Hallo zusammen,
habe eine Photovoltaikanlage 22,68 kWp und plane eine Betriebsstättenverlagerung. Wer kennt sich aus ?
…steuerlich / Erfahrung / Checkliste / Beachtenswertes ???
Mit der Bitte um Feedback !
Herzlichen Dank !
Peter
Hallo zusammen,
habe eine Photovoltaikanlage 22,68 kWp und plane eine Betriebsstättenverlagerung. Wer kennt sich aus ?
…steuerlich / Erfahrung / Checkliste / Beachtenswertes ???
Mit der Bitte um Feedback !
Herzlichen Dank !
Peter
Hallo!
Es geht wohl um das formelle,denn das technische ist doch klar?
Das ist eher einfach,etwas Schriftverkehr und gut ist es.
Zuerst,man behält seine Einspeisevergütung nach den Zahlen der Erstinbetriebnahme,das ist im Gesetz so vorgesehen!
E-Versorger : Antrag auf Anlagenverlegung stellen
Neuen Standort an Finanzamt und Bundesnetzagentur melden
Dem neuen E-Versorger(wenn es ein neuer ist) die Erstinbetriebnahme-bescheinigung vorlegen,damit der die Vergütung zum alten Tarif anerkennen kann.
Achtung:
Plant man eine Erweiterung,dann hat man plötzlich 2 Anlagen und 2 unterschiedliche Verträge und 2 unterschiedliche Vergütungen.
Alt bleibt alt und neu wird neu.
MfG
duck313