PKH trotz Auszahlung eines Erbteils?

Hallo,
ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand behilflich sein?!
Ich habe neulich einen Antrag auf PKH gestellt da mein Ex-Arbeitgeber Probleme macht.
Nun habe ich im Nachhinein gedacht, dass ich nicht alle Fragen richtig beantwortet habe.
Ich habe im Dezember 2010 von meiner Schwester 10.000 Euro bekommen, da meine Eltern ein Haus auf sie überschrieben haben. Ich habe das Geld schon ausgegeben für eigentlich belangloses Zeug (mal `ne Autoreperetur, Sofa, und einfach mal das gekauft auf das ich Lust hatte).
Ich bin mir nun nicht sicher ob es auch ein Erbe ist oder nicht? Und hätte ich das bei dem Antrag angeben müssen? Das liegt nun schon 10 Monate her seit der Auszahlung!
Kann mir nun was passieren? Ich habe die PKH bekommen aber ich habe irgendwie ein schlechtes Gewissen, dass ich es nicht angegeben habe.
Ich habe mich durgegoogelt, konnte aber nichts entsprechendes finden.

Vielleicht kennt sich einer von Euch damit aus?
LG Ann-Christin

Man könnte unterstellen, dass Sie ungeachtet Ihrer Bedürftigkeit einen Vermögenswert verpraßt haben und Ihnen die PHK verweigern, bzw. falls das durch eine gezielte Information der Gegenseite ruchbar wird, Sie wegen Betrug anzeigen!