Pinkel Pause = Arbeitszeit?

Hallo,

habe mal von einem Fall gehört, dass ein AN durchschnittlich zwei Stunden am (Arbeits-)Tag in der Toilette verbringt. Gesetzlich dürfte es wohl und es darf wohl auch nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden?!

Stimmt das?

Und wie schaut es aus mit Raucher Pausen? Gibt es da eine grundsätzliche Regelung? Angenommen es ist vom AG grundsätzlich erlaubt, Arbeitsvertraglich nicht geregelt, darf man dann die Raucher Pausen von der Arbeitszeit abziehen?

Danke im Voraus…

Guten Tag,
Pinkel Pause = Arbeitszeit?
Dazu kann ich dir kein Input geben. Aber wusstest du, das Mitarbeiter während der Raucherpause nicht versichert sind? In den Betrieben müssen Nichtraucher wirksam vor Tabakrauch und seinen Gefahren geschützt werden. In vielen Betrieben hat es sich deshalb eingebürgert, das die Raucher an der Ausgangstür oder vor dem Betriebsgebäude rauchen. Das Rauchen an sich,ist als eigenständige Tätigkeit nicht versichert. Daraus ergibt sich, das auch die erforderlichen Wege nicht unter Versicherungsschutz stehen. Gelesen in der aktuellen Ausgabe 4/2010 tag für tag,der Berufsgenossenschaft ETEM Druck und Papierverarbeitung.

LG Edifandsgut

Hallo

Dazu kann ich dir kein Input geben. Aber wusstest du, das
Mitarbeiter während der Raucherpause nicht versichert sind? In

Genausowenig wie beim Essen, Pinkeln und Kaffeetrinken, wenn sie - wie auch dann beim Rauchen - dazu die Arbeit unterbrechen.

Dazu sei angemerkt, das ich mir vorstellen kann, das beim Rauchen die meisten Arbeiten am Arbeitsplatz durchführbar sind; beim Pinkeln stell ich mir das schon schwieriger vor :smile:

DW.

Hoi.

Das stimmt so nicht. Die Tätigkeit an sich, also Essen oder Toilettengang, ist nicht versichert, die Wege jedoch schon.

siehe : http://www.bg-metall.de/versicherung-und-leistungen/…

Ciao
Garrett

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Habe ich etwas anderes geschrieben?

Gruß, DW.

Hoi.

Jain.

Eine Aussage des Posting von Edifandsgut ist ja, dass die Raucherpause inklusive des Weges nicht versichert ist.

Du schrobst:
„Genausowenig wie beim Essen, Pinkeln und Kaffeetrinken, wenn sie - wie auch dann beim Rauchen - dazu die Arbeit unterbrechen.“

Das trifft aber bei den Wegen zur Pinkel-Pause oder zur Kantine eben nicht zu.

Deine Aussage verstand ich daher verkürzt, nämlich das wie beim Rauchen alles unversichert sei - auch wenn du dich wohl auf die konkrete Tätigkeit des Essens, Kaffetrinkens etc. bezogst, was dann ja richtig wäre.

Naja, aber „Dat fallt vun de Kist in de Bielaag!“

Ciao
Garrett

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