Liebe/-r Experte/-in,
ich bin der absolute Anfänger was die PKV betrifft.
Im Jahr 2008 habe ich von der Gesetzlichen in die Private gewechselt mit einem SB von 1000€.
Als ich 2009 meine Rechnungen eingereicht habe, wurde mir ein Selbstbehalt von 1.100€ abgezogen.
Auf meine Reklamation hin, hat man mir ein Schreiben geschickt, daß der SB für 2009 dann 1000€ betrage und ab dem kommenden Jahr der tarifliche SB von 1.100 gelte.
In der Anlage war dann ein Tarifprospekt mit der Fassung von Januar 2009.
Daher meine Frage: muss ich das so akzeptieren?
Vielen Dank im Voraus
Hallo
Gesellschaften können bei Erhöhung der Kosten diese in Form von Beitragsanpassung und Erhöhung des Selbstbehaltes ausgleichen.
Ein Kündigungsrecht besteht nur bei Beitraganpassung.
Diese muss bis zum Zeitpunkt der Änderung eingereicht
werden.Man spricht hier vom außerordentlichen Kündigunsrecht.Eine Erhöhung des Selbstbehaltes ist in der Regel von Vorteil da sich somit der Beitrag anteilig reduziert.Sollte dies nicht der Fall sein
sollten Sie eventuell über einen Wechsel der Krankenversicherung nachdenken.einer hoher SB macht
meist bei Selbständigen Sinn. bei Arbeitnehmern wird
die Hälfte des Beitages vom Arbeitgeber gezahlt.
Nachdem Sie ihre Versicherung erst abgeschlossen haben
können Sie jedoch frühestens nach 2 Jahren nach ordentlichem Kündigungsrecht kündigen
(auf Anbieter achten)
Der erhöhte Selbstbehalt ist somit legal
Das einzige was Sie machen können ist warten und dann kündigen
bei Fragen 0151 14959759
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Der SB gilt immer für ein Kalenderjahr und entscheident ist dabei das Datum des Arztbesuches (nicht das Rechnungsdatum)
Sind Ihre Rechnungen also in 2008 entstanden, gelten die 1000,- SB. Genauso ist es gemäß den Musterbedingungen Teil III bei allen mir bekannten Anbietrn und Tarifen, wobei Abweichungen theoretisch möglich sind.
Vermutlich hat Ihr Anbieter mit der Beitragserhöhung 01/09 auch den SB auf 1100,- gezogen (Schreibfehler bei Ihnen ?). Dieser gilt dann für alle Rechnungen , die 2009 entstehen - und - gegen sowas können Sie sich nicht wehren !
Grüße Stefan Koziol
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Hallo,
ich kann den Fall nicht in Gänze beurteilen. Ich kann Ihnen nur folgende Fakten liefern:
- Ein SB kann erhöht werden. Dies dient dazu, dass die „Kaufkraft“ der vereinbarten Höhe einer SB trotz Inflation erhalten bleibt und somit weiterhin ihre Steuerungswirkung beibehält.
- Wenn Sie einen Vertrag mit 1.000 EUR SB mit Beginn in 2008 abgeschlossen haben, dann unterliegen alle Arztbesuche aus 2008 dieser SB-Höhe.
- Wenn für das Jahr 2009 in Ihrem Tarif die SB auf 1.100 EUR erhöht worden ist, dann sind Sie davon schriftlich zu unterrichten. Die SB gilt dann ab 01.01.09
Das sollten aber die Central im EKN oder die Alte Oldenburger im A118 alles korrekt abgewickelt haben.
Ich könnte mir vorstellen, dass Sie in 2008 einen Antrag mit Beginn 01.01.09 gestellt haben. Dann war im Angebot noch von 1.000 EUR SB die Rede. Aber auch hier hätten Sie dann über die Erhöhung auf 1.000 EUR informiert werden müssen.
Aus dem was Sie mir geschildert haben, gehe ich davon aus, dass der Abzug zu recht erfolgt ist. Nur die Informationen sind nicht deutlich genug kommuniziert worden.
Mehr kann ich leider nicht für Sie tun.
Lieben Gruß
Bernd Nitschmann
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Hallo Bernd,
ich bin seit 1.8.2008 bei der Hallesche versichert.
Eine Benachrichtigung über die Erhöhung meines SB ist mir nicht zugestellt worden.
Außerdem erscheint es mir komisch, den vereinbarten SB nach ein paar Monaten anzupassen - oder?
Der Selbstbehalt in meinem Tarif AV ist zwar in 2009 erhöht worden, aber betrifft das nicht nur diejenigen, die in 2009 Verträge abschließen?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Gabriele
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Ich verstehe schon, daß der erhöhte SB legal ist, was mich ärgert ist, daß ich nicht benachrichtigt wurde.
Ich bin seit Aug 2008 in der Halleschen und im Januar soll bereits der SB angepasst werden? Ich habe zwar im Januar eine Änderung meiner allgemeinen Versicherungsbedingungen zugeschickt bekommen, aber darin stand nichts von einer Änderung beim Selbstbehalt.
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Hallo nochmal,
es wäre zu prüfen welchen Tarif Sie abgeschlossen haben.Da kann ich Ihnen jedoch nicht helfen da ich keine Einsicht in Ihre Unterlagen habe.
Ich hoffe Sie haben den Vetrag bei einem unabhänigen Makler abgeschlossen.Der sollte sich dann auch um Ihre Belange kümmern.
mfg Balwe
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Ich bin bei der Halleschen und habe den Tarif AV 1.
Den Vertrag habe ich bei einem freien Makler abgeschlossen. Der will sich ja auch darum kümmern, aber ich wollte trotzdem informiert sein.
Ich bin bei der Halleschen und habe den Tarif AV 1.
Den Vertrag habe ich bei einem freien Makler abgeschlossen.
Der will sich ja auch darum kümmern, aber ich wollte trotzdem
informiert sein.
Ok,sehr gut. hoffe ich konnte in wieterhelfen
mfg
Hallo Gabriele,
die Erhöhung des Beitrags oder der SB hängen immer vom Versichertenkollektiv ab. Selbst wenn du nur einen Monat vor der Erhöhung betrittst, betrifft dich diese Erhöhung. Leider 
Wenn du magst, kannst du mir ja mal deinen Versicherungsschein bei erstmaliger Policierung sowie nach der Erhöhung mailen ([email protected]) oder faxen (0180 5 - 233 633 45 45 1). Dann habe ich die Fakten schwarz auf weiß.
Evtl. ist ja eine Optimierung deines Vertrages innerhalb der Halleschen möglich.
Falls du dich nicht melden solltest, wünsche ich dir schon mal ein schönes Wochenende.
Bleib gesund!
Bernd
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