Pinkelpause = Freizeit?

Hallo,

ich habe kürzlich festgestellt, dass es tatsächlich Unternehmen gibt, in denen man für den Toilettengang ausstempeln muss. Dachte immer, dass das nicht zulässig ist.

Eine Recherche im Internet ergab zwar, dass es sich beim Toilettengang um ein Persönlichkeitsrecht handelt, das während der Arbeitszeit „gelebt“ werden kann. Allerdings habe ich nirgends einen klaren Hinweis gefunden, dass eine solche Vereinbarung im Arbeitsvertrag unzulässig ist.

Deshalb meine Frage: Darf im Arbeitsvertrag stehen, dass man für jeden Toilettenbesuch ausstempeln muss?

Vielen Dank für die Information und schönen Gruß

Hallo,

es gibt Unternehmen, wo man Tätigkeiten ausübt die es erforderlich machen, dass man sich abmelden muss wenn man seinen Arbeitsplatz verlässt.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass damit die Arbeitszeit unterbrochen wird.

Gruß Merger

Normal dürfte das in der persönlichen Verteilzeit enthalten sein. Das steht das auch in der Betriebsvereinbarung.
http://www.olev.de/uv/verteilz.htm

Ausstempeln muß man dagegen für private Gespräche oder zum rauchen.

Erstmal vielen Dank für die Antwort.

Hmmm…also so wie ich Deinen Link auffasse, geht es hier mehr um die Kalkulation des Mitarbeiterbedarfs aus Sicht eines Unternehmers. Mir gings mehr darum, ob es rechtens ist, wenn man verpflichtet ist, während der Arbeitszeit unentgeltlich zur Toilette zu gehen.

Erstmal vielen Dank für die Antwort.

Mir ging es konkret darum, ob es legitim ist, dass man während der Arbeitszeit unentgeltlich zur Toilette gehen muss. Vielleicht kam das nicht ganz klar aus meiner Frage heraus.

Hallo,
grad gefunden:
http://www.ksta.de/ratgeber/gerichtsurteil-pinkelpau…
und im Volltext: http://openjur.de/u/141944.html
Gruß
Testare_

Normal dürfte das in der persönlichen Verteilzeit enthalten
sein.

das interessiert nur den, der plant.

Das steht das auch in der Betriebsvereinbarung.

seit wann ist irgendeine betriebsvereinbarung allgemeingültig?

man muss gar nicht antworten…

Vielen Dank für die Mühe.

Diesen Fall hatte ich bei meiner Recherche im Internet auch gefunden. Nur handelt es sich dabei nicht um die vertragliche Festschreibung der Nichtvergütung sondern um die nachträgliche Rückforderung (inkl. Überwachung). Hilft deshalb leider bei meiner Frage auch nicht weiter.

Hallo,

da es rechtlich unstrittig ist, daß ein AN idR einen Toilettengang in der bezahlten Arbeitszeit absolviert, wäre eine vertragliche Regelung mE durchaus im Rahmen einer AGB-Kontrolle (§§ 305 - 310 BGB) rechtlich überprüfbar. Hier wären insbesondere die §§ 305c und evtl. 307 BGB prüfenswert:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html

&Tschüß
Wolfgang

Vielen Dank für die Informationen.

Was mich jedoch insgesamt wundert: Es gibt sicher nicht nur ein Unternehmen, das für die Toilette ausstempeln lässt. Aber im gesamten Internet gibt es keinerlei Klagen/Urteile, die das untersagen.

Daraus schließt sich für mich: Entweder ist das legitim oder es klagt keiner.