ich möchte mir gern einen nicht ganz ordentlich blitzgeschützten w-lan router aufs dach (eines mehrfamilienhauses, in dem ich zur miete wohne) stellen, habe aber ein bisschen bammel. was passiert, wenn da doch mal der blitz reinschlägt und weiter in den hausstromkreis geht etc. ist sowas ein mietsachschaden? oder generell nicht versichert/versicherbar? oder sowieso mit drin? oder ich gar nicht haftpflichtig?
(ja, ich gebe mir alle mühe den blitzschutz möglichst gut hinzubekommen und nein, so bauen, dass es davor wirklich sicher ist, kann ich’s nicht)
Blitzeinschläge sind im Rahmen der Feuerversicherung sowohl in der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung versichert (einigermaßen aktuelle Versicherungsbedingungen vorausgesetzt). Mit Haftpflicht- oder Mietsachschäden hat das nichts zu tun.
Blitzeinschläge sind im Rahmen der Feuerversicherung sowohl in
der Hausrat- als auch in der Wohngebäudeversicherung
versichert (einigermaßen aktuelle Versicherungsbedingungen
vorausgesetzt). Mit Haftpflicht- oder Mietsachschäden hat das
nichts zu tun.
keiner vesteht mich ;(
es geht mir um die verpflichtung zur HAFTUNG für schäden ausserhalb der eigenen wohnung bzw. am haus selbst aufgrund der möglichen FAHRLÄSSIGKEIT (o.ä.) bei der installation.
keiner vesteht mich ;(
es geht mir um die verpflichtung zur HAFTUNG für schäden
ausserhalb der eigenen wohnung bzw. am haus selbst aufgrund
der möglichen FAHRLÄSSIGKEIT (o.ä.) bei der installation.
Erst mal den Vermieter fragen, ob der gestattet diese Installation vorzunehmen.
keiner vesteht mich ;(
es geht mir um die verpflichtung zur HAFTUNG für schäden
ausserhalb der eigenen wohnung bzw. am haus selbst aufgrund
der möglichen FAHRLÄSSIGKEIT (o.ä.) bei der installation.
Für einen Blitzeinschlag kann man Dich wohl kaum zur Verantwortung ziehen. Es sei denn, jemand könnte Dir nachweisen, dass es in Dein eingeschlagen hat, weil Du eine bestimmte Installation vorgenommen hast. Wie dieser Nachweis zu führen sein soll, weiß ich beim besten Willen nicht.
Wenn aufgrund Deiner Bastelei im Stromnetz des Hauses etwas passiert, sieht das schon anders aus.
Für einen Blitzeinschlag kann man Dich wohl kaum zur
Verantwortung ziehen. Es sei denn, jemand könnte Dir
nachweisen, dass es in Dein eingeschlagen hat, weil Du eine
bestimmte Installation vorgenommen hast. Wie dieser Nachweis
zu führen sein soll, weiß ich beim besten Willen nicht.
genau das meine ich. der nachweis dürfte einfach sein: hier steht so’n ding, daneben liegt die verkohlte leitung, ein normkonformer blitzschutz ist nirgends in sicht…
Wenn aufgrund Deiner Bastelei im Stromnetz des Hauses etwas
passiert, sieht das schon anders aus.
das wäre dann ja die konsequenz des blitzes
ich will mich ja gar nicht unbedingt um die verantwortung drücken, ich will ja nur, dass das als normalmenschliche tätigkeit von der haftpflichtversicherung angesehen wird und nicht als (*wassweissichwas*) das außerhalb der deckung liegt…
keiner vesteht mich ;(
es geht mir um die verpflichtung zur HAFTUNG für schäden
ausserhalb der eigenen wohnung bzw. am haus selbst aufgrund
der möglichen FAHRLÄSSIGKEIT (o.ä.) bei der installation.
Erst mal den Vermieter fragen, ob der gestattet diese
Installation vorzunehmen.
lieber nicht
Dann würde ich noch eine Rechtschutzversicherung enpfehlen!