PHP im Sport

Liebe WWW-ler,

mal angenommen, jemand würde beim -privaten- Sport einem anderen den
Ball an den Kopf schießen und dabei dessen Brille brechen. Würde die
Haftpflicht des Schützen hier einspringen?

Gruß
Alex

Liebe WWW-ler,

mal angenommen, jemand würde beim -privaten- Sport einem
anderen den
Ball an den Kopf schießen und dabei dessen Brille brechen.
Würde die
Haftpflicht des Schützen hier einspringen?

Ui, mal wieder das Thema Brille und Haftpflichtversicherung!

Wenn die Krankenkasse die Brille nicht mehr zahlt machts halt die Haftpflichtversicherung :wink:

Nach herrschender Rechtssprechung entsteht keine Schadenersatzpflicht für sporttypische Schädigungen. Wer also mit Brille Fussball spielt, muss damit rechnen das was passiert. Ohne Rechtsanspruch erfolgt auch kein Schadenersatz, weder durch den Schädiger, noch durch eine Haftpflichtversicherung.

Hallo Cassiesmann,

wenn es darum ginge, die Versicherung zu betrügen, dann gäbe es einfachere
Szenarien als einen Sportunfall.
Trotzdem danke für die rechtliche Auskunft.

Gruß
Alex

Hallo,

genau so sehe ich es auch, wer sich mit mir beispielsweise in einen Court zum squashen begibt nimmt billigend in Kauf, dass seien Brille beschädigt wird. Und warum soll meine Haftpflicht dafür aufkommen, wenn ich Tennis spiele und mein Gegenüber hält statt den Schläger den Kopf hin??

Grüße

Michael

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Hi,

ich habe keinen Betrug unterstellt, lediglich auf den Zusammenhang zwischen Brille und Haftpflichtversicherung kritisch hingewiesen.

Bitte!

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Mal ne ganz einfache Drückeberger-Antwort: Ruf deine PHP-Gesellschaft an! Eigentlich gar nicht so blöd, wenn ich ein zweites Mal drüber nachdenke. Wer weiss von uns schon, was deine Gesellschaft so alles bezahlt?

Frank Wilke

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Klar,

und am besten wir schließen das Brett hier ganz schnell, denn warum fragen was ist, mein Schaden kann ja bei irgendeinem Trottel landen der ihn trotzden zahlt :smile:)

Nein, es geht doch hier um die Beantwortung von Standarts. Natürlich kann es immer sein, dass ein Fragender in seinen BBR irgendwelche Vereinabrungen hat, die wir nicht kennen, aber dann muß die Standartantwort hier lauten, „könenn wir nicht sagen, lies deine Bedigungen“, und dann kommen wir wieder zu meiner Forderung , s.o.!

Gruß
Michael

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Klar,

und am besten wir schließen das Brett hier ganz schnell, denn
warum fragen was ist, mein Schaden kann ja bei irgendeinem
Trottel landen der ihn trotzden zahlt :smile:)

Nein, es geht doch hier um die Beantwortung von Standarts.
Natürlich kann es immer sein, dass ein Fragender in seinen BBR
irgendwelche Vereinabrungen hat, die wir nicht kennen, aber
dann muß die Standartantwort hier lauten, „könenn wir nicht
sagen, lies deine Bedigungen“, und dann kommen wir wieder zu
meiner Forderung , s.o.!

Gruß
Michael

Hallo Michael,

die Frage oben klang nach einer echten Begebenheit. Da kann man nun mal ohne Kenntnis der AHBs nix sagen. Das Prinzip ist ja klar geworden (wird eher nicht bezahlt).
Dieses Board ist aber vor allem dann notwendig, hilfreich und sinnvoll, wenn es um Voranfragen geht.
z.B.: Wer kennt einen VR der das und das macht
z.B.: Wie ist die Regelung, wenn ich heute dies mache und später das will
z.B.: Welche Voraussetzungen für Familienversicherung gibt es
etc. etc…

halt all die Sachen, die ein Normalsterblicher kaum oder nur mit viel Lauferei herausfinden kann. Die Frage nach einer Schadenabwicklung ist aber mit einem 19 Cent pro Minute Anruf oder einer Tasse KAffee über den AHBs selbst zu regeln.

Wie gesagt, ich gebe hier gerne, wenn auch manchmal nicht gern gesehene, Antworten, wenn ich glaub was zu wissen. Aber wenn ich raten muss…

Das meinte ich doch nur. Also ruhig mit die Pferde! :wink:
Frank Wilke

Hallo!

Ohne Verschulden keine Haftung, damit auch kein Haftpflichtschaden! Und bei Vorsatz haftet die PH auch nicht.

(Der Begriff „billigende Inkaufnahme“ bedeutet übrigens Vorsatz. Das dürfte hier weder für den Geschädigten noch für den Schädiger zutreffen).

LG Holger

[email protected]

Hallo!

Ohne Verschulden keine Haftung, damit auch kein
Haftpflichtschaden! Und bei Vorsatz haftet die PH auch nicht.

(Der Begriff „billigende Inkaufnahme“ bedeutet übrigens
Vorsatz. Das dürfte hier weder für den Geschädigten noch für
den Schädiger zutreffen).

