Hallo zusammen.
Ich werde demnächst meine Selbständigkeit aufgeben und vorrübergehend in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Ab Januar 2006 bin ich dann nachweislich wieder Selbständiger.
Nun habe ich da mal eine Frage zu einen Gebiet auf dem ich nicht so bewandert bin: Da ich zunächst nicht über die BBG verdiene, muß ich ja wieder in die GKV wechseln. Gibt es eine Möglichkeit die PKV weiterzuführen, obwohl ich Angestellter bin?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Daniel
Ja: die große Anwartschaftversicherung. o.w.T.
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Hallo Daniel,
sobald du unter der BBG verdienst (JAEG) wirst du automatisch wieder GKV versichert. Teile deinem AG deine KK mit. Weiterhin kannst du, wenn du denn möchtest, deinen jetzigen Vertragsstand bei deiner PKV einfrieren lassen (Gesundheitszustand und Eintrittsalter). Das meinte Raimund mit der großen Anwartschaftsversicherung. Du zahlst also einen Beitrag pro Monat und dadurch kannst du dann wieder bei deiner Selbstständiggkeit (da bist du wieder frei von der Versicherungspflicht) dich in deiner PKV versichern ohne erneute Gesundheitsprüfung (Bsp. innerhalb der Zeit hast du Rpückenprobleme und müßtest bei einem Neuantrag dann Zuschläge zahlen oder Ausschlüße hinnehmen) und neue Berechnung des Beitrages über dein Eintrittsalter.
Eine direkte Weiterversicherung in der PKV ist bei deinem Sachverhalt so nicht möglich.
Achte auf eventuelle Zusatzversicherungen (Ergänzungstarife für GKV Versicherte)
Viele Grüße sendet
Martin
Hi,
prüfe bitte in Deinen Vertragsunterlagen oder durch Rückfrage bei Deinem Versicherer, ob Du in einer vertraglich vereinbarten Frist wieder in das Vertragsverhältnis einsteigen kannst.
Einige Versicherer tun dies auch ohne Anwartschaftsversicherung (i.d.R. jedoch nicht zutreffend für Tagegelder, Kur- und Pflegezusatz).
Sollte das bei Dir der Fall sein, dann lass es Dir einfach schriftlich vom Versicherer bestätigen.
Auf jeden Fall ist ein informelles/klärendes Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter Deines Vertrages und anschließender schriftlicher bestätigung besser und auch verbindlicher, als wenn Du Dich auf die Beiträge hier verlässt.
Grüße - Dieter