PKH und Vermögen

Ich habe für meine Scheidung vor zwei Jahren PKH bekommen.
Nachdem habe ich geerbt. Muß ich nun alles zurückbezahlen ?

Hallo,

das Gesetz bezüglich der Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe hat sich insoweit geändert, dass u.a. alle geänderten Vermögenswerte dem Amtsgericht mitgeteilt werden müssen.

Das Amtsgericht wird sich sowie so innerhalb zwecks Überprüfung der Vermögensverhältnisse melden. Und spätestens dann müsste die Erbschaft wohl angegeben werden, was zur Folge haben könnte, dass die bewilligte Prozesskostenhilfe aufgehoben wird.

Kurz gesagt: JA!

Die Rückzahlungsfrist von PKH beträgt 4 Jahre, beginnend mit dem Datum des Prozessendes. In der Regel erhält man in diesem Zeitraum jährlich einen Fragebogen betreffend seiner finanziellen Lage, welchen man Wahrheitsgetreu ausfüllen und retournieren muss. Ist daraus eine mögliche Rückzahlung ersichtlich, erhält man eine Zahlungsaufforderung.

Meine Empfehlung: Einfach abwarten, ob eine Zahlungsaufforderung ins Haus flattert und erst dann reagieren.

Mit internetten Grüßen,

Eva Lehmann
Online: www.eva-lehmann.info