Guten Tag, habe einen gebrauchtes KFZ von privat gekauft.
Nun stellte sich heraus,das die angegebene gesammtfahrleistung mit der in einem älteren TüV bericht nicht plausiebel ist.
Im Kaufvertrag steht:
Der VK garantiert eine Gesammte fahrleistung des KFZ von 140tkm.
In einem ca 2 Jahre alten TüV und AU Bericht steht jedoch ein Kilometerstand von 47tkm mehr.
Nun meine Frage: Was kann ich tun, wenn ich mein geld wiedersehn will, ist der Kaufvertrag ungültig? Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten, wer muss diesen am ende bezahlen, Strafanzeige?
Also, der Verkäufer weigert sich den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Das Urteil bezieht sich doch sofern ich das beurteilen kann, ausschließlich auf den Kauf/Verkauf bei Nichtbesichtigung des Kaufobjektes (Motorrad), oder irre ich mich?
Sollte ich die Sache einem Anwalt übergeben?, Wie sehen meine Erfolgschancen aus?
Bei dem AUto handelt es sich übrigens um einen 20 Jahre alten 3er BMW.
Hi,
wo liegt denn das eigentliche Problem?
Ist Dir denn ein echter Schaden entstanden?
Ist das Auto Schrott?
Um vieviel Geld geht es denn hier?
Wenn Du nachweisen! kannst, das es der Verkäufer gewußt haben muß!, schicke ihm eine Rechnung mit der Differenz die Du zurück haben möchtest, und drohe ihm mit RA und Anzeige, und setze ihm eine FRIST!
Aber die Sache sollte sich lohnen, sonst verbuche sie unter Lehrgeld!
Also, das Auto hab ich für 3100€ gekauft, zudem würden noch Kosten für Reperaturen, von denen ich nichts wusste in Höhe von ca 600€ entstehen. Ich binn davon ausgegangen dass das Auto eine gesammtlaufleistung von 140tkm hat (weil es halt so im KV steht) und fahrbereit ist, und nun stell ich fest das es mindestens 50tkm mehr auf der Uhr hat. Mit einer so hohen Laufleistung und den ANstehenden Reperaturen hätte ich dieses Auto nicht kaufen wollen.
Habe desshalb demnächst einen Termin beim Anwalt, hoffentlich hat der postive Nachrichten für mich.
Ja der Kaufvertrag ist ungültig.Die Bescheinigung mit dem früheren Kilometerstand ist ein handfester Beweiß und kann vor Gericht verwendet werden.Sie sollten sich einen Anwalt hohlen und den Verkäufer verklagen.Bei einem Händler bekommen sie ihr Geld auf jeden Fall wieder zurück, müssen aber damit rechnen, dass sie nicht den volen preis erhalten, da sie je nach gefahrenen Kilometer ein Verschleißgeld abgezogen bekommen.Bei Privatverkäufer kann ich Ihnen nicht genau sagen, wie es ausgeht.Da sollten sie noch ein Gutachten machen lassen, wo Beweißt, dass das Auto schon detlich mehr Kilometer gelaufen ist als es der Kilometerstand anzeigt
Also kann Ihnen nur raten sich einen Anwalt zunehmen
Schritt 1) Brief an VK (letzte möglichkeit für ihn) das Auto wiederzunehmen und den Kaufpreis mir auszubezahlen (Fristgerecht).
Schritt 2) Bei Versäumen der Frist: Zivilrechtliche Klage --> Geld einklagen, Auto zurückgeben, Anwaltskosten auch einklagen.
(Chancen das ich den Prozess gewinne: 95%ig, man weiß ja nie genau:smile: )
Schritt 3) Strafanzeige bei der Polzei stellen.
–> Zumal neben dem Betrugs-Vorwurf auchnoch verschwiegene Mängel vorlagen (Kann ein defekter Stoßdämpfer als Gefährdung für Leibe und Leben gewertet werden? --> theoretisch hätte ja aufgrund des defekten dämpfers das Fahrzeug ausbrechen können)
Fazit: Ich hoffe für den VK das er sich die Sache nochmal durch den Kopf gehn lässt, und er so klug ist, die Sache unkompliziert und auch billiger für ihn durchzieht, sprich: Schritt 1 erfolg hat.
Ich werde aber keinesfalls zögern Schritt 2 & 3 folgen zu lassen.
Gut…Die sache mit dem Dämpfer ist etwas komplitzierter:
-wenn Verkäufer Privat, haben sie kaum Chancen, da er selber nicht in der Lage ist, den defekten Dämpfer zu bemerken.Wenn er also sagt, er habe es nicht gewusst, kann man ihn nicht zur rechenschaft ziehen.
-wenn Verkäufer Händeler, ist er dazu verpflichtet, das Auto vor dem Verkauf unter die Lupe zu nehmen und über alle Mängel aufklären (bzw. die Mängel beheben).Da können sie also auch den nicht genannten Mangel als Druckmittel benutzen.
Durch einen defekten Dämpfer besteht keine Lebensgefahr!Es ändert sich rein das Fahrverhalten des Fahrzeug.