Hallo,
Irgendwo hatte ich mal gelesen, dass ein Vater der Mutter seines Kindes die ersten drei Jahre Unterhaltspflichtig sei. Und zwar theoretisch bis zur Höhe Ihres Verdienstes vor der Elternschaft. Richtig? Falsch?
Dann habe ich gelesen, dass z.B. im Falle von Prozesskostenbeihilfe für den Vater (z.B. Überprüfung der PKH ein Jahr nach Scheidung des Vaters) die Mutter wiederum dem Vater unterhaltspflichtig sei, auch wenn sie nur Kindergeld und Elterngeld erhält.
Richtig? Falsch?
Für mich passt das nicht so ganz zusammen, da die Mutter ja durch das Elterngeld schon über 30% weniger Einkommen hat.
Zudem ist das Elterngeld ja zeitlich sehr begrenzt und die Elternzeit üblicherweise länger (z.B. wurden beim Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit angemeldet und im 2. Jahr hätte die Frau kein Einkommen).
Sollte das Einkommen der Frau dennoch angerechnet werden, wie könnte sie denn geltend machen, dass sie das Elterngeld sich nicht auf zwei Jahre verteilt auszahlen liess, weil sie eigentlich ja selbst in der Lage ist es aufzuteilen (also die Hälfte im ersten Jahr spart) und nicht das volle Elterngeld angerechnet wird unabhängig davon dass die Frau dann im Folgejahr ohne Einkommen dasteht?
Gruss
M.