Hallo,
es wird vom Beklagten ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe (PKH) beim verhandelnden Amtsgericht gestellt und vom Gericht nicht entschieden. Das Zivilverfahren, zu dem PKH beantragt ist, wird gegen den Beklagten vom gleichen Amtsgericht aber betrieben. Wie kann die PKH-Entscheidung vor Abschluß des Zivilverfahrens herbeigeführt werden? Kann Erinnerung eingelegt werden oder gibt es einen anderen Rechtsbehelf? Wo? Beim untätigen Amtsgericht oder eine Instanz höher?
Danke.
Gruß
Carsten