Hallo,
Also ich bin Studentin, über meine Eltern (da Lehrer) privatversichert.
Als ich das Studium aufgenommen habe musste ich einen Zettel unterschreiben, dass ich mich privat versichere und somit auf die Möglichkeit der gesetzlichen Versicherung verzichte,also nach alter Gesetzteslage ab 27 nicht mehr bei meinen Eltern mitversichert sein kann und mich selbst privat versichern würde. Nun haben sich die Gesetzte aber geändert. Es soll ja mal 25 werden, für mich gilt immerhin noch die Übergangslösung. Also bis 26 (halbes Jahr noch)kann ich bei meinen Eltern versichert bleiben. Und dann? Muss ich mich privat versichern? oder gibt es doch eine Möglichkeit, da die Gesetzteslage sich ja geändert hat und ich dies beim Unterschreiben des Zettels noch nicht wissen konnte, in die gesetzliche zu wechseln?
Bis ca. zu meinem 27. Geburtstag bin ich dann eh fertig mit studieren, aber das eine Jahr würde ganz schön teuer, ärgerlich, wenns so ist und ich keine andere Möglichkeit habe als mich selbst privat zu versichern.
Als ich das Studium aufgenommen habe musste ich einen Zettel
unterschreiben, dass ich mich privat versichere und somit auf
die Möglichkeit der gesetzlichen Versicherung verzichte
Nein, diesen Zettel musstest du nicht unterschreiben. Du hast dich freiwillig dafür entschieden, damit du dich nicht gesetzlich versichern musst.
Muss ich mich privat versichern?
Es gibt (noch!) keine allgemeine Pflicht, sich zu versichern. Du hast aber meines Wissens nach Anspruch darauf, in der Privatversicherung, in der du jetzt bist, ohne Gesundheitsprüfung weiterversichert zu werden. Sehr wahrscheinlich haben die einen Studententarif, so dass das vielleicht sogar finanzierbar ist.
Levay
Hallo Levay,
Als ich das Studium aufgenommen habe musste ich einen Zettel
unterschreiben, dass ich mich privat versichere und somit auf
die Möglichkeit der gesetzlichen Versicherung verzichte
Nein, diesen Zettel musstest du nicht unterschreiben. Du hast
dich freiwillig dafür entschieden, damit du dich nicht
gesetzlich versichern musst.
Hm so wars doch gar nicht gemeint. Natürlich hab ich mich freiwillig entschieden. Als Folge dieser Entscheidung musste ich den Zettel unterschreiben, um der Uni so nen anderen Zettel vorlegen zu können.
Muss ich mich privat versichern?
Es gibt (noch!) keine allgemeine Pflicht, sich zu versichern.
Du hast aber meines Wissens nach Anspruch darauf, in der
Privatversicherung, in der du jetzt bist, ohne
Gesundheitsprüfung weiterversichert zu werden. Sehr
wahrscheinlich haben die einen Studententarif, so dass das
vielleicht sogar finanzierbar ist.
Levay
Hm ja, soviel weiß ich. Trotsdem danke. Die Frage zielt darauf, dass ich den Zettel ja unter einer anderen Gesetzteslage unterschrieben habe und ob die Verzichtserklärung auf gesetztliche Versicherung für die Studeienzeit dann noch ihre volle Gültigkeit hat, oder ob die Gesetztesänderung ein Grund wäre, dass es doch möglich ist in die gesetzliche Versicherung zu wechseln. Weil unter den alten Bedingungen hätte ich ja 1 Jahr länger bei meinen Eltern mitversichert sein können. Und zu diesen Bedingungen hab ich unterschrieben. Nun weiß ich aber auch nimmer ob das auf dem Wisch auch draufstand. Wahrscheinlich nicht, also wohl mein Problem?
Grüsse, Sophie
Hm ja, soviel weiß ich. Trotsdem danke. Die Frage zielt
darauf, dass ich den Zettel ja unter einer anderen
Gesetzteslage unterschrieben habe und ob die
Verzichtserklärung auf gesetztliche Versicherung für die
Studeienzeit dann noch ihre volle Gültigkeit hat, oder ob die
Gesetztesänderung ein Grund wäre, dass es doch möglich ist in
die gesetzliche Versicherung zu wechseln.
Jein, die relevanten Gesetze haben sich nicht geändert (SGB V) nur das Bundeskindergeldgesetz, welches für die Beihilfe maßgeblich ist. Die Befreiung gilt aber 100% für Sie weiter.
Weil unter den alten
Bedingungen hätte ich ja 1 Jahr länger bei meinen Eltern
mitversichert sein können. Und zu diesen Bedingungen hab ich
unterschrieben. Nun weiß ich aber auch nimmer ob das auf dem
Wisch auch draufstand. Wahrscheinlich nicht, also wohl mein
Problem?
Auf dem Wisch stand das wohl nicht, leider müssen Sie in des sauren Apfel beißen, wenn das Gesetz auf Sie zutrifft, was ich im aber für den Jahrgang 1982 bezweifle 
Hallo cassismann,
Warum soll das Gesetzt denn nicht auf mich zutreffen, weil ich 1982 gboren bin? In nem halben Jahr bin ich 26 und dann wärs doch für mich gültig?
Auf dem Wisch stand das wohl nicht, leider müssen Sie in des
sauren Apfel beißen, wenn das Gesetz auf Sie zutrifft, was ich
im aber für den Jahrgang 1982 bezweifle 
Grüsse, Sophie
Hallo,
weil es bei der Bundesbeihilfe eine Übergangsregelung gibt. Die Landesbeihilfen schließen sich mutmaßlich an, sodass für das BJ 1982 bis 27 Beihilfe gewährt wird. Fragen Sie bei Ihrer Beihilfestelle schriftlich nach!
Gruß
CM
Hallo,
Hm, also mein Vater meinte die Übergangsregelung wäre so, dass ich halt noch bis 26 statt bis 25 die Beihilfe bekomme. Vielen Dank für den Tipp, das hört sich gut an, da werd ich gleich mal nachfragen. 
Grüsse, Sophie
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