Piktogramm auf Straße als Aufhebung der 30erZone?

Guten Tag,

bei mir in der Umgebung wurde kürzlich eine 30er-Zone durch Verlegung des Schildes vergrößert. Das 30 Piktogramm befindet sich aber noch auf der Straße.

Meine Frage ist nun, ob das Piktogramm die 30er Zone aufhebt, wenn man es quasi auf dem Kopf sieht?

Vielen Dank im Voraus!

Hi,

Straßenmalereien mögen zwar künstlerisch wertvoll sein, verkehrsrechtlich sind sie aber ohne Bedeutung. Es zählen nur die Schilder.

Q-Gruß

darüber solltest Du nochmal nachdenken…
Hi q_treibaer

Es zählen nur

die Schilder.

In Deutschland sind „Strassenmalereien“ durchaus auch Verkehrszeichen.
wozu zählen durchgezogene Linien, Richtungspfeile, Zebrastreifen, Haltelinien, „Verkehrszeichen“ sonst???

LG Ulli

wozu zählen durchgezogene Linien, Richtungspfeile,
Zebrastreifen, Haltelinien, „Verkehrszeichen“ sonst???

Hi,

es sind Markierungen, aber keine Verkehrszeichen.

Nur mal am Beispiel Zebrastreifen, er wird erst in Verbindung mit Zeichen Zeichen 350 zum Fußgängerüberweg.

Auf der Straße aufgemalte Verkehrszeichen, um die geht es ja bei der Frage entfalten keine Wirkung.

Q-Gruß

Moinsen!

Also dürfte ich straffrei und ohne in die stvo einzugreifen „Zone 30“ auf die Strasse malen?

Wenn man andere Dinge wie z.B. Umweltverschmutzung auch außen vor lässt.

Danke + Gruß
Samy

ps: Das soll keine Kritik an Deiner Aussage sein, sondern ist reine neugierde.

Hi,

straffrei glaube ich weniger, weil der Künstler will ja mit den Zone 30 in den Straßenverkehr eingreifen.

Wenn Kinder mit Kreide die Straße verzieren ist es sicher straffrei.

Es kommt eben auf die Motivation an.

Q-Gruß

Hallo,

wie bringst Du deine Aussage mit § 39 ABs. V Satz 1 StVO in Einklang? Markierungen sind durchaus Verkehrszeichen und als solche zu beachten!

Was die ursprüngliche Frage bzgl. der Wiedergabe eines Schildes auf der Straße angeht, so ist dies aber keine Markierung im Sinne der StVO, sondern nur ein Hinweis auf ein (hoffentlich tatsächlich dann auch vorhandenes) Schild. Siehe letzter Satz von Abs. V.

Gruß vom Wiz