PKV - 'Allergie'zuschlag?

Hallo!

Ein Mann ist seit genau 5 Jahren in der PKV und zudem 50% beihilfeberechtigt.

Er hat damals wahrheitsgemäß angegeben, dass er unter Heuschnupfen leidet.

Seit 4 Jahren hat er nun (weil es günstiger ist sich 4 Monatsbeiträge erstatten zu lassen) keine Rechnung zur Erstattung bei der PKV eingereicht (wohl aber bei der Beihilfe).

Die teuren Allergietabletten nimmt er nicht mehr (wegen Müdigkeit), selten braucht er billige verschreibungsfreie Medikamente. Aufsuchen eines Allergiearztes hat länger nicht mehr stattgefunden, teure Behandlungen (z.B. Sensibilisierung) sind nicht geplant.

Jetzt ärgert er sich zunehmend über die ca. 50€ „Allergiezuschlag“ pro Monat. Was kann er tun?

Danke!

Jetzt ärgert er sich zunehmend über die ca. 50€ „Allergiezuschlag“ pro Monat. Was kann er tun?

Bei der Versicherung die Überprüfung des Riskozuschlages beantragen. Das heißt aber nicht, dass der RKZ auch tatsächlich reduziert wird, denn das allgemeine Krankheitsrisiko ist bei einem Allergiker gegenüber der Durchschnittsbevölkerung erhöht und deswegen wurde der RKZ erhoben.

Hallo,

er sollte einen Facharzt kontaktieren.
Wenn dieser ihm bestätigt, dass kein Heuschnupfen mehr vorliegt wird der Zuschlag entfernt werden.
Nur vermute ich, dass der Arzt diese Bescheinigung nicht ausstellen kann.

Gruß Merger

er sollte einen Facharzt kontaktieren.

… aber das ist kompletter Blödsinn.

Wenn dieser ihm bestätigt, dass kein Heuschnupfen mehr vorliegt wird der Zuschlag entfernt werden.

Auch das stimmt nicht. Versicherungsmathematiker haben andere Kriterien als Ärzte. Ich kann nicht für alle Gesellschaften sprechen, aber ind en letzten Jahren wird verstärkt nur der Gesundheitszustand bei Antragsstellung berücksichtigt. Spätere Verbesserungen wirken sich sehr oft nicht mehr auf einen ursprünglich festgelegten Risikozuschlag aus.

Nur vermute ich, dass der Arzt diese Bescheinigung nicht ausstellen kann.

Da sind wir uns nun wieder einig.

1 Like

Hallo Nordlicht,

er sollte einen Facharzt kontaktieren.

… aber das ist kompletter Blödsinn.

Hier muss ich Dir widersprechen!
Dies ist bei einigen Krankenversicherer gängige Praxis.
Bevor keine schriftliche Bestätigung von einem Facharzt vorliegt,
wird nicht geprüft, ob eine Reduzierung des Zuschlags bzw. Löschung möglich ist.

Wenn dieser ihm bestätigt, dass kein Heuschnupfen mehr vorliegt wird der Zuschlag entfernt werden.

Auch das stimmt nicht. Versicherungsmathematiker haben andere
Kriterien als Ärzte. Ich kann nicht für alle Gesellschaften
sprechen, aber ind en letzten Jahren wird verstärkt nur der
Gesundheitszustand bei Antragsstellung berücksichtigt. Spätere
Verbesserungen wirken sich sehr oft nicht mehr auf einen
ursprünglich festgelegten Risikozuschlag aus.

Siehste, Du kannst, wie Du selbst schreibst nicht für alle Gesellschaften sprechen.
Bei uns, habe ich auf Grund eines ärztlichen Gutachtens, schon öfters Zuschläge wegbekommen.

Oft bestätigen wir auch dem Kunden bei Antragstellung nach mindestens 2 Jahren auf Grund eines ärztlichen Gutachtens (Wegfall, bzw. Minderung der Beschwerden) den Zuschlag zu überprüfen.

Nur vermute ich, dass der Arzt diese Bescheinigung nicht ausstellen kann.

Da sind wir uns nun wieder einig.

Gruß Merger

Hallo Merger,

Hier muss ich Dir widersprechen!

Das ist Dir unbenommen.

Dies ist bei einigen Krankenversicherer gängige Praxis.

Das glaube ich noch immer nicht. Eine KV wird sich nicht auf eine Aussage eines niedergelassenen Arztes stützen, der ggf. eine Gefälligkeits-Bescheinigung ausstellt.

Bevor keine schriftliche Bestätigung von einem Facharzt vorliegt, wird nicht geprüft, ob eine Reduzierung des Zuschlags bzw. Löschung möglich ist.

Hier könnten wir uns evt. auf einen Vertragsarzt der Gesellschaft einigen, auf einen niedergelassenen Arzt wird sich ein Versicherer kaum verlassen.

In der Medizin nicht alle Fälle über einen Kamm scheren. Heuschnupfen ist eine Allergie. Eine Allergie ist nur ganz selten „ganz weg“, auch wenn sie symptomlos ist. Allergien gehören zu den atopischen Erkrankungen, die durchaus chronisch und ständig behandlungsbedürftig werden können. Da wird sicherlich kein RKZ gestrichen.

