Hallo
Person x fährt nebenberuflich Pizza aus. ist als 400 Euro Basis angestellt.ohne Vertrag
die Autos sind geleased.mit selbstbeteiligung /600 Euro .
Wer trägt die kosten/selbstbeteiligung bei einem Unfall ???
Hallo
Person x fährt nebenberuflich Pizza aus. ist als 400 Euro Basis angestellt.ohne Vertrag
die Autos sind geleased.mit selbstbeteiligung /600 Euro .
Wer trägt die kosten/selbstbeteiligung bei einem Unfall ???
Hallo,
Person x fährt nebenberuflich Pizza aus. ist als 400 Euro Basis angestellt. ohne Vertrag
Doch, doch, auch das ist ein Vertrag.
die Autos sind geleased.mit selbstbeteiligung /600 Euro .
Vom Pizzadienst?
Wer trägt die kosten/selbstbeteiligung bei einem Unfall ???
Wie sieht es mit dem Verschulden aus? Da gibt es Abstufungen, an denen dann auch die Beteiligung hängt.
Ansonsten ist die Fahrweise dieser Dienstleister der Grund, warum ich auf deren Dienste verzichte. Nicht das da mal jemand wegen meiner Bestellung dran glauben muss.
Grüße
Hallo,
wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt,derjenige der das Fahrzeug geleast hat,denn im Normalfall ist eine Überlassung an
Dritte nicht gestattet.
Und ohne schriftlichen Arbeitsvertrag war das natürlich nur eine reine und einmalige „Gefälligkeitshilfe“…*g*
Hi!
wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt,
Schwachsinn!
Eine Schriftform ist zur Gültigkeit eines Vertrags überhauptnicht notwendig
derjenige der
das Fahrzeug geleast hat,
Schwachsinn!
Bei mittlerer und grober Fahrlässigkeit ist ein AN zumindest teilweise haftbar, den Vorsatz schließe ich mal aus.
denn im Normalfall ist eine
Überlassung an
Dritte nicht gestattet.
Schwachsinn!
Und ohne schriftlichen Arbeitsvertrag war das natürlich nur
eine reine und einmalige „Gefälligkeitshilfe“…*g*
Meine Güte Frank, hör doch endlich auf, dieses Forum mit deinem Bullshit vollzumüllen!
Hallo mein lieber Guido,
zwischen den Zeilen lesen ist wohl nicht so deine Stärke…
Im konkreten Fall dürfte der Eigentümer der Pizzeria nämlich erhebliche Probleme haben,nachzuweisen,das Monsieur X beim ihm als Aushilfsfahrer
angestellt war/ist.
Selbstverständlich hat Monsieur X bei ihm gearbeitet,aber als
Spülhilfe…
Und im gewerblichen Fahrzeugleasing spielt es sogar eine sehr große Rolle,ob das Fahrzeug von einem Arbeitnehmer des Betriebes geführt wird oder nicht.Lies dir dazu einmal das Kleingedruckte
der gewerblichen Leasingverträge durch…
zwischen den Zeilen lesen ist wohl nicht so deine
Stärke…
Hier ist ein Expertenforum für Rechtsfragen und nicht
„Franks Phantasiewelt“!
Bevor ich auch nur ein Wort Deines dämclihen Unfugs kommentiere, nimm dir den Hinweis, nicht soviel von den Dingen zu naschen, zu denen du offensichtlich als medizinische Hilfskraft Zugang hast, zu Herzen und nebenbei melde dich hier ab!
Hallo mein lieber Guido,
Hallo Frank,
zwischen den Zeilen lesen ist wohl nicht so deine
Stärke…
Was soll der Unsinn ? Hier geht es nicht um Vermutungen etc., sondern um Fakten. Und angesichts der geschilderten Fakten war Deine Antwort schlicht und einfach vollständig falsch.
Da ich über die „Qualität“ Deiner Beiträge in diesem Unterforum genauso denke wie Guido, mal folgender Hinweis:
Und im gewerblichen Fahrzeugleasing spielt es sogar eine sehr
große Rolle,ob das Fahrzeug von einem Arbeitnehmer des
Betriebes geführt wird oder nicht.Lies dir dazu einmal das
Kleingedruckte
der gewerblichen Leasingverträge durch…
Welches Vertragsverhältnis der AG mit einer Leasingfirma hat, spielt erst mal beim Verhältnis zwischen AG und AN bei der evtl. Arbeitnehmerhaftung grundsätzlich keine Rolle.
&Tschüß
Wolfgang