okay, danke für die hinweise die mir bereits bekannt sind, nicht zu letzt weil ich kaufmann im lebensmitteleinzelhandel gelernt habe auch weil meine freundin oecotrophologie studiert. Vielleicht sollten sie trotzdem kontamination mit microorganismen statt physikalische schreiben. Unter physikalisch kann man auch verstrahlung verstehen was je nach gegebenheit schon allein durch kellerlagerung passieren kann. Wenn sie weitere fragen haben können sie mir diese gerne stellen, versuche diese dann nach besten wissen zu beantworten. Mfg
in der Aufstellung sind Beispiele für den Schutz vor mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Kontamination aufgeführt. Es gibt aber natürlich weit mehr Schutzmaßnahmen. Die sind u.a. in den einschägigen Hygieneverordnungen (VO (EG) 852 bis 854/2004) beschrieben. Allerdings noch folgender Einwand zu der Aufstellung: saure Lebensmittel und Getränke sollten nicht in verzinkten Behältnissen aufbewahrt werden, da Zinkionen dann in die Lebensmittel und Getränken herüber wandern könnten, was zu Schäden (Störungen des (Eisen-,…) Stoffwechsels) führen kann.
Viele Grüße
Heinzgeorg
Das liest sich ja wie die Abfrage zur Hygieneschulung in meinem Job DD
Also, von physikalischer K. spricht man, wenn Fremdkörper (z.B. Glassplitter, Metallteilchen, Steinchen…) in Lebensmittel gelangen. Das gilt es durch Abdecken, Verpacken oder andere geeignete Maßnahmen zu verhindern. Im Falle der Neonröhren gibt es welche, die mit einer Schutzfolie laminiert sind.
Getränke bewahrt man in der Originalverpackung auf, vorzugsweise in PE-Flaschen.
Händewaschen versteht sich beim Umgang mit Lebensmitteln von alleine. Zumindest beim Tragen von Nagellack, künstlichen Fingernägeln etc. und bei empfindlichen Lebensmitteln empfehlen sich Latexhandschuhe. KEIN Schmuck!
Pestizidanwendung in Räumen, in denen Lebensmittel lagern, ist was für Profis. Köderboxen halte ich für bedingt unproblematisch, bei Verwendung von Sprays würde ich alle Lebensmittel rausräumen (Spray=Gift lagert sich auf der Verpackung ab und wir dann beim Verarbeiten mit den Händen auf die Lebensmittel übertragen!)
Der Vollständigkeit halber nochmal die Kontaminationsarten:
physikalisch = Fremdkörper jeder Art
chemisch = z.B. Reinigungsmittelrückstände, Pestizidrückstände!, auch Allergene
biologisch = Ungeziefer
mikrobiologisch = alles, was Lebensmittel verderben lässt (Schimmel,…)
unter physikalischen Kontaminationen versteht man Verunreinigungen beispielsweise mit Glas oder Schrauben. Sachen, die du aufzählst, sind Schutzfunktionen vor mikrobiellen Befall.
Physikalische Kontaminationen kann man durch Abdecken der Transportbänder, Siebe in Rohrleitungen, durch Metallchecker und/ oder Rontgengeräten, die Fremsstoffe im Lebenmsittel erkennen, nahezu vollständig ausschließen.
Hallo!
Ja, dies ist eine Abfrage! Ich arbeite in einer Fast-Food-Kette, und wir haben solch einen Testfragebogen bekommen! Und ich bin mit dieser Antwort wirklich überfordert! Also muss ich die letztere Antwort ankreuzen?
Dann ist es meines Erachtens die letzte Antwort…aber du weißt schon, dass du am Ende bestätigen musst, die Fragen ohne fremde Hilfe beantwortet zu haben
leider kann ich keine echte Frage in Ihrer Nachricht entdecken. Geht es um den Begriff „physikalische Gefahr / Gesundheitsrisiko“ im Rahmen eines betrieblichen HACCP-/Lebensmittelsicherheitskonzeptes?
Physikalische Gefahr bezieht sich in der Regel auf Fremdkörper im Lebensmittel, welche zu Verletzungen führen können.
Zu den Punkten, die Sie genannt haben, kann ich nur die folgenden Informationen ergänzen, weil ich leider nicht weiß vor welchem Hintergrund Sie fragen:
vor dem Umgang mit Lebensmittel muss man sich immer ausreichend die Hände waschen. Hier ist das Thema hauptsächlich Kreuzkontamination mit Mikroorganismen (= biologische Gefahr).
generell sollen Lebensmittel, also auch Getränke gut verschlossen bei geeigneten Lagerbedingungen aufbewahrt werden. Ob der Behälter von Getränken verzinkt sein sollte, weiß ich nicht.
Pestizide sind eher als chemische Gefahr zu klassifizieren. Wird eine Pestizidanwendung im Betrieb durchgeführt (im Rahmen von Desinfektionsmaßnahmen, jährliche Begasung je nach Produktionsbetrieb / Produkt usw.), muss natürlich Sorge getragen werden, dass es zu keiner Kontamination der Lebensmittel kommt. Ob ein dichtes Verschließen der Gebinde ausreichend ist, weiß ich nicht.
Schutzabdeckungen für Neonröhren bzw. Glühbirnen sind ratsam und auch üblich, nicht nur für das Lager, sondern auch für die Produktion selber. Für den Betrieb sollte eine Fremdkörperpolitik etabliert werden mit Maßnahmen zu Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen bei Auftreten eines Bruchs. Es sollte ein Register für alle Teile, die im Produktionsbetrieb und im Lager vorhanden sind und nicht unmittelbar mit der Produktion zu tun haben, wie z. B. Neonröhre, eine Uhr an der Wand usw. erstellt werden, in der Fremdkörpereinträge aus Glas, Hartplastik, Holz, Metall,… berücksichtigt werden. Mit diesem Register muss in regelmäßigen Abständen die Unversehrtheit der Teile überprüft und dokumentiert werden und bei Versehrtheit müssen Kontrollmaßnahmen durchgeführt werden, dass die Beschädigung z. B. einer Neonröhre bzw. die Abdeckung der Neonröhre zu keinem Eintrag eines Fremdkörpers in das Lebensmittel geführt hat.
Weitere Vorbeugemaßnahmen für physikalische Gefahren sind Schmuckverbot im Betrieb, keine Gegenständen in den Taschen der Produktionskleidung mit in die Produtktion nehmen usw. und während des Produktionsprozesses kann der Einsatz von Sieben, Filtern, Metalldetektoren, Magnetabscheidern usw. das Fremdkörperrisiko deutlich reduzieren. Welche Vorbeugemaßnahmen geeignet sind, hängt stark von den Eigenschaften des Produktes ab, wie z.B. von der Form (flüssig, Pulver, …).
Ich hoffe, ich habe Ihre Anliegen richtig verstanden und konnte Ihnen ein bisschen Klarheit geben. Über das Feld der Kontaminanten kann man sich lange austauschen und um das richtige Maß an Sicherheit im Rahmen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht zu erlangen braucht es Erfahrung mit dem Produkt. Ich habe Ihnen hier nur einen Bruchteil der möglichen Maßnahmen genannt.