Photovoltaikanlage USt/Privat/Abschreibung

Hallo zusammen,
folgender Fall: Ende 2019, Anfang 2020 wurde eine PV-Anlage gekauft. 2019 erfolgten zwei Zahlungen nach Teillieferung. 2020 erfolgten weitere zwei Zahlungen nach den letzten Lieferungen. Einspeisung erfolgt erst ab April 2020.

VSt aus den zwei Teillieferungen in 2019 wird auch 2019 bei der USt-Erkl. bzw. USt-VA geltend gemacht.

Was ist aber mit der AfA? Werden die zwei Teilzahlungen aus 2019 hier schon in der ESt-Erkl. 2019 abgeschrieben?

Und ist es korrekt, wenn man die volle VSt holt, die USt aus der Einspeisung abführt, und die USt aus dem Privatanteil ebenso abführt?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe und bleibt gesund!!

Die Abschreibung beginnt mit Herstellung der Betriebsbereitschaft, also wahrscheinlich ab April 2020. Mit den Anzahlungen hat das nichts zu tun, eine Anzahlung ist kein abnutzbares Wirtschaftsgut und kann nicht planmäßig abgeschrieben werden.

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Ja, natürlich. Vorsteuer bekommst du nur, wenn die Ausgangsumsätze umsatzsteuerpflichtig sind, einschließlich der Eigennutzung.