Hallo Thorsten -
so ganz ohne Polemik => Der Ertrag aus der PV-Anlage wird ja vergütet, und zwar für „eingespeisten“ Strom (also Abgabe ins Netz) und für „Eigenverbrauch“. Für den Eigenverbrauch gilt aber nur EIN Zähler je PV-Anlage. Und Du kannst Deine Mieter nicht zwingen, den selbst produzierten (und als Eigenverbrauch geförderten) Strom von Dir zu kaufen.
Gleiches gilt übrigens für Solarthermieanlagen … wie will man mit Mietern eine letztlich nicht meßbare Energieersparnis durch Warmwassererzeugung via Solarthermieanlage abrechnen?
Im Klartext wird die Einspeisestelle also ganz normal installiert (Produktion der PV-Anlage hat am Ausgang des/der Wechselrichter 2 Abgänge, erstens die Einspeisung ins Hausnetz als Eigenverbrauch und zweitens die Weiterleitung des unverbrauchten Stroms ins Versorgungsnetz. Da kommt ja eine Vorrangschaltung zum Einsatz. Details wären hier zu kompliziert. Im Endergebnis jedenfalls prüft diese Vorrangschaltung bei jedem anlaufenden Verbrauch im Haus, ob PV-Strom anliegt und würde diesen Strom zuerst nehmen. Daher machen bei solchen Anlagen ja auch Speicherlösungen durchaus Sinn.
Übers Jahr gesehen jedenfalls hat man durch Differenzrechnung der 4 Zähler (Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz = 1 Zähler, Produktion der Anlage in Kwh = 1 Zähler, Eigenverbrauch = 1 Zähler, Einspeisung ins Netz = 1 Zähler) ein sehr genaues Abrechnungsinstrument.
Aber der Eigenverbrauch ist der Strom des Anlagenbetreibers, nicht der des Mieters! Auch rechtlich ist der Vermieter KEIN Energieversorgungsunternehmen, d.h. er darf seinen selbst produzierten (und staatlich als Eigenverbrauch hoch geförderten Strom) nicht zum Preis von x Euro an Mieter weiterverkaufen.
Da nützt es gar nichts, die „Vorrangschaltung“ im Verbrauch von PV-Strom aus der Hausanlage auch bei jedem Mieter zu installieren. Es ist schlicht und ergreifend SO nicht vom Fördergedanken der PV erfaßt und rechtlich gibt es da sicherlich Winkelzüge (zB könnten Vermieter und Mieter eine GbR bilden, den Strom für alle bezieht der Vermieter, der PV-Anlagenstrom wird ins „Hausnetz“ eingespeist mit Vorrangschaltung und der Vermieter rechnet mit den Mietern den individuellen Stromverbrauch je Mieteinheit über private Zähler ab. Aber ehrlich => DAS lohnt nicht.
Technisch machbar ist natürlich die Vorrangschaltung je Wohneinheit, AAABER das bedeutet einen sehr hohen Verkabelungsaufwand (da ja jede Wohnung eine neue Zuleitung braucht und am Einspeisepunkt der Wohnung auch die Vorrangschaltung mit allen Sicherungseinrichtungen installiert werden muss).
Im Photovoltaikforum gibt es zu diesem „Problemkreis“ eine Menge fachlicher (und auch unsachlicher) Diskussionen. Schau mal rein.
Im Fazit aber aus meiner Sicht (OHNE Polemik!) => Die Einspeisevergütung (also der Preis, den der PV-Betreiber je kwh bekommt, die seine Anlage ins Netz einspeist) und die Sondervergütung für den Eigenverbrauch kann (und sollte) man nicht dahingehend „gewinnmaximierend“ auslegen, dass man seinen Mietern den eigenen Strom aufzwingt und vom Fiskus das als Eigenverbrauch bezahlt bekommt.
DIESE Form des Anlagenbetriebes ist vom Sinn des EEG her eine klassische Einspeiseanlage und die Mieter bekommen ihren Strom vom Energieversorgungsunternehmen ihrer Wahl.
Sorry, ist was viel geworden … aber alle Technik nützt nichts, wenn man formaljuristisch vor eine Wand läuft mit seinem Vorhaben.
Beste Grüße
Hans