Angenommen jemand möchte in einem öffentlichen Park mit ca 15 bis 20 Leuten picknicken. Er würde auch allen Müll wieder mitnehmen.
Ist dies grundsätzlich verboten?
Nur nach Anmeldung beim Ordnungsamt erlaubt (Versammlungsrecht)?
Oder ist es erlaubt, bzw. gestattet?
Angenommen jemand möchte in einem öffentlichen Park mit ca 15
bis 20 Leuten picknicken. Er würde auch allen Müll wieder
mitnehmen.
Ist dies grundsätzlich verboten?
Nö, wenn die Wiese zum betreten freigegeben ist. Nur das Grillen ist in den meisten Grünanlagen verboten.
Nur nach Anmeldung beim Ordnungsamt erlaubt
(Versammlungsrecht)?
Wollt ihr eine Kundgebung abhalten, die die öffentlichkeit erreichen soll?? Wenn nicht, dann mus man sowas nicht anmelden.
Oder ist es erlaubt, bzw. gestattet?
gestattet.
ElC.
Ist weder generell gestattet noch generell verboten. Die Frage ist auch, was heißt „öffentlicher Park“? Ist er Privatbesitz und nur der Öffentlichkeit zugänglich (gar nicht so selten) oder ist es Staatsbesitz?
Es kommt letztlich darauf an, was der Eigentümer bestimmt (bestimmt hat), entweder durch sein Hausrecht oder durch Satzung…
In der Tendenz aber eher gestattet.
Gruß Stefan
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