Hallo zusammen,
bezüglich der Vergütung für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, herrscht bei mir Unklarheit
Nach dem EEG § 33 sieht nach meiner Meinung die Vergütung wie folgt aus:
Hallo zusammen,
bezüglich der Vergütung für Strom aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, herrscht bei mir Unklarheit.
Gemäß Wikipedia wird es im Jahr 2012 eine Kürzung der Vergütung um 12,0 % geben.
http://s7.directupload.net/file/d/2634/d3bgxfcw_pdf.htm
Wikepedia begründet dies wie folgt:
Zwischen dem 1.Oktober 2010 und dem 31.Mai 2011 wurden bisher 2.927 MWp neu installiert, was auf 12 Monate hochgerechnet (~4.400 MWp) ein Kürzung von 12,00% bedeuten würde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Ge…
Leider macht Wikipedia keine Ansagen bzgl. der Kürzung von selbstgenutztem Strom.
Wie genau wird die Kürzung im Jahr 2012 aussehen?
Wann genau wird die Kürzung eintreten?
Wird es eine Kürzung für selbstgenutztem Strom geben?
Gibt es diesbezüglich eine Aussage von offizieller Seite, sprich z.B. dem Bundesumweltministerium?
Vielen Dank für weiterführende Informationen,
Gruß
–
Blumenschein