Entschuldige, aber für mich ist es ein Unterschied! Billigend in Kauf nimmt es der Geschädigt, da er sich bewußt sein sollte, dass bei bestimmten eine stark überhöhte Gefahr besteht. Eine vorsätzliche Handlung geht jedoch von Schädiger aus. Für mich ist das ein Unterschied.

Michael

LG Holger

[email protected]

Klar,

und am besten wir schließen das Brett hier ganz schnell, denn
warum fragen was ist, mein Schaden kann ja bei irgendeinem
Trottel landen der ihn trotzden zahlt :smile:)

Nein, es geht doch hier um die Beantwortung von Standarts.
Natürlich kann es immer sein, dass ein Fragender in seinen BBR
irgendwelche Vereinabrungen hat, die wir nicht kennen, aber
dann muß die Standartantwort hier lauten, „könenn wir nicht
sagen, lies deine Bedigungen“, und dann kommen wir wieder zu
meiner Forderung , s.o.!

Gruß
Michael

Hallo Michael,

die Frage oben klang nach einer echten Begebenheit. Da kann
man nun mal ohne Kenntnis der AHBs

Hier sind wohl eher die BBRs erheblich.

nix sagen. Das Prinzip ist
ja klar geworden (wird eher nicht bezahlt).
Dieses Board ist aber vor allem dann notwendig, hilfreich und
sinnvoll, wenn es um Voranfragen geht.
z.B.: Wer kennt einen VR der das und das macht
z.B.: Wie ist die Regelung, wenn ich heute dies mache und
später das will
z.B.: Welche Voraussetzungen für Familienversicherung gibt es
etc. etc…

halt all die Sachen, die ein Normalsterblicher kaum oder nur
mit viel Lauferei herausfinden kann. Die Frage nach einer
Schadenabwicklung ist aber mit einem 19 Cent pro Minute Anruf
oder einer Tasse KAffee über den AHBs selbst zu regeln.

Wie gesagt, ich gebe hier gerne, wenn auch manchmal nicht gern
gesehene, Antworten, wenn ich glaub was zu wissen. Aber wenn
ich raten muss…

Das meinte ich doch nur. Also ruhig mit die Pferde! :wink:
Frank Wilke

Schon klar, so sehe ich es auch, doch denke ich, handelt es sich hier um eine recht deutliche Angelegenheit. Anders würde es sich beispielsweise bei einer Gefälligkeit oder bei Schäden durch delkiktsunfähige Kinder verhalten.
Im Übrigen sage ich meinen Kunden auch IMMER, Schaden einreichen, wir wissen nie, an wen wir geraten (war also auch von mir ernst gemeint)

In diesem Sinne.

Der Unterschied zwischen (bewusster) Fahrlässigkeit und (bedingtem) Vorsatz ist gerade in Haftpflichtfällen wichtig.

Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn sich der Verantwortliche sagt, „ích sehe die Gefahr und die hohe Wahrscheinlichkeit, mit der der Schaden eintritt. Das ist mir aber egal. Ich werde ohne Rücksicht auf meine Erkenntis trotzdem so handeln.“ Dies wird auch mit dem Begriff „billigende Inkaufnahme“ umschrieben.

Bewusste Fahrlässigkeit liegt dagegen vor, wenn der Verantwortliche sagt, „Ich sehe die Gefahr, rechne aber trotz hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit ihrem Eintritt. Wenn ich sicher wüsste, dass der Schaden eintritt, würde ich nicht so handeln.“ (Motto: Es wird schon gut gehen)

Die Abgrenzung ist sicher haarscharf, aber oft kommt es eben gerade darauf an.

Ich würde den geschilderten Fall eher in die zweite Kategorie einordnen und zwar von beiden Seiten (Schädiger und Geschädigter). Man kann natürlich auch anderer Meinung sein.

LG Holger

Halo Holger,

ich gebe dir vollkommen recht, nur habe ich mit meiner Aussage gemeint, dass der VR den Schaden ablehnen wird, da der ASt den Schaden billigend in Kauf genommen hat. Also verzeihe wenn ich mihc mißverständlich ausgedrückt habe!

Schönen Nachmittag

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gerne!

Die Begriffe Vorsatz, Fahrlässigkeit, billigende Inkaufnahme usw. werden halt oft durcheinander geschmissen, teils mit fatalen Folgen für die Versicherten.

Im Ausgangsfall kommt zu dem von dir angesprochenen Mitverschulden des Geschädigten, dass der Schädiger selbst wahrscheinlich schon nicht schuldhaft gehandelt hat und daher von vornherein kein Ersatz zu leisten ist. Dazu müsste man den Fall aber wohl noch mal genauer unter die Lupe nehmen.

Gruß Holger

Schön, wenn wir uns einig sind!

Sonnige Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nach herrschender Rechtssprechung entsteht keine
Schadenersatzpflicht für sporttypische Schädigungen. Wer also
mit Brille Fussball spielt, muss damit rechnen das was
passiert. Ohne Rechtsanspruch erfolgt auch kein Schadenersatz,
weder durch den Schädiger, noch durch eine
Haftpflichtversicherung.

Exakt, sehe ich genauso, da keine haftungsgrundlage.

keine haftung ( um die frage ging es ja wohl ), wo soll da betrug im spiel sein?

auch bitte