Photovoltaikanlage

Hallo

ist es richtig das wenn ich eine Photovoltaikanlage in betrieb nehme .Und die weniger leiistet als ich verbrauche(der Zähler nicht rückwärts zählt).Die Photovoltaikanlage nicht bei meinen Energie betreiber anmelden muß???

Mfg

Meyer

Moin,

Die Photovoltaikanlage nicht bei meinen
Energie betreiber anmelden muß???

sobald Du etwas am Zähler machst (machen lässt) ist das dem Energieversorger zu melden bzw. von ihm zu genehmigen.

Ansonsten wäre das eine unzulässige Manipulation.

Ev. kannst Du eine PV-Anlage als Insellösung betreiben, aber das kann Dir ein Fachbetrieb besser sagen.

Gandalf

Hallo

nein da hast du etwas falsch verstanden.Am Zähler will ich garnicht ran.Es gieb kleine Photovoltaikanlage ab 1KW.Die frage ist wenn man ein 2KW Photovoltaikanlage anbaut,wird der Zähler ja langsammer laufen da ja die Photovoltaikanlage Strom Produziert.Der Zähler läuft ja trotzdem.Muß man auch so eine Anlage anmelden???

Mfg

Mike

Hallo,

Einspeisung, egal wie geringfügig, ist in der Regel immer genehmigungspflichtig. Dazu gehört dann auch eine entsprechende Gewerbeanmeldepflicht, weil der über Eigenverbrauch eingespeiste Strom vergütet wird.

Überleg doch mal: Angenommen deine Mini-Anlage leistet wegen prallen Sonnenscheins 500 W. Der Kühlschrank brummt gerade nicht und du bist nicht zu Hause. Da hast du niemals 500 W Eigenverbrauch!

Es gibt auch Anbieter für diese zweifelhaften Steckdosen-PV-Spielereien, die behaupten, es werde erkannt, wie hoch der Eigenverbrauch ist und sollte dieser einmal geringer sein als die erzielbare Einspeiseleistung, werde diese automatisch gedrosselt. Das soll mir mal einer erklären, wie so eine Anlage den Verbrauch deiner eigenen Hauselektrik von dem des Nachbarhauses auseinanderhalten will…

Glaub mir, wenn der Stromversorger spitz bekommt, dass du ungenehmigt irgendwelchen Strom einspeist, gibt’s Ärger. Ich arbeite bei einem EVU.

MfG,
Marius

Alles klar dann weiß ich bescheid.Vielen dank für die schnellen Antworten.

Gruß

Mike

Hallo Mike,

zudem musst Du sehr genau aufpassen, dass die Leitung, in die Du einspeist, nicht überbeansprucht wird, da sich der Strom, begrenzt von Sicherung am Zähler und Sicherung am PV-Modul addieren kann.

Rein technisch musst Du beide Sicherungen mindestens halbieren!

Zudem wundert sich der Reparaturdienst, wenn Sie den Strom in Deiner Siedlung abstellen um etwas neu zu verdrahten, und dabei einen gewischt kriegen. Daher musste zumindest früher so ein Einspeiser frei zugänglich abstellbar sein.

Auf der anderen Seite haben wir einen Schwarz-Einspeiser beim EVU mal angeschwärzt (ja, ich weiss, Petze, aber der hat meinem Kumpel in der Diplomarbeit den Rechner geklaut!). Es hat die nicht interessiert. War technisch interessant einfach: Mähdreschermotor und Drehstrommotor verbunden, und dann mit der Abwärme die (ohne Meldung an Studenten vermietete) Hütte geheizt. Zur Ablesung hatte er dann plausiblen Strom für sich und seine Tochter. Pfiffiger Mann, leider ein A***

Gruß
achim

Moin,

wie bzw. wo willst Du denn den Strom einspeisen?
Dazu gibt es die bewährte Methode des Zweiwegezählers.

Warum willst Du denn die Anlage dem EVU nicht melden?

Gandalf

Moin Mike,

JEDE Anlage die in das Netz einspeist, MUSS beim Netzbetreiber angemeldet werden, auch wenn Du deine „Überschüsse“ nicht vergütet haben willst (selbst bei den „Balkon-Kraftwerken“). Du bekommst dann einen Zähler mit Rücklaufsperre.

Du brauchst natürlich KEINE Gewerbeanmeldung.

Wenn Du keine Vergütung haben willst, brauchst Du (vermutlich) nicht mal die steuerliche Anmeldung, da Du keine Umsatzsteuererklärungen abgibst (vorsichtshalber in der Rechts- / Steuerecke fragen).

mfg tugu

JEDE Anlage die in das Netz einspeist, MUSS beim Netzbetreiber
angemeldet werden, auch wenn Du deine „Überschüsse“ nicht
vergütet haben willst (selbst bei den „Balkon-Kraftwerken“).
Du bekommst dann einen Zähler mit Rücklaufsperre.

Jeder halbwegs moderne Zähler hat von vornherein eine Rücklaufsperre.

Du brauchst natürlich KEINE Gewerbeanmeldung.

Das würde ich nicht garantieren. Das EVU wird sich hüten, jedem einen Freifahrschein auszustellen, der ggf. Strom verschenken will. Wenn das jeder machen würde, stellt das einen nicht vorher berechneten Einfluss aufs Netz dar. Die meisten EVUs werden deswegen eine durchweg formal korrekte Einspeisung vorschreiben und dann kommt man um das Häppchen Vergütung nebst Gerwebe nicht umhin.

MfG,
Marius

JEDE Anlage die in das Netz einspeist, MUSS beim Netzbetreiber
angemeldet werden, auch wenn Du deine „Überschüsse“ nicht
vergütet haben willst (selbst bei den „Balkon-Kraftwerken“).
Du bekommst dann einen Zähler mit Rücklaufsperre.

Jeder halbwegs moderne Zähler hat von vornherein eine
Rücklaufsperre.

Du brauchst natürlich KEINE Gewerbeanmeldung.

Das würde ich nicht garantieren. Das EVU wird sich hüten,
jedem einen Freifahrschein auszustellen, der ggf. Strom
verschenken will. Wenn das jeder machen würde, stellt das
einen nicht vorher berechneten Einfluss aufs Netz dar. Die
meisten EVUs werden deswegen eine durchweg formal korrekte
Einspeisung vorschreiben und dann kommt man um das Häppchen
Vergütung nebst Gerwebe nicht umhin.

Darum MUSS die Anlage beim Netzbetreiber gemeldet werden. Bei kleinen Anlagen (Balkonanlagen oder Plug- & Save- Module) ist ein Einspeisevertrag (mit dem 2-Richtungszähler) nicht zwingend Pflicht.

Selbst bei einer Umsatzsteuerpflicht ist KEINE Gewerbeanmeldung nötig, gab es noch nie und wurde 2004 von Hans Eichel ausdrücklich verneint.
Später wurde diese „Regelung“ dann auf Anlagen unter 30 kW begrenzt.

mfg tugu