Hallo landluft!
Für den Fall dass bei Fällarbeiten Teile der Photovoltaik-Anlage beschädigt werden, müsste tatsächlich Herr Mustermann bzw. seine Haftpflicht für den Schaden aufkommen.
Ausnahme wäre m.E. der Fall, dass trotz fachlich gebotener Sicherungsmaßnahmen, also einer Spezialfällung mit Seilwinde o.ä. bei den Randbäumen durch „höhere Gewalt“ Teile der Krone die PV Anlage beschädigen, dass könnte man dann nachweisen.
Zu einem Wald gehört ja immer auch die entsprechende Bewirtschaftung, darüber muss sich jeder Nachbar im Klaren sein. Sie sollten auchbedenken, dass durch Stürme oder fallende Äste aus morschen Bäumen Schäden entstehen können, und wenn der schlechte Zustand der Bäume nachgewiesen werden kann (Krankheitsbefall) kann der Waldbesitzer u.U. dafür haftbar gemacht werden.
Bei einem Abstand von 30m (viel höher sind die meisten heimischen Baumarten bei Hiebsreife sowieso nicht) sind wahrscheinlich nur die Randbäume betroffen, die ja meist auch stärker verastet sind und sowieso keine hohen Gewinne abwerfen. Ob sich daher eine Haftpflicht für einen Fall wie die sehr teure PV Anlage des Nachbarn lohnt, oder ob der Waldbesitzer besser daran ist, wenn er auf die Fällung der Randbäume verzichtet, weiß ich nicht.
Bitte fragen Sie doch auch einen Versicherungsagenten dazu.
Viele Grüße von
Huschi
Hallo
direkt neben den Wald von Hr. Mustermann will ein Bauer auf
seinem großen Feld eine rießige Photovoltaik-Anlage bauen
lassen. Als Nachbar muss Hr. Mustermann nun der Baumaßnahme
zustimmen. Kann er ohne weiteres mit seiner Unterschrift
grünes Licht geben, oder gibt es etwas zu beachten?
Lt. Lageplan werden die Zellen in einem Abstand von ca. 30
Metern von meinem Wald errichtet.
Doch was würde passieren, wenn bei Fällarbeiten der Baum
versehentlich auf das Grundstück der Photovoltaik-Anlage fällt
und schweren Schaden anrichten würde?
Muss dann die Haftpflicht von Hr. Mustermann zahlen, oder
bleibt der Bauer an den Kosten hängen, weil er die Anlage zu
nah am Wald installiert hat?
Gibt es Ratschläge?
Vielen Dank