Hallo,
richtig ist, das der Blinker hörbar sein muß, wenn er an ist. Aber muß er das immer? Zum Beispiel wenn bei ausgeschaltetem Motor die Warnblinke geht? Im Gesetz fand ich nichts. Wie seht ihr das? Das ständige Gepiepe nervt nämlich, wenns Auto beladen wird und die Warnblinke verkehrsbedingt an ist.
Gruß
André
Das piepen kann man abstellen (wenn man will), habe bis jetzt von keinen Problemen von rechtlicher Seite gehört(falls doch einfach rückgängig machen). Sollte es aber „Klacken“ (Relais) musst du dir ein anderes besorgen. Verschiedene Tuner bieten extra leise oder gar lautlose Blinkerrelais an
Das Beladen eines KfZ rechtfertig nicht, den Warnblinker einzuschalten. Oder ist das bei dir eine Panne?
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Tach,
einfach rückgängig machen). Sollte es aber „Klacken“ (Relais)
musst du dir ein anderes besorgen. Verschiedene Tuner bieten
extra leise oder gar lautlose Blinkerrelais an
???
Blinkerrelais gibst schon lange nicht mehr dafür verwendet man die unglaubliche Erfindung _ Transistor _.