Netz und google mal nach „Marions Kochbuch“.
Beste Grüße