PKV alleinerziehend und HartzIV

Hallo Wissensgemeinde,
eine 26jährige, jetzt alleinerziehende Mutter im HartzIV-Bezug erhält von der Arge die Beiträge zur PKV. Um einen günstigen Beitrag zu erhalten, wurden bei Abschluß der PKV 1500 € SB vereinbart. Aufgrund des Existenzminimums kann die Mutter sich Arztbesuche nicht leisten.
Gäbe es eine Möglichkeit zurück in die GKV?
Könnten die Arztkosten bis zu 1.500 € als „zusätzliche Leistungen“ von der Arge übernommen werden?
PKV und Arge geben widersprüchliche Auskünfte.
Vielen Dank für Tips, links etc.
lG

Gäbe es eine Möglichkeit zurück in die GKV?

Ohne Job und Eheschließung wohl nicht.

Könnten die Arztkosten bis zu 1.500 € als „zusätzliche Leistungen“ von der Arge übernommen werden?

Arge fragen.

PKV und Arge geben widersprüchliche Auskünfte.

Da würde ich eher der Arge glauben.

Hallo,
die neue, für dich sinnvolle, Regelung:

Basistarif (in etwa wie GKV) - die Hälfte (ca.260 EUR) übernimmt Jobcenter, die andere Hälfte die PKV!

Gruß cooler

Hallo,

die ARGe könnte, wen sie will.

Die Alternative wurde schon genannt: Basistarif ohne SB, den (halben) Beitrag zahlt die Arge voll.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

danke Euch 3 für die Antworten, waren hilfreich, lG

Im Basistarif Patientin dritter Klasse!
Bitte bedenke noch folgendes:
Im Basistarif bis Du Patientin dritter Klasse, weil der Arzt für seine Leistungen weniger (1,1- facher Gebührensatz) als bei anderen PKV- Versicherten (in der Regel 2,3- facher Gebührensatz) abrechnen darf.
Manche Ärzte werden Dich, außer in Notfällen, nicht behandeln.

siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Basistarif

Ich würde vor dem hier empfohlenen Wechsel in den Basistarif Alternativen prüfen, z.B. Tarifwechsel in Tarif ohne Selbstbehalt innerhalb Deiner PKV- Gesellschaft.

Erdbeerzunge

Ich möchte Ihnen nun wirklich nicht zu nahe treten,aber Sie sollten sich wirkliches Wissen aneignen und keine Internetgratiswissensbibliothek rezitieren.
Ärzte dürfen prinzipiell zunächst einmal alles abrechnen.Die Frage ist dann eben nur,was der Versicherer übernimmt.Und hier sind die Grenzen nun einmal eindeutig:
Faktor
0,9 bei Laborleistungen,
1,0 bei „besonderen Fällen“,physikalisch-medizinischen Leistungen sowie Strahlenmedizin/MRT sowie
1,2 für alle übrigen Ziffern der GOÄ.

Und es soll auch so 1,2 Versicherer geben,die Tarife anbieten,die über dem Höchstsatz GOÄ/GOZ abrechnen…
Der von Ihnen angegebene Satz 2,3 ist mitnichten die Regel.Sie dürfen mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.Quellen wären hierbei sehr hilfreich.

Grüße,Sapine

So langsam reicht´s, Erdbeerzunge! Ist dir eigentlich aufgefallen, dass die Fragestellerin einen SB von 1500 EUR hat (hätte)?
Es ist doch wohl logisch, dass eine PKV für die Fragestellerin besser wäre. Aber nur, wenn die Arge die SB (oder die entstpr. höheren Beiträge für einen Tarif ohne SB) übernehmen würde!
Das Maß aller Dinge sind für die Arge inzwischen die Beiträge in Höhe der Hälfte des Basistarifes (andere Hälfte PKV). (Noch)Bestehende Ausnahmen bestätigen nur die Regel!

Ärzte dürfen prinzipiell zunächst einmal alles abrechnen.Die
Frage ist dann eben nur,was der Versicherer übernimmt.Und hier
sind die Grenzen nun einmal eindeutig:
Faktor
0,9 bei Laborleistungen,
1,0 bei „besonderen Fällen“,physikalisch-medizinischen
Leistungen sowie Strahlenmedizin/MRT sowie
1,2 für alle übrigen Ziffern der GOÄ.

