Hallo allerseits,
im Netz ist zum Urteil ueber die Piraten zu lesen
„Dieses Gericht hat zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens Zweifel daran gehabt, dass auf dem hier angeklagten Fall deutsches Strafrecht Anwendung zu finden hat und das Landgericht Hamburg für das Verfahren zuständig ist.“
aber woraus ergibt sich denn tatsaechlich, dass ein deutsches Gericht fuer die Ahndung dieser Sache zustaendig ist?
Gruss
norsemanna
duck313
19. Oktober 2012 um 20:28
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Hallo !
Na,ich dachte bisher, deutsches Schiff = deutsches Hoheitsgebiet = deutsches Recht allgemein,Strafrecht inklusive.
Es war in Internationalen Gewässern,aber die Straftaten fanden doch „in Deutschland“ statt,eben weil das Schiff deutsches Hoheitsgebiet ist.
mfG
duck313
aber woraus ergibt sich denn tatsaechlich, dass ein deutsches
Gericht fuer die Ahndung dieser Sache zustaendig ist?
dieser wahrscheinlich:
http://dejure.org/gesetze/StGB/4.html
ich nehme an, deine frage bezog sich auf die anwendbarkeit des strafrechts.
falls es dir wirklich um die sachliche zuständigkeit ging, dann ist das (wohl) § 74 abs.2 gvg http://dejure.org/gesetze/GVG/74.html
Hallo,
aber woraus ergibt sich denn tatsaechlich, dass ein deutsches
Gericht fuer die Ahndung dieser Sache zustaendig ist?
http://de.wikipedia.org/wiki/Weltrechtsprinzip
Gegenfrage: Welche Gericht sollte denn sonst zuständig sein?
Gruß
S.J.