PKH bewilligt - trotzdem schickt der RA Rechnung

PKH wurde bewilligt - jetzt schickt der RA eine Rechnung über 600 €. Diese könne mit mtl. 50 € beglichen werden. Die Rente beträgt aber
nur 517 €, deshalb wurde ja auch PKH bewilligt. Muß die Rechnung vom
RA bezahlt werden ?

Gem. § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO darf der Rechtsanwalt keine Vergütung von seinem Mandanten verlangen. Das gilt allerdings nur, wenn das Gericht ihn beigeordnet hatte (was ich jetzt mal voraussetze). Außerdem muss es dann auch wirklich genau dieser Angelegenheit gewesen sein, für die PKH gewährt wurde, und zwar das gerichtliche Verfahren; denn für andere Leistungen und insbesondere auch die außergerichtliche Vertretung gilt die PKH nicht. Man müsste sich die Rechnung mal genauer ansehen.

Wird denn für das gerichtliche oder außergerichtliche Tätigwerden abgerechnet?

ml.