Ich hab eine Frage, im Bezug auf das Erneuerbare Energie Gesetz und die Förderung der KFW.
Das EEG fördert ja den Bau von Photovoltaikanlagen. Ich bekomme dann jeh nach Art meiner Anlage einen gewissen Centbetrag. Dann steht noch etwas mit 20 Jahren da und das wars, was ich verstanden hab davon.
Bekomm ich dann per Hochrechnung eine bestimmte Förderung oder jedes Jahr einen Gewissen Betrag, für den Strom, den ich erwirtschaftet habe?
Die KFW ist ja das Kredit Institut für Wiederaufbau. Gibt diese jetzt nur einen Kredit, mit niedrigen Zinsen?
Außerdem bietet die ERP ein Umwelt- und Energiesparprogramm. Wird damit auch eine Photovoltaikanlage gefördert?
Ich bitte euch es einfach zu erklären und nicht von den Seiten zitiert, die ich mir schon 3 mal durhcgelesen habe und immer noch nichts verstanden habe.
Morgen!
Das EEG fördert ja den Bau von Photovoltaikanlagen. Ich
bekomme dann jeh nach Art meiner Anlage einen gewissen
Centbetrag. Dann steht noch etwas mit 20 Jahren da und das
wars, was ich verstanden hab davon.
Bei einer Photovoltaik Anlage wie sie typisch auf Scheunen oder
Einfamilienhäusern betrieben wird, garantiert das EEG die Stromabnahme
für 20 Kalenderjahre (also Erstellungsjahr + 20 Jahre Betrieb). Die
Vergütung ist von Beginn an fest und beträgt zur Zeit über die
gesamten 20 Jahre etwa 18Cent. Die Höhe richtet sich nach dem
Erstellungsjahr oder besser dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Die KFW ist ja das Kredit Institut für Wiederaufbau. Gibt
diese jetzt nur einen Kredit, mit niedrigen Zinsen?
Korrekt, die KFW bietet recht günstige Konditionen. Von wirklicher
Förderung würde ich nicht sprechen, da andere Instute ähnliches
ohne das Deckmäntelchen Staat anbieten.
Gruß
Stefan
Uuups …
… das muß natürlich 48 Cent heißen und nicht 18.
Muss ich das EEG in Anspruch nehmen?
Wenn nein, wie viel würde ich dann für meinen Strom bekommen?
Hi!
Muss ich das EEG in Anspruch nehmen?
Nein
Wenn nein, wie viel würde ich dann für meinen Strom bekommen?
Gar nichts, weil niemand ihn kaufen würde.
Stefan