Pille Valette

Ich habe noch 5x21 Tabl. Valette.
Kann mir jemand sagen, ob ich die Pille in e-bay vekaufen darf?

Gruß Moni

das ist jetzt ein Witz, oder?
Hi (mir sei der Gruss verziehen - das gehört sich so),

bei der Pille Valette handelt es sich doch um eine Anti-Baby-Pille, oder?
Und die ist doch verschreibungspflichtig, oder?

Wie war nochmal Deine Frage?

kopfschüttelnd
Ray

Hi Moni,

Kann mir jemand sagen, ob ich die Pille in e-bay vekaufen
darf?

wenn Du gesteigerten Wert auf innigen Kontakt mit der Staatsanwaltschaft legst, darfst Du das.

Gandalf

Es ist verboten.

Ehrlich gesagt, würde ich sie an eine Bekannte verkaufen. Ob man sich die Pille aus der Türkei oder sonstwo holt oder von der Freundin ist doch dann auch egal. Valette ist weit verbreitet, da wird sich sicher ein Abnehmer finden.

VG
Monroe

Moin,

dass die Pillen für den Mülleimer zu schade sind, kann ich ja verstehen, aber Ebay scheidet aus, wie bereits erwähnt.

Eine alternative Verwendung findet sich in Blumentöpfen. Pro Blümchen eine Pille rein, Erde druff und sich freuen, wie die Pflänzchen gedeihen.

Mücke

Mahlzeit Gandalf,

Kann mir jemand sagen, ob ich die Pille in e-bay vekaufen
darf?

wenn Du gesteigerten Wert auf innigen Kontakt mit der
Staatsanwaltschaft legst, darfst Du das.

ich bin deiner Meinung das man dies tunlichst lassen sollte aber
wo steht denn im Gesetz, das ich als Privatfrau sowas nicht darf.

Wieso sollte ich mich an diesem Wörtchen verschreibungspflichtig
halten müssen (ich rede nur vom Endverbraucher nicht Apotheker oder
sowas).
Ich darf doch auch einen verschimmelten Joghurt nach ablauf des
Haltbarkeitsdatums auf EBay verscherbeln.

Gruß
Stefan

Hi Stefan,

Wieso sollte ich mich an diesem Wörtchen
verschreibungspflichtig
halten müssen

es gibt da so Kleinigkeiten wie Gesetze und einige Stellen (wie z.B. besagte Staatsanwaltschaft) reagieren mitunter recht ungehalten, wenn man gegen die verstößt.
Speziell zur Verschreibungspflicht:
(Zitat aus http://de.wikipedia.org/wiki/Verschreibungspflichtig… )
Arzneimittel, die bestimmte Arzneistoffe gemäß Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) enthalten und Arzneimittel für Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, dürfen nur auf Vorlage einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung (Rezept) abgegeben werden. In Deutschland ist die rechtliche Grundlage dazu Paragraph 48 des Arzneimittelgesetzes. Die Abgabe erfolgt bis auf entsprechend geregelte Ausnahmen durch Apotheken oder Versandapotheken.

Ich darf doch auch einen verschimmelten Joghurt nach ablauf
des
Haltbarkeitsdatums auf EBay verscherbeln.

Das unterliegt auch nur bedingt einer gesetzlichen Regelung. OK irgend ein Klagehansel würde sicher irgend was konstruieren können um DIr was ans Zeug zu flicken, aber so eindeutig wie beim Verkauf verschreibungspflichtiger Medikamente ist es nicht.

Gandalf

Hallo Gandalf!

es gibt da so Kleinigkeiten wie Gesetze

Danach fragte ich ja.

Speziell zur Verschreibungspflicht:

Hab mal ein wenig im Arzneimittelgesetz rumgestöbert und ja man
kann es so interpretieren.
Ich finde es allerdings stark verklausuliert da immer nur von
Abgabe an Verbraucher geredet wird. Streng genommen wären dann
sogar Arzneimittel gar nicht verkaufbar, oder zumindest jene nicht
die der Apothekenpflicht unterliegen.

Danke und Gruß
Stefan

Pflanzen?

Eine alternative Verwendung findet sich in Blumentöpfen. Pro
Blümchen eine Pille rein, Erde druff und sich freuen, wie die
Pflänzchen gedeihen.

jetzt sag bloß, Pflanzen vermehren sich dank Pille?!?

Hehe…hallöchen,

jetzt sag bloß, Pflanzen vermehren sich dank Pille?!?

das nun nicht gerade :smile:, aber ihnen bekommt der Hormoncocktail ziemlich gut. Einfach mal bei google Pille und Dünger eingeben.

Mücke

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Guten Morgen Allerseits,

Kann mir jemand sagen, ob ich die Pille in e-bay vekaufen darf?

nein, wie schon gesagt, Kontakt mit der Staatsanwaltschaft vorprogrammiert.

wo steht denn im Gesetz, das ich als Privatfrau sowas nicht

darf.
ist bei mir schon eine ganze Weile her, deshalb kann ich die Gesetzesstelle nicht genau benennen, will aber eine sinngemässe Antwort versuchen.
Es geht nicht um die Abgabe wie im AMG formuliert, sondern um den Handel mit Arzneimitteln.
Hier sagt der Gesetzestext eindeutig, dass, wer Handel mit AM (nichtverschreibungspflichtigen) treibt über entsprechende Sachkenntnis verfügen muss, also z. B. der Unternehmensbetreiber oder dessen beauftragte Person… Eine Prüfung der Sachkenntnis erfolgt im allgemeinen vor dem Arzneimitteausschuss der IHK. Was für o. g. gilt, gilt erst recht für verschreibungspflichtige AM.

Wieso sollte ich mich an diesem Wörtchen verschreibungspflichtig halten müssen (ich rede nur vom Endverbraucher nicht Apotheker oder sowas).

es geht nicht um Verschreibungspflicht, sondern allgemein um Arzeineimittel, also auch frei verkäufliche.

Ich darf doch auch einen verschimmelten Joghurt nach ablauf
des Haltbarkeitsdatums auf EBay verscherbeln.

Als Lebensmittel ja, sollte er Penicillinkulturen enthalten und arzneilich wirksam sein bzw. entspr. deklariert, dann nicht.

Und wenn Du keine(n) kennst, dem Du dieses Mittelchen schenken willst als Akt der Nächstenliebe, dann tue geplantes unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Einen schönen Sonntag
Sigrid