Photovoltaik-Anlage neben den Wald zustimmen?

Hallo,
direkt neben den Wald von Hr. Mustermann will ein Bauer auf seinem großen Feld eine rießige Photovoltaik-Anlage bauen lassen. Als Nachbar muss Hr. Mustermann nun der Baumaßnahme zustimmen. Kann er ohne weiteres mit seiner Unterschrift grünes Licht geben, oder gibt es etwas zu beachten?
Lt. Lageplan werden die Zellen in einem Abstand von ca. 30 Metern von meinem Wald errichtet.
Doch was würde passieren, wenn bei Fällarbeiten der Baum versehentlich auf das Grundstück der Photovoltaik-Anlage fällt und schweren Schaden anrichten würde?
Muss dann die Haftpflicht von Hr. Mustermann zahlen, oder bleibt der Bauer an den Kosten hängen, weil er die Anlage zu nah am Wald installiert hat?

Gibt es Ratschläge?

Vielen Dank

Hallo,

der Knackpunkt ist in der Frage bereits angesprochen: die Haftung. Zwar hält der Nachbar den nach dem Baurecht vorgeschriebenen Abstand von 30 m ein (normale Höhe von Waldbäumen in Deutschland), aber es sollten noch ein paar Dinge geprüft werden: 1. es gibt Baumarten, die höher als 30 m werden, z. B. Douglasien. 2. Hangrichtung und Hangneigung, liegt der Wald oberhalb der Solaranlage? 3. Hauptwindrichtung, besteht die Gefahr daß bei Sturm Äste auf die Solaranlage geweht werden können.

Ich würde mir auf jeden Fall eine Haftungsverzichtserklärung mit Eintrag ins Grundbuch oder Kataster unterschreiben lassen. Wenn die Behörden nicht mitspielen, sollte mindestens die Haftungsverzichtserklärung den Zusatz erhalten, daß bei Eigentumsänderung des Grundstücks mit der Solaranlage der neue Eigentümer zwingend in den Haftungsverzicht eintreten muß.

Ich hoffe ich habe die wichtigsten Aspekte erwischt.

Gruß

Georg Bungenstab

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Hallo landluft!

Für den Fall dass bei Fällarbeiten Teile der Photovoltaik-Anlage beschädigt werden, müsste tatsächlich Herr Mustermann bzw. seine Haftpflicht für den Schaden aufkommen.
Ausnahme wäre m.E. der Fall, dass trotz fachlich gebotener Sicherungsmaßnahmen, also einer Spezialfällung mit Seilwinde o.ä. bei den Randbäumen durch „höhere Gewalt“ Teile der Krone die PV Anlage beschädigen, dass könnte man dann nachweisen.
Zu einem Wald gehört ja immer auch die entsprechende Bewirtschaftung, darüber muss sich jeder Nachbar im Klaren sein. Sie sollten auchbedenken, dass durch Stürme oder fallende Äste aus morschen Bäumen Schäden entstehen können, und wenn der schlechte Zustand der Bäume nachgewiesen werden kann (Krankheitsbefall) kann der Waldbesitzer u.U. dafür haftbar gemacht werden.
Bei einem Abstand von 30m (viel höher sind die meisten heimischen Baumarten bei Hiebsreife sowieso nicht) sind wahrscheinlich nur die Randbäume betroffen, die ja meist auch stärker verastet sind und sowieso keine hohen Gewinne abwerfen. Ob sich daher eine Haftpflicht für einen Fall wie die sehr teure PV Anlage des Nachbarn lohnt, oder ob der Waldbesitzer besser daran ist, wenn er auf die Fällung der Randbäume verzichtet, weiß ich nicht.
Bitte fragen Sie doch auch einen Versicherungsagenten dazu.

Viele Grüße von
Huschi

Hallo
direkt neben den Wald von Hr. Mustermann will ein Bauer auf
seinem großen Feld eine rießige Photovoltaik-Anlage bauen
lassen. Als Nachbar muss Hr. Mustermann nun der Baumaßnahme
zustimmen. Kann er ohne weiteres mit seiner Unterschrift
grünes Licht geben, oder gibt es etwas zu beachten?
Lt. Lageplan werden die Zellen in einem Abstand von ca. 30
Metern von meinem Wald errichtet.
Doch was würde passieren, wenn bei Fällarbeiten der Baum
versehentlich auf das Grundstück der Photovoltaik-Anlage fällt
und schweren Schaden anrichten würde?
Muss dann die Haftpflicht von Hr. Mustermann zahlen, oder
bleibt der Bauer an den Kosten hängen, weil er die Anlage zu
nah am Wald installiert hat?

