in den AVB einer Privathaftpflicht steht folgender Passus:
"Mitversichert ist die gesetzl. Haftpflicht…
1.4 als Radfahrer;
1.5 aus der Ausübung von Sport, ausgenommen ist eine jagdliche
Betätigung und die Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeug -rennen sowie die Vorbereitung hierzu (Training); eingeschlossen ist
jedoch die gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus dem Training zu
Radrennen (z.B. Straßenrundfahrten, Triathlon etc.), an denen der
Versicherungsnehmer privat und nicht als Lizenzfahrer teilnimmt;"
Frage zu 1.5: ist hier nur das TRAINING mitversichert? D.h. wenn Hobby-Triathlet A beim „12. Volkstriathlon“ beim „Jedermannrennen“ teilnimmt und dort einen Unfall verursacht ist das nicht versichert, aber wenn er im Training einen verursacht hätte schon? Üblicherweise trainiert man ja auch gar nicht auf der Strecke auf der man später fährt.
in den AVB einer Privathaftpflicht steht folgender Passus:
"Mitversichert ist die gesetzl. Haftpflicht…
1.4 als Radfahrer;
1.5 aus der Ausübung von Sport, ausgenommen ist eine jagdliche
Betätigung und die Teilnahme an Pferde-, Rad- oder
Kraftfahrzeug -rennen sowie die Vorbereitung hierzu
(Training); eingeschlossen ist
jedoch die gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus dem
Training zu
Radrennen (z.B. Straßenrundfahrten, Triathlon etc.), an denen
der
Versicherungsnehmer privat und nicht als Lizenzfahrer
teilnimmt;"
Frage zu 1.5: ist hier nur das TRAINING mitversichert?
Richtig - für den Hobbyfahrer!
D.h.
wenn Hobby-Triathlet A beim „12. Volkstriathlon“ beim
„Jedermannrennen“ teilnimmt und dort einen Unfall verursacht
ist das nicht versichert, aber wenn er im Training einen
verursacht hätte schon?
Richtig!
Üblicherweise trainiert man ja auch
gar nicht auf der Strecke auf der man später fährt.
Na dann trainiert man eben auf einer anderen Strecke!
Verstehe ich nicht…
Ich verstehe auch nicht, dass man solch eine Privathaftpflichtversicherung abschließen kann.
Sinnvoll wäre der Text: versichert ist die Ausübung von Sport (auch Radrennen und Vorbereitung dazu). - Wie es in den neuen PHV-Verträgen üblich ist.
jegliche Teilnahme an Rennen (auch Jedermannrennen etwa) ist nicht versichert.
das Training (als Vorbereitung auf spätere Teilnahme) als privater Teilnehmer ist versichert.
denn worin unterscheidet sich das private Training vom normalen Radfahren ? In nichts und deshalb ist es auch versichert.
Nur eben schon nicht mehr beim Lizenzfahrer im Training.
in den AVB einer Privathaftpflicht steht folgender Passus:
Dies sind noch Bedingungen um 2010 rum. Vorher stand sogar drin, „Rennen, die zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten dienen…“
Frage zu 1.5: ist hier nur das TRAINING mitversichert?
Ja!
Üblicherweise trainiert man ja auch
gar nicht auf der Strecke auf der man später fährt.
Üblicherweis trainiert man alleine oder in ner kleinen Gruppe. Da ist man PHV versichert, da es privat ist, es sei denn man ist Lizenzfahrer (beruflich oder gegen auch einmalige Bezahlung!)
Wenn Du als Privatperson an einem Rennen teilnimmst, bist Du über die „vorhandene Veranstalterhaftpflicht“ versichert (Achtung: auch da gibt es Bedingungsunterschiede!).
In neuen PHV-Bedingungen tauchen Begriffe wie Radrennen und Sport eh nicht mehr auf. Da bei der PHV es immer um „privatrechtliche“ Inhalte geht, ist es auch nicht notwendig.