Photovoltaik Steuer Rentner

Meine Eltern, beide Rentner, haben vor, sich eine Photovoltaik-Anlage an Haus installieren zu lassen, die im Durchschnitt um die 400 Euro monatlich an Einspeisevergütung einbrächte. Ein Zuverdienst bis zu 400 Euro hat für Rentner ja keine zusätzlichen steuerlichen Konsequenzen. Falls die Anlage aber wider Erwarten mehr als die 400 Euro im Durchschnitt brächte, würde wohl zusätzlich eine Rentenkürzung zu der PV-Steuer anfallen? Aber ist es nicht so, dass der Zuverdienst aus der Vergütung dann durch zwei geteilt werden musste, wenn die Anlage auf die Namen beider Eltern läuft und die Vergütung auf das Gemeinschaftskonto überwiesen wird?

Auf einen Rat freut sich W. Simon

Hallo,

da dies eher eine Frage zum Steuerrecht ist, kann ich da leider nicht helfen.

Gruß,
I. Schüler

Hallo Splitti,
mit Rente und Steuern kenne ich mich leider nicht aus, da solltest Du besser einen Experten zu diesen Themen befragen.
In Sachen Photovoltaik ist es so, daß das Energieunternehmen, welches den Strom abnimmt, jeden Monat den gleichen Betrag überweist (z.B 400.-). Am Jahresende wird dann der Zähler abgelesen und eine Abrechnung erstellt. Hat die Anlage mehr produziert als bezahlt wurde, erstattet das Unternehmen den Überschuß mit der letzten monatlichen Rate.

Gruß, fridder

Hallo Splitti,

bei dieser Frage handelt es sich ja um ein „finanz-technisches“ Problem, welches von einem Steuerberater, dem Finanzamt oder der Verbraucherzentrale beantwortet werden kann. Ich kann in dieser Thematik leider keine Expertise bzw. Erfahrung einbringen, sorry!

Beste Grüße,
Markus

Hallo Simon,

wegen Abschreibungen und Ausgaben für Darlehen (Zinsen) verringert sich der Gewinn entsprechend, sodass sich zumindest in den ersten 5 - 10 Jahren der effektive Gewinn in Grenzen hält.
Die Anlage sollte nicht zu gross dimensioniert sein, damit auch das Thema 30% Eigenverbrauch interessant bleibt.

Grüße

Werner

Hallo, bin zwar kein Steuerexperte, aber wenn oma und Opa verheiratet sind, werden sie bei der Steuerberechnung gemeinsam veranlagt. Da zählt also das Gemeinschaftseinkommen. Die Steuerfreigrenze kenne ich nicht genau. Dort bitte mal selbst recherchieren. Die Rente und weiteren Zuverdienst (Mieteinnahmen) beachten.

Gruß
R. Böhme

Hallo Herr Simon,

Wie das im Detail aussieht hängt von mehreren Faktoren ab.
Zum einen wird die Anlage über 20 Jahre abgeschrieben. Zum Anderen schmälern auch Betriebskosten den Gewinn, so dass der Nettogewinn am Ende geringer ausfällt als die Einspeisevergütung. Ich weiß jetzt nicht ob das bei den 400 Euro schon berücksichtigt wurde.
Ob der Gewinn auf beide aufgeteilt werden kann kann ich leider nicht beantworten, aber es gibt doch sicherlich eine Freigrenze, die evtl. in Summe für beide gilt? Früher war es mal so, dass Rentner unter 65 in zwei Monaten im Jahr das doppelte verdienen durften. Evtl. könnte man sich die Vergütung dann halbjährlich auszahlen lassen und auf die Monate verteilen, also 5*400 Euro und einmal 800, dann könnte man auch eine Vergütung von 466 Euro noch behalten.
Ich würde sicherheitshalber beim Rentenversicherungsträger nachfragen.

Zur steuerlichen Behandlung der Anlage hab ich nochmal einen Link rausgesucht:

http://www.solarstromerzeugung.de/photovoltaik-steue…

Abendliche Grüße

Der Völler

Da bin ich überfragt. Ich weiß nur, dass ich seit der Inbetriebnahme der Anlage als Gewerbetreibender beim Finanzamt geführt werde und daher eine neue Steuernummer bekommen habe. Meine Anlage erwirtschaftet viel weniger, und trotz dem musste ich dies nach Rücksprache mit dem Finanzamt dort anmelden. Der Ertrag wird dann auch steuerlich als selbstständiges Einkommen berücksichtigt. Nur im Gewerbeamt der Stadt musste ich kein Gewerbe anmelden. Dafür gibt es scheinbar eine Ausnahme. Was die Berücksichtigung auf die Rente angeht, habe ich keine Ahnung. Da würde ich mal direkt beim Rententräger nachfragen.

Kann mir aber schon vorstellen, dass es bei der Rente berücksichtigt wird. Ist ja schließlich ein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Das ist aber nur eine Mutmaßung.

Viel helfen, kann ich also nicht. Tut mir leid.

Diese Frage sollten Sie mit dem örtlichen Finanzamt klären, weil es da soweit ich weiß, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist.

Gruß
Holger