Photovoltaikanlage auf Mehrfamilienhaus installieren

Hallo Leute,

ich suche eine Möglichkeit, eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus zu installieren. Gern möchte ich den Strom dabei für jede Etage einzel erfassen und zusätlich benötigten Strom über weitere Etagenzähler erfassen.

Hat da jemand eine Idee, wie ich das realiseren kann? Bislang hab ich nur Skizzen gefunden, die einen gemeinsamen Bezugs-Zähler zeigen. Aber damit kann ich nicht den Strom jeder Partei, geschweige denn die einzelnen PV-Ströme erkennen.

Problem gibt es z.B. dann, wenn ich ein älteres Ehepaar im Haus habe, die nur tagsüber den PV-Strom ziehen und einen Geschäftsmann, der nur Abends zuhause ist und von der Sonne fast nichts hat.

Dank euch für eure Rückmeldungen.

Gruß

Thorsten

Hi,

hast Du mal darüber nachgedacht diesem Schwachsinn von PV eine Solaranlage zur Wärmegewinnung entgegen zu setzen. Das ist wesentlich nachhaltiger und schont die Umwelt mehr als dieser Stromschwachsinn um Subventionen einzustreichen.

Gruß vom Raben

Hallo Thorsten -
so ganz ohne Polemik => Der Ertrag aus der PV-Anlage wird ja vergütet, und zwar für „eingespeisten“ Strom (also Abgabe ins Netz) und für „Eigenverbrauch“. Für den Eigenverbrauch gilt aber nur EIN Zähler je PV-Anlage. Und Du kannst Deine Mieter nicht zwingen, den selbst produzierten (und als Eigenverbrauch geförderten) Strom von Dir zu kaufen.
Gleiches gilt übrigens für Solarthermieanlagen … wie will man mit Mietern eine letztlich nicht meßbare Energieersparnis durch Warmwassererzeugung via Solarthermieanlage abrechnen?

Im Klartext wird die Einspeisestelle also ganz normal installiert (Produktion der PV-Anlage hat am Ausgang des/der Wechselrichter 2 Abgänge, erstens die Einspeisung ins Hausnetz als Eigenverbrauch und zweitens die Weiterleitung des unverbrauchten Stroms ins Versorgungsnetz. Da kommt ja eine Vorrangschaltung zum Einsatz. Details wären hier zu kompliziert. Im Endergebnis jedenfalls prüft diese Vorrangschaltung bei jedem anlaufenden Verbrauch im Haus, ob PV-Strom anliegt und würde diesen Strom zuerst nehmen. Daher machen bei solchen Anlagen ja auch Speicherlösungen durchaus Sinn.
Übers Jahr gesehen jedenfalls hat man durch Differenzrechnung der 4 Zähler (Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz = 1 Zähler, Produktion der Anlage in Kwh = 1 Zähler, Eigenverbrauch = 1 Zähler, Einspeisung ins Netz = 1 Zähler) ein sehr genaues Abrechnungsinstrument.
Aber der Eigenverbrauch ist der Strom des Anlagenbetreibers, nicht der des Mieters! Auch rechtlich ist der Vermieter KEIN Energieversorgungsunternehmen, d.h. er darf seinen selbst produzierten (und staatlich als Eigenverbrauch hoch geförderten Strom) nicht zum Preis von x Euro an Mieter weiterverkaufen.

Da nützt es gar nichts, die „Vorrangschaltung“ im Verbrauch von PV-Strom aus der Hausanlage auch bei jedem Mieter zu installieren. Es ist schlicht und ergreifend SO nicht vom Fördergedanken der PV erfaßt und rechtlich gibt es da sicherlich Winkelzüge (zB könnten Vermieter und Mieter eine GbR bilden, den Strom für alle bezieht der Vermieter, der PV-Anlagenstrom wird ins „Hausnetz“ eingespeist mit Vorrangschaltung und der Vermieter rechnet mit den Mietern den individuellen Stromverbrauch je Mieteinheit über private Zähler ab. Aber ehrlich => DAS lohnt nicht.

Technisch machbar ist natürlich die Vorrangschaltung je Wohneinheit, AAABER das bedeutet einen sehr hohen Verkabelungsaufwand (da ja jede Wohnung eine neue Zuleitung braucht und am Einspeisepunkt der Wohnung auch die Vorrangschaltung mit allen Sicherungseinrichtungen installiert werden muss).

Im Photovoltaikforum gibt es zu diesem „Problemkreis“ eine Menge fachlicher (und auch unsachlicher) Diskussionen. Schau mal rein.