Bei uns, habe ich auf Grund eines ärztlichen Gutachtens, schon öfters Zuschläge wegbekommen.

Das will ich Dir gerne glauben, trotzdem kann man Einzelfälle nicht generalisieren.

Oft bestätigen wir auch dem Kunden bei Antragstellung nach
mindestens 2 Jahren auf Grund eines ärztlichen Gutachtens
(Wegfall, bzw. Minderung der Beschwerden) den Zuschlag zu überprüfen.

Das war meine ursprüngliche Empfehlung.

Gruß

Nordlicht

1 Like

Hallo Nordlicht,

Hallo Merger,

Hier muss ich Dir widersprechen!

Das ist Dir unbenommen.

Dies ist bei einigen Krankenversicherer gängige Praxis.

Das glaube ich noch immer nicht. Eine KV wird sich nicht auf
eine Aussage eines niedergelassenen Arztes stützen, der ggf.
eine Gefälligkeits-Bescheinigung ausstellt.

Ob es eine Gefälligkeits-Bescheinigung ist, ist meist leicht erkennbar, da zwischenzeitlich auch Krankenversicherer mit Ärztezentren zusammen arbeiten.

Bevor keine schriftliche Bestätigung von einem Facharzt vorliegt, wird nicht geprüft, ob eine Reduzierung des Zuschlags bzw. Löschung möglich ist.

Hier könnten wir uns evt. auf einen Vertragsarzt der
Gesellschaft einigen, auf einen niedergelassenen Arzt wird
sich ein Versicherer kaum verlassen.

Dies trifft nicht zu. Zuerst muss der VN eine Bestätigung von einem Facharzt vorlegen bevor eine Prüfung des Versicherers durchgeführt wird. Ich habe nicht geschrieben, dass der Versicherer nicht zusätzlich noch eine Prüfung veranlassen kann.

In der Medizin nicht alle Fälle über einen Kamm scheren.
Heuschnupfen ist eine Allergie. Eine Allergie ist nur ganz
selten „ganz weg“, auch wenn sie symptomlos ist. Allergien
gehören zu den atopischen Erkrankungen, die durchaus chronisch
und ständig behandlungsbedürftig werden können. Da wird
sicherlich kein RKZ gestrichen.

Dies ist zwar meistens richtig. Allerdings gibt es auch Einzelfälle,
wonach Allergien durch Behandlungsmethoden verschwinden.

Bei uns, habe ich auf Grund eines ärztlichen Gutachtens, schon öfters Zuschläge wegbekommen.

Das will ich Dir gerne glauben, trotzdem kann man Einzelfälle
nicht generalisieren.

Dies habe ich ja auch nicht. Habe nur darauf hingewiesen, dass es möglich ist.

Oft bestätigen wir auch dem Kunden bei Antragstellung nach
mindestens 2 Jahren auf Grund eines ärztlichen Gutachtens
(Wegfall, bzw. Minderung der Beschwerden) den Zuschlag zu überprüfen.

Das war meine ursprüngliche Empfehlung.

Gruß

Nordlicht

Gruß Merger

Jetzt ärgert er sich zunehmend über die ca. 50€ „Allergiezuschlag“ pro Monat. Was kann er tun?

Sofern im gewählten Tarif nichts machbar ist, kann er bei einem Versicherungsberater oder einem Versicherungsverkäufer (Makler, Vertreter etc.) nach Alternativen suchen.

Als absoluter PKV- Laie meine ich:
Die angebliche Verbesserung des Gesundheitszustandes nach Vertragsabschluß wirkt sich nicht auf die Beitragshöhe aus. Genausowenig, wie sich eine Verschlechterung auf die Beitragshöhe auswirkt. Alles andere wäre unlogisch :wink:.

Erdbeerzunge

Hallo Erdbeerzunge,

Als absoluter PKV- Laie meine ich:
Die angebliche Verbesserung des Gesundheitszustandes nach
Vertragsabschluß wirkt sich nicht auf die Beitragshöhe aus.
Genausowenig, wie sich eine Verschlechterung auf die
Beitragshöhe auswirkt.
Alles andere wäre unlogisch :wink:.

Es kommt immer darauf an. Beachte meine weiteren Antworten zu dem Thema.

Ein Beispiel möchte ich noch aus der Praxis schreiben.

Eine Jugendliche bekommt aus unerklärlichen Gründen einen Ausschlag an beiden Beinen. Sieht aus wie Schuppenflechte.
Krankenversicherung wird mit einem 30 %igen Zuschlag policiert.

Die Jugendliche wird nach einer längeren Eigenblutbehandlung geheilt.
Der Ausschlag verschwindet vollständig.

Nach einem Gutachten eines Facharztes und Prüfung unserer Versicherung wird der Zuschlag gelöscht.

Zwischenzeitlich sind 15 Jahre vergangen und die junge Frau hat keinen weiteren Ausschlag mehr bekommen.

