Hallo
folgender Fall:
Eine Frau privat krankenversichert (Ehemann in der Heilfürsorge).
Frau will wieder 1/2 Tags arbeiten und wird dadurch pflichtkrankenversichert. Sie läßt eine früher bestehende jahrslange Anwartschaftsversicherung (ohne Leistungsbezug) wieder aufleben.
Die Frage nun:
Kann die PKV diese Anwartschaftsversicherung ohne Angabe von Gründen nach Erreichen des 55. Lebensjahres kündigen? So dass die Rückkehr in die PKV nur mit den Beiträgen für das dann gültige Alter besteht?
Gruss
Anni
hallo Ani,
m.W. muss sie sich bis zum 55 entschieden haben, ob sie Voll-KV sein will oder alles beenden.
Da die Anwartschaft auch nicht gerade das billigste ist, rentiert es sich nur für max. 2 Jahre.
Eine andere Möglichkeit ist: verschiedene Versicherungen bieten einen Zusatztarif an (ca. 6-7 Euro), der zwar nicht das Eintrittsalter einfriert, dafür aber den Gesundheitszustand.
So,hat man während der Pflichtjahre durch die Zusatzversicherungen einen relativ guten Schutz und hat dann, sollte man doch noch Vollversichert sein wollen, die Garantie, dass man auf alle Fälle aufgenommen wird, gleichgültig, wie krank man inzwischen ist.
Grüße
Babalou
Vielen Dank Babalou,
werde deine Info an die entsprechende Person weitergeben.
Grüße
Anni