PKV - Anzeigepflicht

Liebe Wissende,
jetzt bin ich mal mit einer Frage dran. Es geht um einen der großen PKV-Versicherer mit Sitz in Koblenz und um Gesundheitsfragen.

Angenommen im Versicherungsantrag (März dieses Jahr) wird nach „ambulanten Untersuchungen, Behandlungen …“ der letzten 3 Jahre gefragt. Jetzt wird der Hautarzt vergessen, bei dem in den letzten 3 Jahren ca. 12 mal eine Art Intensivbehandlung der Akne vulgaris gemacht wurde.

Außerdem wird vergessen anzugeben, dass beim Hausarzt Blutuntersuchungen gemacht wurden. Hier folgten keine Behandlungen.

Hätte man angeben müssen - soweit klar.

Nach einer eingereichten Rechnung kommt nun die Nachfrage nach „Behandlungen/Beschwerden wg. Herz-, Darm-, Hauterkrankungen und erhöhter Blutfettwerte.“ Die darauffolgenden konkreten Fragen beziehen sich ausnahmslos auf „Behandlungen“ aufgrund Beschwerden. Beigelegt ist aber auch eine Schweigepflichtentbinung.

Meine Frage, ob meine Sicht richtig ist: Bei den Nachfragen („Behandlung aufgrund Beschwerden“) müsste die Hautarztgeschichte aufgeführt werden - die Blutuntersuchungen nicht, da es hier nie Folgebehandlungen gab.

Dennoch dürften die Blutuntersuchungen ja bekannt werden, da nach dem Hausarzt gefragt wird und eine Schweigepflichtentbindung erfolgt.

Nach den Erfahrungen mit der genannten PKV: Was ist eurer Einschätzung nach zu erwarten und welches Vorgehen empfiehlt sich?

Viele Grüße und danke im Voraus,
Andreas

Hallo

Angenommen im Versicherungsantrag (März dieses Jahr) wird nach
„ambulanten Untersuchungen, Behandlungen …“ der letzten 3
Jahre gefragt. Jetzt wird der Hautarzt vergessen, bei dem in
den letzten 3 Jahren ca. 12 mal eine Art Intensivbehandlung
der Akne vulgaris gemacht wurde.

Sorry, das die 12 Behandlungen „vergessen“ wurden glaubt Dir wahrscheinlich niemand.

Außerdem wird vergessen anzugeben, dass beim Hausarzt
Blutuntersuchungen gemacht wurden. Hier folgten keine
Behandlungen.

Schlecht, besonders wenn es einen kausalen Zusammenhang zur Akne gibt.

Nach einer eingereichten Rechnung kommt nun die Nachfrage nach
„Behandlungen/Beschwerden wg. Herz-, Darm-, Hauterkrankungen
und erhöhter Blutfettwerte.“ Die darauffolgenden konkreten
Fragen beziehen sich ausnahmslos auf „Behandlungen“ aufgrund
Beschwerden. Beigelegt ist aber auch eine
Schweigepflichtentbinung.

Meine Frage, ob meine Sicht richtig ist: Bei den Nachfragen
(„Behandlung aufgrund Beschwerden“) müsste die
Hautarztgeschichte aufgeführt werden - die Blutuntersuchungen
nicht, da es hier nie Folgebehandlungen gab.

Akne Vulgaris

„Aknebedingte Entzündungen können mit Rötung, Schwellung, Juckreiz und Druckschmerz einhergehen. Bei größeren Entzündungen drohen zusätzlich Lymphknotenschwellungen, Kopfschmerz, Fieber und Sepsis. Auf dem Wege der Schmierinfektion kann der Ausbruch einer Follikulitis/Furunkulose begünstigt werden. Schwere, d. h. stark entzündliche Akneformen sind mit Narbenbildung verbunden. Des Weiteren kann die Akne zu psychischen und sozialen Problemen beim Betroffenen führen, da sie als stigmatisierend empfunden wird. Phobische Störungen, Neurosen, Beziehungsstörungen, Mobbing des Betroffenen durch seine soziale Umwelt, Depressionen und Suizidalität sind möglich.“

Sei sicher, wenn der Versicherer das gewusst hätte wäre niemals ein Vertrag zustande gekommen.

