Hallo,
ich habe kürzlich festgestellt, dass es tatsächlich Unternehmen gibt, in denen man für den Toilettengang ausstempeln muss. Dachte immer, dass das nicht zulässig ist.
Eine Recherche im Internet ergab zwar, dass es sich beim Toilettengang um ein Persönlichkeitsrecht handelt, das während der Arbeitszeit „gelebt“ werden kann. Allerdings habe ich nirgends einen klaren Hinweis gefunden, dass eine solche Vereinbarung im Arbeitsvertrag unzulässig ist.
Deshalb meine Frage: Darf im Arbeitsvertrag stehen, dass man für jeden Toilettenbesuch ausstempeln muss?
Vielen Dank für die Information und schönen Gruß