Photovoltaik Steuer Rentner

Photovoltaik Steuer Rentner

Meine Eltern, beide Rentner, haben vor, sich eine Photovoltaik-Anlage an Haus installieren zu lassen, die im Durchschnitt um die 400 Euro monatlich an Einspeisevergütung einbrächte. Ein Zuverdienst bis zu 400 Euro hat für Rentner ja keine zusätzlichen steuerlichen Konsequenzen. Falls die Anlage aber wider Erwarten mehr als die 400 Euro im Durchschnitt brächte, würde wohl zusätzlich eine Rentenkürzung zu der PV-Steuer anfallen? Aber ist es nicht so, dass der Zuverdienst aus der Vergütung dann durch zwei geteilt werden musste, wenn die Anlage auf die Namen beider Eltern läuft und die Vergütung auf das Gemeinschaftskonto überwiesen wird?

Auf einen Rat freut sich W. Simon

Also der große Rentenspezialist bin ich nicht, aber soviel weiß ich über Pensionen:
Entscheidend ist das Alter. bis 60 Jahre dürfen 120% des vorh. Einkommens erzielt werden, von 60 - 65 haben
100% und ab 65 Jahre unbegrenzt. Bei den Renten ist es etwas anders. DAS HAT ABER ALLES NICHTS MIT DEM STEUERTHEMA hier zu tun. Bei den Steuern wird geteilt oder nicht geteilt, das hängt davon ab, ob man die getrennte oder gemeinsame Veranlagung wünscht. Dann gibt es natürlich Freibeträge und ab einem bestimmten Betrag fallen dann Steuern an, die fressen ja aber nicht den Ertrag auf. Wer viel einnimmt, muss auch mehr bezahlen, schließlich zahlen ja die anderen Steuerzahler die Förderung der Photovoltaikanlage.

Im Rentenrecht kenne ich mich leider nicht aus.

Stefan Seidel

Bezüglich rentenrechtlichen Fragen weiß ich leider nicht bescheid.

Hallo,

man unterscheiden;

Sind die Einnahmen mtl. 400 € oder die Gewinne ??
Außerdem Brutto oder Netto ? (Stromlieferung unterliegt 19 % USt)

m.E. rechnen Sie mit mtl. 400 € Einnahmen (= 4.800 p.a.)
Davon müssen Sie noch Zinsen und Versicherungen und die Abschreibung (= 20 Jahre Nutzungsdauer) rechnen.

Evtl. müssen Ihre Eltern dann noch Einkommensteuer zahlen wenn das zu versteuernde Einkommen (Rente zzgl Gewinn Phototvoltaik abzgl. Sonderausgaben) über 16.000 € liegt.

Bzgl. Rentenkürzung rate ich Ihnen mit der zuständigen Rentenstelle Kontakt aufzunehmen

Hallo
Wenn das eine gemeinsamme Veranlagung ist wir alles in einen Topf geschmissen egal wer und wann und wo

Es könnte schon sein den beide erhalten ja Rente und beide machen die Veranlagung und beide haben einkommen das zugerechnet wird.

Ich würde abwarten bis feststeht wieviel „Einkommen“
reinkommt dann die Veranlagung machen beide Elternteile reinschreiben mit dem Freibetrag und dann wird das FA schon kürzen aber dann auch mit Begründung .Sollte der Bescheid dahingehen Falsch sein Wiederspruch innerhalb 4 Wochen einleiten und NUR auf dies 2ten 400 € begründen. Der Rest der Steuererklärung bleibt dann wie er berechnet wurde.
Leider weiß ich da auch nicht mehr drüber sorry
LG Mausi

Hallo Splitti,
wahrscheinlich geht es, wenn es auf beide verteilt wird.
Gruß Claus

Ich kann dir da leider keinen Rat geben.
Susanne

ob die 400 euro mtl. sich steuerlich auswirken, hängt von den gesamten Einnahmen ab.eine Rentenkürzung haben Sie nicht zu erwarten, das eine hat mit dem anderen nicht zu tun. Es ist lediglich eine steuerliche Sache. die gesamten Einnahmen bestimmen die Steuer. Man muß sich die Einnahmen ansehen bzw. berechnen und dann evt. eine getrennte Veranlagung beantragen
gruß maluzo

Hallo,
ja der Verdienst wird auf beide aufgeteilt.