Gruß Merger

Als absoluter PKV- Laie meine ich:
Die angebliche Verbesserung des Gesundheitszustandes nach
Vertragsabschluß wirkt sich nicht auf die Beitragshöhe aus.
Genausowenig, wie sich eine Verschlechterung auf die Beitragshöhe auswirkt.

Da hast Du recht, aber trotzdem hast Du eine Kleinigkeit übersehen. Ein Risikozuschlag kann sehr wohl zukünftig reduziert werden. Wie Du der Diskussion zwischen Merger und mir entnehmen kannst, haben wir unterschiedliche Erfahrungen. Die Unternehmen, die ich kenne, setzen bei Antragsaufnahme einen RKZ fest, der anschließend unverändert bleibt (das war früher anders, heute wird anders gerechnet). Die Versicherung(en), auf die Merger sich beruft, gehen mit RKZs wohl auch heute noch so um.

Alles andere wäre unlogisch :wink:.

Nicht ganz.

Danke…
… für Eure Antworten!

… der Versicherung danke für nichts.

Klar hat der junge Mann Heuschnupfen (welcher in den letzten Jahren sehr einfach und sehr günstig zu „handeln“ war) und klar hat er pflichtbewußt das Kreuz an der Stelle damals gemacht, aber nicht ahnend, dass dieses Kreuz 600€ pro Jahr die nächsten 40 Jahre kostet und der Versicherung wegen dieser „Erkrankung“ keine Leistungen in Rechnung gestellt werden.

Als absoluter PKV- Laie meine ich:
Die angebliche Verbesserung des Gesundheitszustandes nach
Vertragsabschluß wirkt sich nicht auf die Beitragshöhe aus.
Genausowenig, wie sich eine Verschlechterung auf die
Beitragshöhe auswirkt.
Alles andere wäre unlogisch :wink:.

Laie bin ich auch, folgendes meine ich in so einem Fall gehört zu haben:
Wenn eine größere Therapie/Behandlung (z.B. die angesprochene Hyposensibilisierung) erfolgreich abgeschlossen worden ist und der Patient 5 Jahre beschwerdefrei war, ist es möglich den Zuschlag zu löschen…

Das wäre jetzt aber wirklich nur sehr gefährliches Halbwissen bzw. Hörensagen. Was meint Ihr dazu?

Sofern im gewählten Tarif nichts machbar ist, kann er bei
einem Versicherungsberater oder einem Versicherungsverkäufer
(Makler, Vertreter etc.) nach Alternativen suchen.

Alternative = neuer Anbieter?

Was wäre dann mit den gebildeten Altersrücklagen, die wären weg und damit ein relativ großer Verlust bei 5 Versicherungsjahren, oder?

Zusätzlich kann man bei einem neuen Anbieter die „Vorerkrankung Heuschnupfen“ wohl kaum außer acht lassen?

Hallo,

das VVG sieht sogar vor, dass ein Zuschlag oder Ausschluss überprüft werden muss. Die Hürden sind allerdings hoch. Der Arzt muss eine günstige Prognose stellen und Allergien sind dafür ein denkbar schlechtes Beispiel.

Gruss

Barmer

weg und damit ein relativ großer Verlust bei 5 Versicherungsjahren, oder?

Nach 5 Jahren noch nicht.

Zusätzlich kann man bei einem neuen Anbieter die „Vorerkrankung Heuschnupfen“ wohl kaum außer acht lassen?

Allerdings !

Zusätzlich kann man bei einem neuen Anbieter die
„Vorerkrankung Heuschnupfen“ wohl kaum außer acht lassen?

Du hast doch laut Frage keinen Heuschnupfen mehr.
Wieso willst Du diesen dann angeben :wink: ?

Oder hast Du doch noch Heuschnupfen, und die ganze Frage wäre hinfällig?

Klar hat der junge Mann Heuschnupfen (welcher in den letzten
Jahren sehr einfach und sehr günstig zu „handeln“ war)

Ist bei meinem Mann genauso. Der bestellt 1x alle 2 Jahre in einer Online- Apotheke irgendwelche Lora****- Tabletten, und behandelt sich selber, und geht alle 5 Jahre mal zum HNO- Arzt.
Der PKV hatte er diese Erkrankung trotzdem auch angegeben!

klar hat er pflichtbewußt das Kreuz an der Stelle damals gemacht

Sonst wäre es Versicherungsbetrug gewesen…

und der Versicherung wegen dieser „Erkrankung“ keine Leistungen in Rechnung gestellt werden.

Was meinst Du, wie teuer das für die PKV wird, wenn der Heuschnupfen irgendwann in Asthma umschlägt? Regelmäßige Kontrollen beim Arzt wären vielleicht nicht verkehrt…

die nächsten 40 Jahre kostet und der Versicherung wegen dieser „Erkrankung“ keine Leistungen in Rechnung gestellt werden.

Woher weißt Du, dass es bei dieser Erkrankung bleiben wird ? Heuschnupfen ist eine Allergie, und Allergien können richtig teuer werden.