Moin!
Nein allerdings bin ich Ohne öl gefahren (da die lampe nicht
geleuchtet hat) und muss jetzt dem Händler bzw vor Gericht
beweisen das es nicht meine Schuld ist.
Wie soll das gehen?
Das würde nur funktionieren, wenn nach weniger als ca. 1000 nachweislichen Kilometern nach der Durchführung einer Inspektion inklusive Ölwechsel (Rechnung muss vorliegen mit Km-Stand!!) ein Motorschaden aufgrund Ölmangels auftritt.
So wäre zu unterstellen, dass der die Inspektion durchführende Betrieb nicht die nötige Menge Öls eingefüllt hat.
das Fahrzeug war
während desssen auch in einer anderen Ford Werkstatt dort weiß
der Mechaniker nicht mehr genau ob die Öl Lampe geblinkt hat
oder nicht aber an ein piepsen erinnert er sich 100%ig nicht.
Es existiert bei fast keinem Automodell eine Warneinrichtung für zu niedrigen Ölstand. Meist beschränkt sich die Warneinrichtung auf einen zu niedirgen Öldruck, welcher auch bei korrektem Ölstand auftreten kann und bei sehr viel zu niedrigem Ölstand nicht auftreten muss.
Spontan fällt mir nur der Alfa 156 ein, welcher nach jedem Motorstart den Ölstand graphisch anzeigt.
Als mein Auto abgeschleppt wurde hat der nette Herr vom ADAC
ebenfalls keine blinkende Lampe gesehen, die aussage
(schriftlich) der ford Werkstatt ist mir daher sehr sehr
wichtig, daher die Frage.
Die wichtige Frage ist zunächst, wovor besagte Lampe warnt.
Du solltest, sofern es um o.g. Fall geht, nun einen neutralen Gutachter einschalten, BEVOR die Werkstatt das Auto in die Finger bekommt. Notiere alle Km-Stände (jetzt, den auf der Rep.Rechng. ausgewiesenen) genau und wende Dich an einen Rechtsanwalt.
Gruß,
M.