Hallo zusammen,
ich wüsste gerne, wie die Rechtslage beim Verkauf von Arktikeln ist, die andere Markenartikel „aufpimpen“ - also besser, schöner, anders machen.
Bsp.: Jemand verkauft gewerblich hochwertige No-Name-Leder-Etuis für ein Markenhandy von Nok… (oder einem anderen Hersteller) und spricht/schreibt aus werbezwecken den Hersteller-Namen der Marke auch immer wieder aus. Und angenommen der Hersteller selbst führt in seinem Sortiment auch Etuis, jedoch optisch und qualitativ anders geartete, muss man von dem Hersteller den Verkauf der No-Names genehmigen lassen?
Vielen Dank für Antwort!
Ich sehe da Bedenken, wenn man dies ohne die Zustimmung des Ursprünglichen Herstellers macht. Es ist davon auszugehen, dass die „Großen“ sich sowas als Geschmacks- oder Markenmuster schützen lassen. Selbst ein „No-Name Produkt“ kann dies betreffen.
Ich sehe kein Problem wenn man sagt das Produkt ist passend für das oder jenes Gerät, aber nicht es ist von dem oder dem Hersteller.
Es ist nicht verboten sich was zu „pimpen“ vergl. Autotuning aber dies dann in Kleinserie zu verkaufen (was automatisch gewerblich wäre)ohne Genehmigung der Urspünglichen Herstellers ist problematisch.
Oder du würdest direkt alles selbst Herstellen, dann sehe ich kein Problem …