Photovoltaik Steuer Rentner
Meine Eltern, beide Rentner, haben vor, sich eine Photovoltaik-Anlage an Haus installieren zu lassen, die im Durchschnitt um die 400 Euro monatlich an Einspeisevergütung einbrächte. Ein Zuverdienst bis zu 400 Euro hat für Rentner ja keine zusätzlichen steuerlichen Konsequenzen. Falls die Anlage aber wider Erwarten mehr als die 400 Euro im Durchschnitt brächte, würde wohl zusätzlich eine Rentenkürzung zu der PV-Steuer anfallen? Aber ist es nicht so, dass der Zuverdienst aus der Vergütung dann durch zwei geteilt werden musste, wenn die Anlage auf die Namen beider Eltern läuft und die Vergütung auf das Gemeinschaftskonto überwiesen wird?
Auf einen Rat freut sich W. Simon