Nach den Erfahrungen mit der genannten PKV: Was ist eurer
Einschätzung nach zu erwarten und welches Vorgehen empfiehlt
sich?

Der Versicherer wird jetzt wissen wollen welche Behandlungen in den letzten Jahren stattgefunden haben, davon wirst Du ihn nicht abbringen können.

Wie soll man bei einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorgehen… keine Ahnung.

Meiner persönlichen Einschätzung nach werden Sie dich rausschmeißen.

Grüße

Zahao

Am besten sofort mit der Gesellschaft sprechen und Schadensbegrenzung betreiben.

Wenn das nämlich weiterverfolgt wird - und das wird es mit der Schweigepflichtentbindung wohl auf jeden Fall - wird der Vertrag wegen Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht gekündigt.

Danach bleibt einem meist nur noch der Basistarif bei einer anderen PKV …

Eile ist geboten!

Viele Grüße

Claude Burgard
Fachwirt Versicherungen & Finanzen (IHK)
Versicherungsmakler

http://www.versicherung-saarbrücken.de

Danach bleibt einem meist nur noch der Basistarif bei einer anderen PKV …

Stimmt nach Aussage unserer Vertragsabteilung (in einem anderen, ähnlich gelagerten Fall) nicht ganz. Wenn die PKV von dem Versicherer aus Koblenz rückabgewickelt wird, muß der Versicherte so gestellt werden, wie wenn es den Vertrag nie gegeben hätte. Das heißt, der Vorversicherer muß ihn wieder in seinem alten Tarif versichern.

In meiner Kundschaft habe ich einen solchen Fall aber noch nicht erlebt.

Bei einem mir bekannten Fall (datierte aus September 2011) kam der VN aus der GKV und diese wollte ihn dann, wegen fehlender Zuständigkeit da er ja in die PKV gewechselt sei, nichtmehr versichern. Keine andere PKV wollte ihn mit einer VVA aufnehmen und so durfte diese Person den Gang nach Canossa - also in den Basistarif - antreten.

Dabei war derjenige garnichtmal (soooo) krank, hatte sich aus Dummheit mal nur nen Krankenschein mit seelischer Erschöpfung „erschlichen“ …

Ich kann von einer VVA - und auch von "Gefälligkeitsattesten - nur abraten!

Hallo Andreas,

Sie sollten schnellstens Kontakt zur D… aufnehmen und die vergessenen Behandlungen der letzten 5 Jahren nachreichen.

Evt. müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Aber dies ist immer noch besser, als eine Kündigung wegen falscher Angaben und dann ist evt. nur noch der Basistarif möglich.

Gruß Merger

Hallo,
danke für´s erste für die Antworten. Nur zur Klarstellung: es geht nicht um mich (ich bin seit 12 Jahren PKV-versichert), sondern um eine Bekannte. Die habe ich (da PKV nicht mein Spezialgebiet ist) weiterempfohlen und nun das …
Die Antworten laufen in Richtung Kontakt zur D. aufnehmen und Angaben schnellstens nachreichen. Richtig?

Viele Grüße
Andreas

Ich kann mich nur noch wundern:
Bei einer Sache mit Verlustpotential von vielen Zehntausend Euro wird Hilfe in einem Forum gesucht.

Mein einziger Tipp ist: Sofort Mandat an Versicherungsberater oder Anwalt erteilen, damit auf Augenhöhe mit der PKV verhandelt werden kann.

Hallo, bei dieser Menge an vergessenen Tatsachen ist eine Kündigung wg. Vorsatz kaum wegzudiskutieren. Da das sowieso rauskomt, kann man jetzt versuchen, gegenüber dem Versicherer alles offenzulegen.

Ich würde mich aber schon mal mit dem Gedanken an den Basistarif anfreunden. Ich habe zwar schon mal gehört, dass die GKV rückwirkend wieder aufgenommen haben soll. Aber korrekt gehört der Kunde trotz Kündigung jetzt zur PKV, er bekommt ja auch keine Beiträge zurück.

Anwalt ja, aber bitte einen der sich auskennt !

(Ich hoffe, es ist kein Beamter und hat die Chance, nochmal über einen Job in die Kasse zu kommen.)

Viel Glück

Barmer