Und die Differenz zu dem Faktor 2,3 (mit welchem der Arzt abgerechnet hat) zahlt dann der Patient. Ganz toller Tipp!

Der von Ihnen angegebene Satz 2,3 ist mitnichten die Regel.Sie
dürfen mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.Quellen wären
hierbei sehr hilfreich.

Ich kann nur sagen, daß auf den privaten Arztrechnungen, welche ich zu Gesicht bekomme, die Arztbehandlung in der Regel zum 2,3- fachen Satz abgerechnet wurde.

Grüße,Sapine

Grüße

Erdbeerzunge

Und Ihr Problem war gleich noch einmal?Ich habe hier keinen Tipp gegeben,ich habe im Sinne des TO und anderer stiller Mitleser Ihren unqualifizierten Unsinn korrigiert!
Und offensichtlich bekommen Sie nicht allzuviele Arztrechnungen zu Gesicht!
Informieren Sie sich lieber erst einmal,bevor Sie den hier von Ihnen ständig protegierten Honorarberater durch Ihre öffentlich zur Schau gestellte Unkenntnis der Lächerlichkeit preisgeben.

Grüße,Sapine

3 Like

Wenngleich ich dem User sapine nicht grundsätzlich beipflichten kann (und er andere User, u.a. auch mich, als angestellten bAVler, völlig falsch einschätzt), hier bekommt er uneingeschränkt meine Unterstützung!
Ich weiß überhaupt nicht, was für eine Rolle diese mit Zehntelwissen nur so beschlagene Bankenlady?? hier eigentlich spielen will!
Zuviel Zeit? Erziehungsjahr? Nicht mehr im Berufsleben? … auf jeden Fall das Gegenteil einer Expertin (auf IHREM Sektor ist sie es wahrscheinlich).
Wäre nicht das „Bankenbrett“ ihre Spielwiese?

Gruß cooler

So langsam reicht´s, Erdbeerzunge! Ist dir eigentlich
aufgefallen, dass die Fragestellerin einen SB von 1500 EUR hat
(hätte)?

Wir haben im Bekanntenkreis exakt die Situation wie bei der Fragestellerin erlebt. Und der Basistarif war nur unser Backup, wenn alle anderen Möglichkeiten scheitern.

Die Sache mit dem SB verstehe ich gerade noch.

Wir haben es jedenfalls geschafft, daß der betroffene Herr innerhalb seiner PKV einen Tarifwechsel zu einem Tarif mit fast 0 SB machen konnte, UND daß das Hartz- Amt die gesamten PKV- Beiträge übernommen hat. Mit Deiner Empfehlung wäre der Herr jetzt im Basistarif!

Der Basistarif ist aus meiner Sicht die letzte Möglichkeit, wenn alle anderen Varianten scheitern, eben weil dich nicht jeder Arzt zu dem Gebührensatz des Basistarifes behandeln wird.

Erdbeerzunge

Und Ihr Problem war gleich noch einmal?Ich habe hier keinen
Tipp gegeben,ich habe im Sinne des TO und anderer stiller
Mitleser Ihren unqualifizierten Unsinn korrigiert!

Ich habe die Fragestellerin darauf hingewiesen, daß der Basistarif nicht die beste Idee ist, wenn andere Wege offen sind (insbesondere der Weg des Wechsels in einen PKV- Tarif mit fast 0 SB UND voller Kostenübernahme dieser Beiträge durch das Hartz- Amt).

Vielleicht kann sich die Fragestellerin mit dem Hartz- Amt so einigen, daß dieses Kosten in Höhe des halben Basistarifes bezahlt, und daß sich die Fragestellerin in der PKV ganz normal zu diesem Beitrag ohne viel SB versichern kann.

Und offensichtlich bekommen Sie nicht allzuviele Arztrechnungen zu Gesicht!

Das waren in letzter Zeit genug (zum Glück nicht mich betreffend). Ich kann nur nochmal betonen: Bei nahezu allen Abrechnungen hat der Arzt zum 2,3- fachen Satz abgerechnet!

Informieren Sie sich lieber erst einmal,bevor Sie den hier von Ihnen ständig protegierten Honorarberater durch Ihre öffentlich zur Schau gestellte Unkenntnis der Lächerlichkeit preisgeben.

