Hallo, nehmen wir an:
ein PKV Versicherter( z.Zt. 60 J) war 2 Jahre krank dann arbeitslos.
Nach 1 Jahr schreibt die PKV: Sie sind seit 12 Mon. abreitslos, es ist nicht mehr zu erwarten,
daß sie noch einen Arbeitsplatz finden. Daher ändern wir ihren Krankengeldtagetarif auf 0
Leistung, d.h. ihr Beitrag sinkt um ca 67€ zum o2.2015.
Kann mann sich dagegen wehren?
Hallo,
die Frage wäre im Versicherungsbrett besser aufgehoben.
Es bleibt hier zunächst nur der Weg das dem Vertrag zugrunde liegende „Kleingedruckte“; - Musterbedingungen der Tagegeldversicherung sowie Tarifbedingungen - zu studieren. Liegt dies nicht vor, so bei der Versicherung anfordern. Des weiteren, soweit die PKV mit ihrem Brief den entsprechenden § der Bedingungen nicht als Begründung genannt - sollte diese Begründung erbeten werden. - Gleichzeitig empfiehlt es sich, die Möglichkeit einer „Anwartschaft“ zu erfragen. Reagiert die PKV ablehnend auf die Bitten - insbesondere wenn nicht sachlich gerechtfertigt und seriös geantwortet wird - den PKV-Ombudsmann einschalten. https://www.pkv-ombudsmann.de
Gruß
J.K.