Gibt es Ratschläge?

Vielen Dank

Welches Dokument gilt?
Angenommen Hr. Mustermann möchte die zuätzlichen Vereinbarungen (keine Haftung) schriftlich festhalten.

Muss er unbedingt zum Notar?

Angenommen er verfasst ein Dokument (mit den zusätzlichen Vereinbarungen), und lässt sein selbst verfasstes Dokument vom Betreiber unterschreiben.
Er unterschreibt als Gegenleistung den Bauantrag.

Gelten nun beide Dokumente, oder nur der Bauantrag?

Hallo Landluft,
kann ich wenig zu sagen. Als Waldbesitzer würde ich nur zustimmen, wenn die Anlage außerhalb der Reichweite evtl. umstürzender Bäume installiert wird und zusätzlich einen Haftungsausschluss aller evtl. vom Wald ausgehenden Gefahren aufnehmen.
Hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht stellen die Gerichte immer höhere Anforderungen an die Waldbesitzer. Das zuständige Forstamt und auch das Landwirtschaftsamt müssten Auskunft geben können.
Gruß Waldi

Hallo,
diesen Sachverhalt würde ich an ihrer stelle besser mit einem versicherungsfachmann klären lassen.
leider kann ich ihnen nicht mehr dazu sagen.
viele Grüße, michael

kann ich leider nicht weiterhelfen. tut mir leid.

gruß und schöne pfingsten!

Rosenrot

Zum Notar muss man nicht, denn es geht um einen einfachen privatrechtlichen Vertrag der der Zustimmung der Vertragsparteien und dem Empfang der gegenseitigen Willenserklärung. Hier gilt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Auch die mündliche Vereinbarung, dass der Bauantrag nur als Gegenleistung d.h. unter den Voraussetungen des selbst verfassten Vertrages, angenommen wird, bleibt ein gültiger mündlicher Vertrag. Beide schriftlichen Dokumente gelten also. Ichkann nicht genau sagen, was die Folge eines Widerspruchs zwischen beiden Dokumenten ist. Angenommen, der selbst verfasste Vertrag erklärt einige Punkte des Bauvertrages als nichtig, warum dann den Bauvertrag unterschreiben?
Sollte ein Paragraph des selbst geschriebenen Vertrages gegen die Bestimmungen des BGB sein, wird möglicherweise der ganze Vertrag ungültig. Man kann aber eine Salvatorische Klausel aufnehmen, die besagt, dass alle weiteren Punkte des Vertrages gültig bleiben auch wenn sich ein Paragraph als ungültig erweist.

Bitte fragen Sie nochmal jemanden, ich bin seit einigen Jahren mit solchen privatrechtlichen Fragen nicht mehr vertraut.

Gruß
H.

Also ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich würde sagen, dass der Waldbesitzer haftbar gemacht wird, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Frage wirft weitere Fragen auf… Fällt der Waldbesitzer die Bäume selbst? Dann ist er persönlich für den Schaden verantwortlich, bzw. seine Versicherung springt bei (Sach) Schäden ein. Beautragt er ein Unternehmen, dann ist dieses für die Ausführung der Arbeiten und damit verbundener Schäden haftbar. Hält der Bauer den Mindestabstand zum Wald ein, wird der in so einem Fall vor Gericht sicher den Schaden ersetzt bekommen…

hallo etwas verspätet die antwort - es ist normal das bei Bauwerken (Wohnhäusern) zum Wald 30m abstand eingehalten werden. In der Regel sind die Bäume ja auch nicht viel höher so das von einem Fällschaden nicht ausgegangen werden kann - auszuschließen ist der nicht, wenn man aber alles tut und nicht fahrlässig oder grob fahrlässig handelt wäre der auszuschließen. Das gilt auch für Schaden der ggf bei Sturm entsehen kann (herabfallende) Aste