PHV Definition: Gebrauch eines Fahrzeugs

Guten Tag,
ab wann spricht das versicherungs-deutsch eigentlich von gebrauch eines fahrzeugs?
zählt das bereits für be- und entladen eines (nicht regelmäßig) für umzugstransporte genutzen fahrzeugs?
hintergrund ist eine priv.haftpflicht.vers. leistung bei schaden an einem anderen fahrzeug beim entladen meines eigenen.
vielen dank
H. Breitgen

Guten Tag, Herr Breitgen.
Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen, Waschen etc. gehören zum Gebrauch eines Fahrzeugs…
Hier leistet die Kfz-Haftpflicht, erst nachrangig die PHV.
Bitte beachten, dass gewerbliche Risiken gesondert versichert sein müssen.
Beste Grüße
Frank

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vielen dank frank für die schnelle antwort!
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soweit ich weiss ist die kfz-hpv halter- und fahrzeug-gebunden.
wie steht es denn mit einem geliehenen fahrzeug? privat nicht bei einem verleiher.
gruß
Hans

Hallo Hans.
Wenn der Fahrer oder Insasse, der den Schaden verursacht hat, berechtigter Fahrer (gültiger Führerschein, ein Autodieb…) oder Insasse war, dann zahlt auch hier die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters.

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vielen dank für die ausführlichen und klärenden antworten!
wünsche noch einen angenehmen tag
gruß hans

Hallo Hans.
Wenn der Fahrer oder Insasse, der den Schaden verursacht hat,
berechtigter Fahrer (gültiger Führerschein, ein Autodieb…)
oder Insasse war, dann zahlt auch hier die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters.

Hallo,

auch bei einem unberechtigten Fahrer/Insassen (der zB ein gestohlenes Fahrzeug zu einem Bankraub nutzt) zahlt die KH-Versicherung des genutzten Fahrzeuges, jedenfalls im Außenverhältnis zum Geschädigten. Es sind nur ganz wenige Konstellationen denkbar, in denen die KH ablehnen „darf“, und selbst dann kommt die PHV m. E. nie zum Zuge (da der dortige Ausschluss bestehen bleibt).

Grüße, M