Pilotenausbildung nach Studium steuerlich absetzen

Hallo,

ich habe bereits ein abgeschlossenes BWL Studium und war auch bereits 2 Jahre berufstätig. Nun mache ich die Pilotenausbildung bei der Lufthansa. Diese dauert 2 Jahre und ich bekomme in dieser Zeit kein Geld.
Nach den 2 Jahren muss ich anteilig 60.000 Euro als Eigenanteil an die Lufthansa zurückzahlen.

Nun meine Fragen:

  1. Ist dieser Betrag (60.000 Euro Ausbildungskosten als Eigenanteil) steuerlich absetzbar? Wie muss ich vorgehen? Muss ich schon dieses Jahr etwas bei der EStErklärung angeben?

  2. Wie verhält es sich mit den Kosten für meine Wohnung in Bremen? Schließlich bin ich ja extra für diese Ausbildung dorthin gezogen.

  3. Welche weiteren Kosten kann ich absetzen? Zum Beispiel Wochenendheimfahrten?

Danke für Eure Rückmeldungen.

hallo…habe damals auch die lft besucht. ich weiss noch, dass ich nach langem hin und her die kosten gektend machen konnte - nachdem ich dann gehalt bekam.
leider kann ich nicht sagen, wie das heute ist. am besten mal deinen steuerberater fragen und nach präzedenzurteilen suchen. vielleicht kann dir die vc (vereinigung cockpit) da auch helfen. frage da einfach mal.
vorsicht vor bestimmten anwälten, die sich angeblich darauf spezialisiert haben und in den fliegerzeitschriften werben. halte ich nur bedingt für seriös. (hatte damals schlechte erfahrung mit einem hr. klug).
viel erfolg…
Hady

Hallo,
das kann ich Dire leider nicht beantworten.
Aber Glückwunsch zur bestandenen FQ, ich bin daran leider gescheitert :wink:

Viele Grüße,
Lennard

Hi,

obwohl deine gestellte Frage schon einiges her ist, möchte ich dir darauf antworten. Deine erste Frage sollte ich dir beantworten können. Man kann diese Aubildungen schon von der Steuer absetzen. Jedenfalls hat das der Anwalt aus Wuppertal von einem Kollegen geschafft. Der hat anscheinend eine Lücke gefunden, wie man das absetzen kann.

Also geht es potenziell schon :smile: und bei einem Betrag von 60 T lohnt es sich ja auch.

Hi,

obwohl deine gestellte Frage schon einiges her ist, möchte ich dir darauf antworten. Deine erste Frage sollte ich dir beantworten können. Man kann diese Aubildungen schon von der Steuer absetzen. Jedenfalls hat das der Anwalt aus Wuppertal von einem Kollegen geschafft. Der hat anscheinend eine Lücke gefunden, wie man das absetzen kann.

Also geht es potenziell schon :smile: und bei einem Betrag von 60 T lohnt es sich ja auch. Rechtlich kann ich dir natürlich nicht sagen, wie der das jetzt gemacht hat. Aber vielleicht bringt dich diese Information schon weiter. Kannst mich gerne anschreiben, dann frag ich mal meinen Kollegen, wie der Rechtsanwalt heißt.

Hi,

obwohl deine gestellte Frage schon einiges her ist, möchte ich dir darauf antworten. Deine erste Frage sollte ich dir beantworten können. Man kann diese Aubildungen schon von der Steuer absetzen. Jedenfalls hat das der Anwalt aus Wuppertal von einem Kollegen geschafft. Der hat anscheinend eine Lücke gefunden, wie man das absetzen kann.

Also geht es potenziell schon :smile: und bei einem Betrag von 60 T lohnt es sich ja auch. Rechtlich kann ich dir leider nicht genau sagen, wie der das gemacht hat. Wenn dich das wirklich interessiert, dann schreib mich mal an. Dann frage ich mal meinen Kollegen, wie der Rechtsanwalt heißt.

Sorry, kenn mich noch nicht so mit dem Programm hier aus. Dachte, dass der den Artikel nicht abgeschickt hat. Jetzt ist er dreimal drin :smile: