Hallo Frank,
Sie dürfen mir gerne widersprechen.Sie haben jedoch den Kern meiner Aussage überlesen.Natürlich gibt es Tarife,die nicht bis zum Höchstsatz abrechnen.Und es gibt Behandlungen,bei denen das weder sinnvoll noch nötig ist.
Sie sind EINER von knapp 9 Mio. Vollversicherten in Deutschland.Ihr tarif bzw. Ihre persönliche Situation stellt also nicht die regel dar.Und genau das habe ich auch geschrieben.
Idee
Zuerst hatte der Kunde Einbettzi./Chefarzt ca. 386 EUR. Dann
wurden die Wahlleistungen im Krankenhaus weggelassen, Beitrag
ca. 252 EUR. Abgelehnt!Die bestanden auf den Basistarif (ca.
520EUR und schlechtere Leistungen)
Mir ist gerade eingefallen:
So wie ich Dich verstehe, hat das Amt bei Deinen Fall die Übernahme des PKV- Beitrages abgelehnt, obwohl das Amt dann weniger bezahlt hätte, als beim übernommenen 50% des Basistarifes.
Da könnte man eigentlich ganz frech eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit dem Hintergrund machen, daß das Amt sinnlos Steuergelder (HartzIV) zum Fenster rauswirft (Differenz zwischen 50% Basistarif und vollen Tarif, auch wenn es nur ein paar Euro sind).
Ich kann nicht glauben, daß der Amtsschimmel so nicht zu zügeln wäre .
Erdbeerzunge
Ja, völlig richtig verstanden!