Im Fazit aber aus meiner Sicht (OHNE Polemik!) => Die Einspeisevergütung (also der Preis, den der PV-Betreiber je kwh bekommt, die seine Anlage ins Netz einspeist) und die Sondervergütung für den Eigenverbrauch kann (und sollte) man nicht dahingehend „gewinnmaximierend“ auslegen, dass man seinen Mietern den eigenen Strom aufzwingt und vom Fiskus das als Eigenverbrauch bezahlt bekommt.
DIESE Form des Anlagenbetriebes ist vom Sinn des EEG her eine klassische Einspeiseanlage und die Mieter bekommen ihren Strom vom Energieversorgungsunternehmen ihrer Wahl.

Sorry, ist was viel geworden … aber alle Technik nützt nichts, wenn man formaljuristisch vor eine Wand läuft mit seinem Vorhaben.

Beste Grüße

Hans

Hallo Thorsten,

den Bezug von Solarstrom pro Mietpartei zu dokumentieren ist nicht notwendig, da du ja die Einspeisevergütung erhälst und die Mieter wie gewohnt Ihren Strom aus dem Netz (mit bzw. ohne DEINEN Solarstrom beziehen).

Benatwortet dies Deine Frage?

Gruß,
Andreas

Auch darüber ließe sich diskutieren !!!

mfg tugu

Welche hochsubventionierte Sondervergütung für selbstgenutzten Solarstrom (Eigennutzung)??

Was für „Vorrangschaltungen“?? Wie viele PV Anlagen hast Du bisher installiert und angemeldet?

Was aber vollkommen korrekt ist: Nicht jeder darf einfach als „Energiehändler“ auftreten. Dazu kommt noch, daß für den „Verkauf“ an raumnahe Fremde die EEG-Umlage in bestimmten Anteilen abzuführen ist. Der EEG Umlagenanteil entfällt nur, wenn Produzent und Nutzer Namensgleich sind. (Achtung Gabriel sägt daran)

Richtig ist auch, daß im PV-Forum (und nicht nur da) viele „PSEUDOprofis“ ihr Unwesen treiben.

Da es technisch unzulässig ist, einen Verbraucher über mehrere Anschlüsse zu versorgen, KANN jede Wohnung nur einen (aktiven) Anschluss / Zählpunkt haben.

Es gibt 3 mögliche (legale) Lösungen für Deinen Wunsch:

  1. Du hast als regionalen Stromversorger einen „kleinen“ Stadtwerkebetrieb. Mit denen kann man reden, die übernehmen evtl. sogar die Abrechnungsmodalitäten und ermöglichen u.U. sogar verschiedene Stromlieferanten.
  2. Du vermietest inkl. Strompauschale. Dabei trägst Du das volle Risiko, der Mieter hat gar keinen offiziellen Zähler mehr und keinen kWh Preis mehr.
  3. Du besorgst Dir die Lizenz als Energiehändler und verkaufst deinen Mietern die kWh als Mischpreiskalkulation. Aber auch dann trägst Du das Risiko, sollten Mieter nicht zahlen.

Die Lösung über eine Betreiber GbR funktioniert nur, wenn keine Mieterwechsel stattfinden, aber auch dann kann der Gesamtstromverbrauch einer Wohnung (mit technisch legalen Mitteln) nie nach PV- oder Netzstrom aufgeteilt werden.

mfg tugu

Hallo Thorsten.
Studierende unserer Abendschule in Graz haben genau so ein Projekt realisiert. Die Anlage ist jetzt seit ca. 2 Jahren in Graz in Betrieb.
Wenn es dich wirklich interessiert, könnte ich einen Kontakt herstellen.
Darüber hinaus haben mehrere meiner Kollegen eine eigene PV-Anlage auf dem Dach, aber das sind immer nur Einfamilienhäuser.
Meine eigene habe ich noch nicht, wird aber innerhalb der nächsten 5 Jahre kommen.
LG, Charly

PS.: Die rechtliche und die Födersituation ist Österreich ist sicher anders. Meistens bekommt man für die eingespeiste kWh weniger, als man für die bezogene zahlen muss. Deshalb ist es am günstigsten, die erzeugte PV-Energie selbst zu verbrauchen. Und genau das ist indirekt auch im Interesse des Netzbetreibers, denn dann arbeiten die Verbraucher genau dann, wenn der PV-Strom zur Verfügung steht und er muss nicht über das Netz transportiert werden.

Das mit der Solarthermie wird langsam aber sicher immer weniger wahr und die PV-Anlage gewinnt an Wirtschaftlichkeit.
Bei den heutigen Errichtungskosten ist es schon fast günstiger, mit einer PV-Anlage elektrische Energie zu erzeugen und damit einen Speicher aufzuheizen, als die aufwendige Verrohrung zu machen, dauernd eine Pumpe zu betreiben usw.

