guten morgen,
mir ist folgender sachverhalt aufgefallen, mit dem ich nicht ganz klar komme:
wenn ein AN seine beiträge zur PKV in der anlage VOR einträgt, dann ja nur in der höhe der basisabsicherung.
gegengerechnet wird dabei dann der volle zuschuss des AG, der aus der lohnsteuerbescheinigung übernommen wird.
in diesem zuschuss sind aber auch anteile für die nicht abzugsfähigen bestandteile der beitrags.
passt doch irgendwie nicht zusammen: ich muss den ansatz bei den vorsorgeaufwendungen kürzen, aber im gegenzug den zuschuss des AG voll gegenrechnen.
m.e. dürfte der zuschuss des AG auch nur in der höhe gegengerechnet werden, der die basisabsicherung betrifft…
komisch das
gruß inder