Hallo!
da müsstest Du in den jeweiligen Ländern nachfragen, denn die
Statistik wird ja dort geführt.
Ganz nebenbei werde ich auch nicht müde zu betonen, dass die PKS in Deutschland mit extremer Vorsicht zu genießen ist, weil hier unheimlich viele Dinge beachtet werden müssen, um sie nicht falsch zu verstehen.
Beispiel aus meiner Praxis: Die Polizei ermittelt wegen eines Diebstahls in einem besonders schweren Fall, der sich aber nach Ansicht der StA (also nach meiner derzeitigen Ansicht) eben nicht als besonders schwerer Fall darstellt…man muss auch von Polizeibeamten nicht erwarten, dass sie bei einem Diebstahl aus einer Tankstelle, bei dem Zigaretten durch ein offenes Oberlicht geangelt werden, erkennen, dass weder ein Einbrechen noch ein Einsteigen im Sinne des Gesetzes vorliegen. In der PKS taucht das aber als besonders schwerer Fall auf.
Gruß,
Florian.