Hallo,
habe im Dezember 2010 meine neue Photovoltaikanlage in Betrieb genommen.
Habe auch brav meine Umsatzvosteuer monatlich an das Finanzamt bezahlt.
Nun habe ich im Januar 2012 eine Einspeisenachzahlung von meinem Netzbetreiber erhalten mit 19 % Mehrwertsteuer.
Wo muß ich diese Umsatzsteuer angeben bzw.
abführen ?
Hallo,
das muss wohl ein Steuerexperte beantworten. Wie ich es verstehe, ist das eine Einnahme im Januar, damit ist die UMS.St. im Januar mit fällig.
MfG
Reiner
Das muß Du mit Deinem Finanzamt klären, in welchen Abständen die von Dir Umsatzsteuer haben wollen. Vesuche möglichst einen Jahreszahlung zu vereinbaren.
Mit dieser steuertechnischen Frage bin ich persönlich leider überfragt! Bin aber gespannt auf kundige Antworten, da mir Ähnliches etwa ein Jahr später widerfahren könnte …
Beste Grüße,
Markus
Hallo Delphi,
auch eine Nachzahlung vom Netzbetreiber ist für Dich einfach ein Geldeingang. Wenn eine Zahlung im Januar eingeht, dann musst du sie auch für Januar melden. Deine alten monatlichen Umsatzvorsteuermeldungen werden nicht nachträglich verändert, weil im alten Monat ja kein Geldeingang da war.
Es kann auch mal vorkommen, dass die monatliche Zahlung zufällig mal verspätet oder auch verfrüht kommt, dass in einem Monat der doppelte Betrag und im anderen Monat nichts reinkommt - dann wird eben auch mal das doppelte oder nichts gemeldet.
Greetings
Martin