PKV Allianz-Urteil

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin wegen einer Herzerkrankung vor 5 Jahren in die BU Rente gekommen. Bin mit meiner Frau in der Allianz PKV und inzwischen 62 J. alt ( meine Frau 56 )Wir können den Beitrag sehr schwer bezahlen, da er jährl.steigt und inzwischen bei ca 1600 EUR pro Monat liegt. Habe nun von dem neuen Urteil gehört und möchte hier anfragen, wenn dann einmal die Tarife bei Allianz Aktimed stehen, die z. Zt. ja nur jungen Leuten zur Verfügung standen, ob es dann auch uns , bzw. jedem Altmitglied möglich sein wird, in einen kostengünstigeren Tarif umzusteigen, zumal die Allianz nach dem Urteil bereits angekündigt hat, die Tarife zwar zu ändern aber auch noch zusätzlich die Altkundentarife zu erhöhen. Bis jetzt haben wir immer bei Beitragserhöhungen den jährl. Eigenanteil erhöht. Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Antwort im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, M.Ramer

Hallo Herr Ramer,
das Urteil an sich hat keine Auswirkungen auf die Annahmepolitik der Allianz Krankenversicherung. Das heißt, wenn die Allianz Sie jetzt nicht in einem günstigeren Tarif angenommen hat, wird Sie das wohl auch in Zukunft nicht tun. Das Urteil „zwingt“ die Allianz dazu, ihre Beiträge in den AktiMed-Tarifen neu zu kalkulieren. Die Tariflinie wird nun vorerst geschlossen bis die neue Kalkulation steht. Eventuell bekommt Sie dann auch einen neuen Namen. In jedem Fall wird der Beitrag signifikant steigen.
Für Bestandstarife hingegen sind keine Änderungen angekündigt. Nun gut, wir werden sehen was passiert. Denn nicht immer wird eine Beitragssteigerung auch als Beitragssteigerung kommuniziert.

Die 1600 €, die Sie zahlen sind sicherlich eine Menge Geld - jedoch leider auch nicht sooo realitätsfremd. Die Allianz Versicherung bietet in all ihren Sparten einen guten bis sehr guten Schutz gegen sehr hohe Beiträge.
Wenn Ihnen das zu viel ist, empfehle ich einen unabhängigen Makler zu konsultieren, der für Sie mal den Rundumschlag probt; soll heißen - Sie hinsichtlich Bedarf und Kosten berät, verschiedene Anfragen bei Versicherern stellt und Ihnen dann eine bessere Preis-/Leistungskombi anbietet.

Mit freundlichen Grüßen,
Kristin Kraatz

Guten Tag,
ich befürchte, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann. Ich kenne mich zwar grundsätzlich mit dem Thema „Private Krankenversicherung“ aus, kenne aber nicht jeden Tarif im Einzelnen und die von der Allianz überhaupt nicht. Bei dem erwähnten Urteil geht es um einen Tarifzuschlag für Wechsler. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass man innerhalb einer Gesellschaft die Tarife wechseln kann.
neue Gesundheitsfragen sind i.d.R. nur dann erforderlich, wenn es sich um eine Leistungsverbesserung handelt. D.h. im Umkehrschluss: „verschlechtern“ kann man seinen Tarif immer. Jetzt kenne ich allerdings nicht Ihre Leistungen. Haben Sie seinerzeit über einen Makler oder über einen Vertreter der Allianz abgeschlossen? ich würde meinen Vermittler kontaktieren und mir diverse Umstellungsoptionen von der Allianz anfordern. Sie sollten allerdings auf die neuen Leistungen und nicht ausschließlich auf den Preis achten.
Ich weiß, dass ich Ihre Frage nicht direkt beantwortet habe, aber vielleicht konnte ich doch ein wenig helfen. viele Grüße

Hallo Herr Ramer,

über welchen Tarif sind Sie derzeit bei der Allianz versichert? Und mit welchem Umfang (Leistungen, Selbstbehalte)?
Grundsätzlich sollte ein wechsel in Tarife mit geringeren Leistungen möglich sein - die Versicherer bieten dies nur nicht so bereitwillig an.
Gerne werden wir für Sie mehr in Erfahrung bringen, wenn Sie uns die aktuellen Tarife nennen.

Bis dahin, herzliche Grüße

H. Jordan