BTW: Sie sind hier erst seit ein paar Tagen angemeldet. Innerhalb dieses Zeitraumes habe ich nix (oder fast nix) von Honorarberatern gepostet.
Woher wissen Sie dann vom „ständig protegierten Honorarberater“? Sind/waren Sie im Forum mit mehreren Nicknames unterwegs?

Grüße,Sapine

Grüße

Erdbeerzunge

2 Like

Ich habe die Fragestellerin darauf hingewiesen, daß der
Basistarif nicht die beste Idee ist, wenn andere Wege offen
sind (insbesondere der Weg des Wechsels in einen PKV- Tarif
mit fast 0 SB UND voller Kostenübernahme dieser Beiträge durch
das Hartz- Amt).

Nun,zumindest in Ihrem ersten Beitrag haben Sie mit Falschinformationen geglänzt.Darauf habe ich hingewiesen.Nicht mehr,nicht weniger.
Sie sollten sich einmal überlegen,dass man auch eine gewisse Verantwortung hat,wenn man hier für die Öffentlichkeit postet.
Wenn Sie dann gleich die beleidigte Leberwurst spielen müssen bzw. mir unterstellen wollen,ich würde hier irgendwelche Tipps geben wollen,was ich nachweislich nicht getan habe,nun…Ihr ureigenes Problem.

Das waren in letzter Zeit genug (zum Glück nicht mich
betreffend). Ich kann nur nochmal betonen: Bei nahezu allen
Abrechnungen hat der Arzt zum 2,3- fachen Satz abgerechnet!

Mag sein.Kennen Sie auch die gründe dafür?Und seien wir ehrlich:Schreiben kann man hier viel,wenn der tag lang ist.Wenn es,wie in Ihrem Fall,nicht belegbar ist,umso besser…

BTW: Sie sind hier erst seit ein paar Tagen angemeldet.
Innerhalb dieses Zeitraumes habe ich nix (oder fast nix) von
Honorarberatern gepostet.
Woher wissen Sie dann vom „ständig protegierten
Honorarberater“?
Sind/waren Sie im Forum mit mehreren
Nicknames unterwegs?

Auweia.Nein,das bin ich nicht.Aber des Lesens mächtig.Dazu braucht es keine Anmeldung.

Grüße,Sapine

Grüße,Sapine

Grüße

Erdbeerzunge

1 Like

Ich habe die Fragestellerin darauf hingewiesen, daß der
Basistarif nicht die beste Idee ist, wenn andere Wege offen
sind (insbesondere der Weg des Wechsels in einen PKV- Tarif
mit fast 0 SB UND voller Kostenübernahme dieser Beiträge durch
das Hartz- Amt).

Sie haben so getan, als ob wir die arme Fragestellerin in den Basis-Tarif hineinreiten wollten!
Ich hatte vor 4 Wochen, einen identischen Fall. Das Jobcenter hat auf den Basistarif BESTANDEN (auch mit dem Hinweis "ein H4 Empfänger kann nicht einen Luxustarif haben und sich von den anderen abheben, egal ob beitragstechnisch billiger "). Ob das inzwischen allgemein so gehandhabt wird, weiß ich natürlich nicht!
Den Beitrag teilen sich jetzt mit jeweils 260 EUR JC und die PKV.

Vielleicht kann sich die Fragestellerin mit dem Hartz- Amt so
einigen, daß dieses Kosten in Höhe des halben Basistarifes
bezahlt, und daß sich die Fragestellerin in der PKV ganz
normal zu diesem Beitrag ohne viel SB versichern kann.

Das lehnte dieses JC ab!

Ich habe inzwischen einen Beitrag dazu veröffentlicht!
Wenn ich Sie zu hart angefahren habe, dann möchte ich mich entschuldigen! Es kam bei mir so raus, als ob ich die arme Fragestellerin in die Basistarife hineinreiten wollte!
Leider gibt es aber inzwischen Zwänge! Ich vermute mal, dass die JC über kurz oder lang einheitlich fahren müssen (siehe mein neuer Beitrag)!
Ich hoffe, dass die FSin bei einem PKVTarif ohne SB bleiben konnte.

Gruß cooler

Ich hatte vor 4 Wochen, einen identischen Fall. Das Jobcenter hat auf den Basistarif BESTANDEN (auch mit dem Hinweis „ein H4 Empfänger kann nicht einen Luxustarif haben und sich von den anderen abheben, egal ob beitragstechnisch billiger“)

Danke für den Hinweis.
Bei unserem Bekannten ist das Amt auf den Wechsel eingegangen, auch sicher deshalb, weil der volle PKV- Beitrag etwas billiger war als 50% vom Basistarif- Beitrag, UND weil es kein Luxustarif war.

