Ein freundliches Hallo,
wenn man Selbststänig ist, entfällt die GKV-Pflicht.
Also kann man sich ohne Einkommensgrenze in die PKV.
Wie sieht es aus wenn ich nach zweimonatiger Selbstständigkeit wieder in mein altes Arbeitsverhältniss zurückkehre?
Vorher habe ich unterhalb der Bemessungsgrenze verdient, nun oberhalb der Bemessungsgrenze.
Greift hier noch die „3-Jahre-zurück-Klausel“ oder nicht, da ich ja aus der Selbstständigkeit komme?
Ich kann also weiter in der PKV bleiben?
Vielen Dank und liebe Grüße, Andras Krüger
Hallo Andreas,
sobald du als Selbstständiger vor Erreichen des Endalters von 55 Jahren in ein Angestelltenverhältnis wechselst, bist du grundsätzlich pflichtversichert. Dann wird geprüft, ob du in den letzten 3 Jahren oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG sozialversicherungspflichtiges Einkommen bezogen hast. Sobald dies dier Fall ist, ändert sich dein Status auf freiwillig versichert.
Dein Einkommen als Selbstständiger ist nicht sozialversicherungspflichtig und zählt somit nicht auf die JAEG an.
Falls ich dir mit einer kostenfreien Beratung zum Thema PKV oder GKV weiterhelfen darf, dann ruf mich gerne an: 040 - 79 00 89 63
Ich bin noch bis MI und dann wieder ab August erreichbar.
Herzliche Grüße aus Reinbek
Bernd Nitschmann
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Hallo Andreas,
die Bestimmungen dazu kennen die Versicherungsvertreter viel besser als ich.
Wähle bitte in dem Bereich.
Viele Grüße
Elli
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Guten Tag, ich war leider im Urlaub.
Wenn Sie 3 J. ununterbrochen mehr als die BBG verdient haben, können Sie in die PKV wechseln. Da es jetzt nicht der Fall ist, so müssen Sie wieder in die GKV.
Gerne helfen wir Ihnen bei jedem Wechsel.
MfG
Willy
www.midas-finanzmanagement.de