Liebe Wissende,
jetzt bin ich mal mit einer Frage dran. Es geht um einen der großen PKV-Versicherer mit Sitz in Koblenz und um Gesundheitsfragen.
Angenommen im Versicherungsantrag (März dieses Jahr) wird nach „ambulanten Untersuchungen, Behandlungen …“ der letzten 3 Jahre gefragt. Jetzt wird der Hautarzt vergessen, bei dem in den letzten 3 Jahren ca. 12 mal eine Art Intensivbehandlung der Akne vulgaris gemacht wurde.
Außerdem wird vergessen anzugeben, dass beim Hausarzt Blutuntersuchungen gemacht wurden. Hier folgten keine Behandlungen.
Hätte man angeben müssen - soweit klar.
Nach einer eingereichten Rechnung kommt nun die Nachfrage nach „Behandlungen/Beschwerden wg. Herz-, Darm-, Hauterkrankungen und erhöhter Blutfettwerte.“ Die darauffolgenden konkreten Fragen beziehen sich ausnahmslos auf „Behandlungen“ aufgrund Beschwerden. Beigelegt ist aber auch eine Schweigepflichtentbinung.
Meine Frage, ob meine Sicht richtig ist: Bei den Nachfragen („Behandlung aufgrund Beschwerden“) müsste die Hautarztgeschichte aufgeführt werden - die Blutuntersuchungen nicht, da es hier nie Folgebehandlungen gab.
Dennoch dürften die Blutuntersuchungen ja bekannt werden, da nach dem Hausarzt gefragt wird und eine Schweigepflichtentbindung erfolgt.
Nach den Erfahrungen mit der genannten PKV: Was ist eurer Einschätzung nach zu erwarten und welches Vorgehen empfiehlt sich?
Viele Grüße und danke im Voraus,
Andreas