Corvus_Corax, du solltest dich zuerst mal umfassender informieren. Das wäre intelligenter, als auf niedrigem Niveau zu schimpfen.

LG, Charly

Hi Charly,

genau wie Du beschrieben hast, ist es auch in „D“.
Für eine eingespeiste kWh bekommt man (aktuell ab 01.05.2014 bei Anlagen

Hallo Thorsten,

Im PV-Vertrieb rechnen die Solarteure heute nicht mehr mit der staatlich garantierten Einspeisevergütung. Denn der eingesparte Strompreis, besonders in der Sichtrweite der Strompreiserhöhungen der nächsten Jahre, ist heute der entscheidende Rendite- und Wirtschaftlichkeitsfaktor.

Durch die Förderung von Stromspeichersystemen rechnen sich Photovoltaik-Dachanlagen vor allem in Bezug auf Rendite. Hierbei muss keine große Speicherkapazität vorgehalten werden, jedenfalls nicht zu Beginn der Investition.

Bevor ich Ihnen Alternativen aufzeige noch ein Hinweis: Nur wegen den staatlichen Förderungen sich ohne neutrale Energiefachberatung blauäugig in eine riskante Energieeinsparmaßnahme zu stürzen, geht mit Sicherheit schief.

Ohne Ihr Objekt zu kennen gibt es verscheidene Möglichkeiten:

a) vorrausgesetzt auf dem Grundstück ist Platz für Erdwärmesonden (können auch schräg gebohrt und verlegt werden), dann ist eine Kombination von Wärmepumpen + Wärmespeicher/Photovoltaik mit Strom-Speicher eine technische Möglichkeit, um komplett von Öl oder Gas los zu kommen. Für die Finanzierung stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, auch bankenunabhängige wie Crowdfunding. Dies setzt aber einen aktuell hohen Energieverbrauch (Achtung! Wärme und Strom) aller Bewohner des Hauses vorraus. Bei dieser Kombination werden die Mieter automatisch mit eigenen Zählern für Wärme und Strom versorgt. Auch hier sollte die staatliche Förderung der Investition und der Einspeisevergütung dazu benutzt werden, um die ab August vorgeschriebene „Strafsteuer“ des Strom_Eigenverbrauchs zu kompensieren.
Auch eine Luft-Wärmepumpe funktioniert, wenn auch nicht so wirtschaftlich wie Erdsonden. Hier sollte aber auf die Schallemissionen geachtet werden.
b) Version 1: Dachphotovoltaikanlage mit einem zentralen Wechselrichter und mit einem Stromspeicher versehen, erhöhen den Eigenstromanteil. Die Mieter benötigen einen eigenen Stromzähler, um den Bezug zu dokumentieren. Die ab August eingeführte „Sonnensteuer“ ist noch nicht spruchreif, so dass hier aktuell nur die Empfehlung gegeben werden kann, die Anlage vor dem 1. August in Betrieb zu nehmen.
b: Version 2: Es werden Balkon/Fassaden-Photovoltaikmodule mit integriertem Speicher eingesetzt. Hierbei erhält jeder Mieter einen unabhängigen Zugang zu seinem eigenen Stromkreis im Haushalt. Eine Rückkopplung in das öffentliche Stromnetz findet nicht statt. Der ebenfalls eingebaute Controller nimmt die Dachleistung der Module auf (höchsten 3,5 kWp, auf jeder Phase und für jeden Mieter getrennt) . Der PV- Strom wird über eine beliebige Steckdose in den jeweiligen Mieterstromkreis eingespeist. Je nach Dachgrösse können alle Mieter mit verhältnismässig hohen Solarstromanteil versorgt werden.
Grundsätzlich besteht bei jeder Photovoltaikanlage die Möglichkeit Wärmewellenheizungen einzusetzen. Im Kombinationbetrieb wird hierbei zusätzlich noch die klassische Heizung eingespart. Im Gegensatz zu den inakzeptablen Elektroheizungen wird hier zusätzlich Energie (Strom und Wärme und Schadstoffe gleichzeitig) eingespart.

Die Empfehlung von einem Energieexperten für regenerative Energien: Auf jeden Fall die Installation einer Photovoltaikanlage planen und einen kompetenten Energieberater kontakten. Einsparqouten von Strom und Wärme , also ÖL/Gas und Fremdstrom, von bis zu 80% sind schon dokumentiert.
Gerne nenne ich Literaturquellen und unabhänge Fachberichte/Literaturhinweise zu, um Ihre Entscheidung mit Fachwissen zu untermauern.

Viele Grüsse
Jürgen