Allerdings haben wir Rechtsberatung in Anspruch genommen, um mit dem Amt auf Augenhöhe sprechen zu können (denn z.B. ich bin ja nach Meinung mancher hier hinsichtlich meiner PKV- Kenntnisse so schlau wie ein Stück Leberwurst, und der Bekannte hat sich auch nicht so gut ausgekannt).

An Stelle der Fragestellerin würde ich das zumindest versuchen. Auch wenn andere Diskutanten hier schreiben, daß die Basistarif- Bezahlung zum 1,1- fachen Satz für keinen Arzt ein Problem darstellt.

Erdbeerzunge

Hallo

Der von Ihnen angegebene Satz 2,3 ist mitnichten die Regel.

Da muss ich Ihnen widersprechen. Zumindest für mich trifft diese Aussage zu.
Auf Basis der Arztrechnungen 2012 meine persönliche Statistik:
3,5 (1, 5, 2404, 204, 476)
1,0 (443)
3,5 (1, 5)
2,3 (750)
2,3 (3, 5)
2,3 (4802)
2,3 (3, 5, 1, 2007, 200)

Die Ziffern in Klammer sind die GOÄ

MfG Frank

Auch wenn andere Diskutanten hier schreiben, daß
die Basistarif- Bezahlung zum 1,1- fachen Satz für keinen Arzt
ein Problem darstellt.

Mutmaßlich meinen Sie da mich.Konstatieren wir also,dass Sie,sobald man Sie fachlich aufgeklärt hat,zum Mittel der gezielten Falschaussage greifen,um andere Teilnehmer zu diskreditieren.Sind Sie wirklich so hilflos?
Ein anderer Erklärungsversuch wäre,dass Sie nicht in der Lage sind,Gelesenes auch interpretieren zu können.Das würde verständlich erscheinen lassen,warum Sie solch einen Quatsch zusammenschreiben.
An keiner Stelle habe ich behauptet,dass es für den Arzt kein Problem darstellt,den von Ihnen angeführten Satz abzurechnen.
Und jetzt seine Sie doch so freundlich und zitieren die entsprechende Passage aus meinem Post.Oder unterlassen Sie Ihre billigen Retourkutschen.
Ich hoffe nicht,dass Sie das nötig haben.Falls doch:mein Beileid.

1 Like

Ich hatte vor 4 Wochen, einen identischen Fall. Das Jobcenter hat auf den Basistarif BESTANDEN (auch mit dem Hinweis „ein H4 Empfänger kann nicht einen Luxustarif haben und sich von den anderen abheben, egal ob beitragstechnisch billiger“)

Danke für den Hinweis.
Bei unserem Bekannten ist das Amt auf den Wechsel eingegangen,
auch sicher deshalb, weil der volle PKV- Beitrag etwas
billiger war als 50% vom Basistarif- Beitrag, UND weil es kein
Luxustarif war.

Zuerst hatte der Kunde Einbettzi./Chefarzt ca. 386 EUR. Dann wurden die Wahlleistungen im Krankenhaus weggelassen, Beitrag ca. 252 EUR. Abgelehnt!Die bestanden auf den Basistarif (ca. 520EUR und schlechtere Leistungen)

Allerdings haben wir Rechtsberatung in Anspruch genommen, um
mit dem Amt auf Augenhöhe sprechen zu können (denn z.B. ich
bin ja nach Meinung mancher hier hinsichtlich meiner PKV-
Kenntnisse so schlau wie ein Stück Leberwurst, und der
Bekannte hat sich auch nicht so gut ausgekannt).

Jetzt wollen wir es ja nicht gleich übertreiben,… wobei ich glaube, dass Ihre absolute Stärke im Bankenbereich liegt!

An Stelle der Fragestellerin würde ich das zumindest
versuchen.

Das hat sie ja vielleicht!

Auch wenn andere Diskutanten hier schreiben, daß

die Basistarif- Bezahlung zum 1,1- fachen Satz für keinen Arzt
ein Problem darstellt.

Die GKV ja auch nicht … oder!?

Gruß cooler